Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
198 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Dr. Wolf-Rüdiger Zoll
Richardstraße 14
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
15.07.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 09.06.2015
Rat
Betrifft:
Datum
10.06.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 283/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. eines geschlossenen Tores im Schlosspark Lechenich
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Zoll,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 08.06.2015.
Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
zu 1.: Wer ist für das Öffnen und Schließen der Tore verantwortlich?
Auf der Grundlage der zwischen Eigentümern und Stadt abgeschlossenen Verträge ist die Stadt
Erftstadt für das Öffnen und Schließen der Tore verantwortlich.
Für die beiden Parkteile des Schlosspark Lechenich (Historischer Parkbereich und Erweiterungsbereich) bestehen z.Zt. unterschiedliche Vertragsgrundlagen. Die Stadt Erftstadt befindet sich
April 2015 in intensiven Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern zur Zusammenführung der
beiden Verträge. Während der laufenden Verhandlungen ist es zu mehreren Sturmereignissen
gekommen. Diese haben –zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen- zu einer mit der
Stadt abgestimmten Schließung des Parks durch die Eigentümer geführt. Die Eigentümer sind –
auf der Grundlage der zwischen Eigentümern und Stadt geschlossenen Verträge für die ordnungsgemäße Durchführung incl. der Endabnahme der Verkehrssicherungsmaßnahmen verantwortlich.
Erst nach Freigabe durch die Eigentümer ist eine Öffnung des Parks möglich.
zu 2.: Wie ist es zu erklären, dass ein Tor im Park seit ca. zwei Monaten dauerhaft verschlossen
ist?
Bei dem angesprochenen Tor handelt es sich um das Eingangstor vom Hildegardweg zum Erweiterungsbereich. An diesem Tor waren Schäden im Befestigungsbereich festgestellt worden, die die
Schließung des Tores nach sich gezogen haben. Soweit mir bekannt, wurden diese Schäden zwi-
schenzeitlich behoben. Im Zuge der oben angesprochenen Verkehrssicherungsmaßnahmen wurde
auch dieses Tor verschlossen, um den Zugang zum Park zu verhindern. Die Stadt bemüht sich
z.Zt. zu klären, warum dieses Tor nach Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht
gemeinsam mit den anderen Toren wieder geöffnet wurde.
zu 3:. Wie kann erreicht werden, dass alle Tore wieder regelmäßig bedient werden?
Die Stadt strebt für die Übergangszeit bis zum Abschluss eines Vertrages über beide Parkbereiche
eine Absprache mit den Eigentümern an, die kurzfristig wieder zu einer Öffnung aller Tore führt.
Diesbezüglich wird die Stadt mittlerweile auch anwaltlich vertreten. Eine anwaltliche Aufforderung
zur unverzüglichen Öffnung der Tore nach Durchführung der zur Verkehrssicherheit erforderlichen
Pflegemaßnahmen wurde zwischenzeitlich den Eigentümern übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
-Volker Erner-
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