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Sitzungsvorlage (Benennung einer/eines Delegierten und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Benennung einer/eines Delegierten und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)) Sitzungsvorlage (Benennung einer/eines Delegierten und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1032-00 Me. Jülich, 14.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 394/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.10.2014 TOP Ergebnisse einstimmig Benennung einer/eines Delegierten und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) Anlg.: ./. I SD.Net 30 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt folgende Delegierte/folgenden Delegierten und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) Delegierte/Delegierter: Stellvertreterin/Stellvertreter: ______________________________ ______________________________ Begründung: Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Jülich ist Mitglied der LAGA NRW. Nach § 6 LAGA NRW werden die Mitglieder in der Mitgliederversammlung durch ihre Delegierten vertreten. Der Stadt Jülich steht in der Mitgliederversammlung ein Sitz zu. Die Delegierten sind aus der Reihe der Mitglieder der kommunalen Migrantenvertreter oder der dem Integrationsrat angehörenden Ratsmitglieder zu wählen. Es ist zulässig, Ersatzdelegierte zu benennen. Die Bestellung erfolgt durch den Rat (§ 113 GO NRW). Da lediglich eine Delegierte/ein Delegierter und eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen ist, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Dieser besagt: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschla- gene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Seitens des Integrationsrates wurde in der konstituierenden Sitzung am 03.07.2014 die nachfolgende Benennung der/des Delegierten bzw. Stellvertretung vorgeschlagen: Delegierte/Delegierter Stellvertreterin/Stellvertreter Ahmed El Kholy Abdallah Kansso Der Integrationsrat hat festgelegt, dass der benannte Delegierte zugleich Vertreter im Hauptausschuss (§ 7 LAGA NRW) ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 394/2014 x nein nein Seite 2