Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
23.09.15, 13:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 447/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 10.09.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
16.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.09.2015
beschließend
29.09.2015
beschließend
Errichtung eines Sanitärgebäudes am Sportplatz Lechenich - Aufhebung eines Sperrvermerks
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sperrvermerk 1 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilien für den Bau einer Sportstätte (Sanitärgebäude mit Zuschauerterrasse und Überdach) auf dem Kunstrasenplatz Kölner Ring in
Erftstadt-Lechenich wird aufgehoben.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2015 beschlossen, dass der SC Germania Erftstadt-Lechenich e.V. für den Bau einer Sportstätte (Sanitärgebäude mit Zuschauerterrasse und Überdach) auf dem Kunstrasensportplatz Kölner Ring in Erftstadt-Lechenich, einen
städtischen Zuschuss von 400.000,00 € erhält.
Bei Beschlussfassung lagen die abschließende Kostenschätzung sowie die Sponsorenzusagen
noch nicht vollständig vor.
Die aktualisierte Kostenschätzung wurde zwischenzeitlich eingereicht.
Der Verein, SC Germania Erftstadt-Lechenich e.V., versichert ausdrücklich, dass das Bauvorhaben mit dem städtischen Zuschuss i.H.v. 400.000,00 € und den zu erbringenden Eigenleistungen
des Vereins (Zusagen der Sponsoren liegen inzwischen dem Verein vollständig vor) zur realisieren
ist. Das Bauvorhaben ist somit gesichert.
In Vertretung
(Hallstein)
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