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Antrag (Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen zum Schulentwicklungsplan; hier Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
22.05.15, 08:08
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 194/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 02.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 03.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen zum Schulentwicklungsplan; hier Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 wurde vereinbart, dass Fragen zum Entwurf des Schulentwicklungsplans und des Standortgutachtens zeitnah eingereicht und entweder durch das Planungsbüro „Biregio“, den Eigenbetrieb Immobilien, das Schulverwaltungsamt oder auch gemeinsam beantwortet werden. Sollte bis zum Versendetermin nicht jede Frage beantwortet sein, so wird angestrebt, die Antwort bis zur Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2015 bzw. zur Sitzung des Rates am 23.06.2015 nachzuliefern. Die Frage 1. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet: „Die geforderten Ergänzungen des Standortgutachtens um weitere mögliche alternative Szenarien – auch im Sinne des Antrags der SPD-Fraktion – sind Teil des zugesagten Prüfauftrages; trotzdem sind alle Beteiligten gut beraten, wenn das im ersten Entwurf des Standortgutachtens entwickelte Szenario nicht ausgeblendet bleibt, weil die Zügigkeit der neuen Gesamtschulangebots im Hinblick auf Nachfrage und schulaufsichtliche Genehmigung begrenzt sein könnte.“ Zusatz der Verwaltung: Die Ergänzungen sind in der 1. Ergänzung zur V 99/2015 enthalten. Die Frage 2 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet: „In der Stadt Erftstadt ist die Zahl der Oberstufenschüler in den beiden Gymnasien – trotz demographisch bedingt rückläufiger Schülerzahlen – von 571 Schülern im Schuljahr 2001/02 um 19 % auf 680 Schüler im Schuljahr 2014/15 gestiegen; darin kommt ein anhaltender Trend zu höheren schulischen Abschlussqualifikationen zum Ausdruck, wenn im gleichen Zeitraum in der Stadt Erftstadt der Anteil der Übergänge von den Grundschulen zum Gymnasium von 44 % auf 52 % gestiegen ist. Daneben kann und wird eine fünfzügige Gesamtschule auch noch eine dreizügige Oberstufe führen – allein das Oberstufenpotential (Fachoberschulreife mit Qualifikation) der Hauptschule und der beiden Realschulen umfasst gegenwärtig rund 120 Schüler.“ Die Frage 3 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet: „Die Vorgaben für die Schulentwicklungsplanung wie auch die Beantragung einer neuen Schule ist der Nachweis der zukünftigen Schülerzahlen in den nächsten fünf Schuljahren; wir haben zugesagt, im Standortgutachten diese Prognose bis zum Aufbau des Abschlussjahrgangs der Gesamtschule (und der beiden Gymnasien) zu ergänzen.“ Die Frage 4 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet: „Die Unterrichtsraum- und Raumflächenberechnungen orientieren sich am Raumprogramm des Landes (SEP Anlage 1), das keine schulformbezogenen Unterscheidungen vorsieht; auf zusätzlichen Raumbedarf einzelner Schulen für ihren Ganztagsbedarf ist hingewiesen.“ Die Frage 5 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet: „Der Sporthallenbedarf wird wie schon im Schulentwicklungsplan auch im Standortgutachten dargestellt.“ In Vertretung (Lüngen) -2-