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Beschlussvorlage (Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 3 GO NRW )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
 ) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
 ) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
 ) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 
        3 GO NRW
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP748/2008 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 20 04 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss 19.02.2008 Hauptausschuss 04.03.2008 Rat der Stadt Bedburg 11.03.2008 Betreff: Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GOReformgesetz hier: Dienstrechtliche Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gem. § 73 Abs. 3 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, im § 16 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg eine dienstrechtliche Regelung gem. § 73 Abs. 3 GO NRW wie in der Begründung vorgeschlagen, aufzunehmen. Die Regelung ist in den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 19.02.2008 mit aufzunehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg hat sich in seiner Sitzung vom 19.02.2008 u. a. mit der Anpassung der Hauptsatzung resultierend aus dem am 17.10.2007 in Kraft getretenen GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 befasst und dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung entsprechend zu beschließen. Der Entwurf der 1. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. In der Sitzung beantragt Herr Horst Druch für die SPD-Fraktion weiterhin, dass eine Regelung für Bedienstete in Führungspositionen in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll, wonach Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis dieser Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind (§ 73 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW). In der Sitzung hat man sich sodann einvernehmlich darauf verständigt, dass zur neu terminierten Sitzung des Hauptausschusses am 04.03.2008 die Verwaltung hierzu eine entsprechende Sitzungsvorlage vorbereiten soll. § 73 – Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht Gemäß § 73 Abs. 3 GO NRW trifft der Bürgermeister die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Durch das GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 wurde nunmehr neu eingeführt, dass in der Hauptsatzung geregelt werden kann, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um beamtenrechtliche Ernennungen, Entlassungen, Zurruhesetzungen und den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt die Mehrheit nicht zustande, bleibt es bei der Personalkompetenz des Bürgermeisters. Bedienstete in Führungsfunktionen sind nach der Legaldefinition des § 73 GO NRW Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesen in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten (§ 73 Abs. 3 Satz 6 GO NRW). Beschlussvorlage WP7-1043/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Spezialgesetzliche Regelungen sieht die Gemeindeordnung z. B. bei der Wahl der Beigeordneten (§ 71 Abs. 1 GO NRW) sowie bei der Bestellung des Leiters der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 104 Abs. 2 GO NRW) vor. In beiden Fällen liegt hier die Entscheidungskompetenz bezüglich der Bestellung des Leiters des RPA bzw. der Wahl der Beigeordneten ausschließlich beim Rat der Stadt Bedburg. § 73 GO NRW hat die Personalkompetenz des Bürgermeisters deutlich gestärkt. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW sind Einschränkungen seiner Personalkompetenz nur noch in dem in § 73 Abs. 3 GO geregelten Umfang für Bedienstete in Führungsfunktion zulässig. Eine Hauptsatzungsregelung, die an die Besoldung bzw. Vergütung anknüpft (siehe derzeitige Regelung in der Hauptsatzung) ist hingegen nicht mehr zulässig. Derzeitige Regelung in der Hauptsatzung: § 16 Zuständigkeit für dienstrechtliche Regelungen (1) Die Beamten der Stadt werden vom Bürgermeister im Rahmen des Stellenplanes ernannt, befördert, versetzt und entlassen. Zur Einstellung von Beamten in eine höhere Besoldungsgruppe als A 10 g.D. BBesO ist die vorherige Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. (2) Die Angestellten und Arbeiter der Stadt werden vom Bürgermeister im Rahmen des Stellenplanes eingestellt, höhergruppiert und entlassen. Zur Einstellung von Angestellten in eine höhere Vergütungsgruppe als IV b BAT ist die vorherige Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. In Anlehnung an die alte Fassung des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg wird unter Berücksichtigung des § 73 Abs. 3 GO NRW folgende Neufassung vorgeschlagen: § 16 Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen (1) Der Bürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 73 Abs. 3 GO NRW). (2) Nachfolgende Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, sind durch den Rat (alternativ: den Hauptausschuss) im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist: a) die dauerhafte externe Einstellung für Führungspositionen b) die dauerhafte interne Umsetzung auf Führungspositionen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine Entscheidung des Rates nicht in der auf die erstmalige Beratung folgenden Sitzung zu Stande, bleibt es bei der Personalkompetenz des Bürgermeisters. Beschlussvorlage WP7-1043/2007 Seite 3 STADT BEDBURG (3) Seite: 4 Sitzungsvorlage Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesen in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten (§ 73 Abs. 3 Satz 6 GO NRW). --- Zu beachten ist weiterhin, dass der Bürgermeister gemäß § 73 Abs. 3 Satz 4 GO NRW bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mitstimmen darf, obwohl er ansonsten ein Stimmrecht bei Beschlussfassungen über die Hauptsatzung hat. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: -/Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.02.2008 ------------------------------------Steinbach Sachbearbeiterin Beschlussvorlage WP7-1043/2007 ----------------------------------Brabender-Lipej Leiterin des Ratsbüros ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4