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Anfrage (Anfrage bzgl. eines geschlossenen Tores im Schlosspark Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
198 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Dr. Wolf-Rüdiger Zoll Richardstraße 14 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen 15.07.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 09.06.2015 Rat Betrifft: Datum 10.06.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 283/2015 29.09.2015 Anfrage bzgl. eines geschlossenen Tores im Schlosspark Lechenich Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Zoll, recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 08.06.2015. Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: zu 1.: Wer ist für das Öffnen und Schließen der Tore verantwortlich? Auf der Grundlage der zwischen Eigentümern und Stadt abgeschlossenen Verträge ist die Stadt Erftstadt für das Öffnen und Schließen der Tore verantwortlich. Für die beiden Parkteile des Schlosspark Lechenich (Historischer Parkbereich und Erweiterungsbereich) bestehen z.Zt. unterschiedliche Vertragsgrundlagen. Die Stadt Erftstadt befindet sich April 2015 in intensiven Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern zur Zusammenführung der beiden Verträge. Während der laufenden Verhandlungen ist es zu mehreren Sturmereignissen gekommen. Diese haben –zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen- zu einer mit der Stadt abgestimmten Schließung des Parks durch die Eigentümer geführt. Die Eigentümer sind – auf der Grundlage der zwischen Eigentümern und Stadt geschlossenen Verträge für die ordnungsgemäße Durchführung incl. der Endabnahme der Verkehrssicherungsmaßnahmen verantwortlich. Erst nach Freigabe durch die Eigentümer ist eine Öffnung des Parks möglich. zu 2.: Wie ist es zu erklären, dass ein Tor im Park seit ca. zwei Monaten dauerhaft verschlossen ist? Bei dem angesprochenen Tor handelt es sich um das Eingangstor vom Hildegardweg zum Erweiterungsbereich. An diesem Tor waren Schäden im Befestigungsbereich festgestellt worden, die die Schließung des Tores nach sich gezogen haben. Soweit mir bekannt, wurden diese Schäden zwi- schenzeitlich behoben. Im Zuge der oben angesprochenen Verkehrssicherungsmaßnahmen wurde auch dieses Tor verschlossen, um den Zugang zum Park zu verhindern. Die Stadt bemüht sich z.Zt. zu klären, warum dieses Tor nach Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht gemeinsam mit den anderen Toren wieder geöffnet wurde. zu 3:. Wie kann erreicht werden, dass alle Tore wieder regelmäßig bedient werden? Die Stadt strebt für die Übergangszeit bis zum Abschluss eines Vertrages über beide Parkbereiche eine Absprache mit den Eigentümern an, die kurzfristig wieder zu einer Öffnung aller Tore führt. Diesbezüglich wird die Stadt mittlerweile auch anwaltlich vertreten. Eine anwaltliche Aufforderung zur unverzüglichen Öffnung der Tore nach Durchführung der zur Verkehrssicherheit erforderlichen Pflegemaßnahmen wurde zwischenzeitlich den Eigentümern übermittelt. Mit freundlichen Grüßen -Volker Erner- -2-