Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1032-00 Me.
Jülich, 14.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 394/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.10.2014
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Benennung einer/eines Delegierten und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)
Anlg.: ./.
I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt folgende Delegierte/folgenden Delegierten und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)
Delegierte/Delegierter:
Stellvertreterin/Stellvertreter:
______________________________
______________________________
Begründung:
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan
der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Jülich ist Mitglied der LAGA NRW. Nach §
6 LAGA NRW werden die Mitglieder in der Mitgliederversammlung durch ihre Delegierten vertreten. Der Stadt Jülich steht in der Mitgliederversammlung ein Sitz zu. Die Delegierten sind aus der
Reihe der Mitglieder der kommunalen Migrantenvertreter oder der dem Integrationsrat angehörenden Ratsmitglieder zu wählen. Es ist zulässig, Ersatzdelegierte zu benennen. Die Bestellung erfolgt
durch den Rat (§ 113 GO NRW).
Da lediglich eine Delegierte/ein Delegierter und eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen ist,
erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Dieser besagt:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch
offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschla-
gene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als
gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist,
wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Seitens des Integrationsrates wurde in der konstituierenden Sitzung am 03.07.2014 die nachfolgende
Benennung der/des Delegierten bzw. Stellvertretung vorgeschlagen:
Delegierte/Delegierter
Stellvertreterin/Stellvertreter
Ahmed El Kholy
Abdallah Kansso
Der Integrationsrat hat festgelegt, dass der benannte Delegierte zugleich Vertreter im Hauptausschuss (§ 7 LAGA NRW) ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 394/2014
x
nein
nein
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