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Allgemeine Vorlage (Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 28.10.2008 Vorlagen-Nr.: 73/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss 13.11.2008 Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Gemeinde Kreuzau besteht der Bedarf, mobile offene Jugendarbeit zu betreiben. Bisher wird diese auf Grund der mit dem Kreis Düren abgeschlossenen „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“ in Gestalt der „Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung vom 19.07.2001/26.07.2001“ durchgeführt und bezuschusst. Mit Schreiben vom 25.03.2008 hat der Kreis Düren – Jugendamt – diese Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt mit der Begründung, dass man neue Rahmenbedingungen festlegen und damit verbunden auch neue Vereinbarungen abschließen wolle. Nunmehr wurden mit Schreiben vom 23.09.2008 die aktualisierten „Rahmenbedingungen für die Förderung der Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen (OJE) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren übersandt mit der Anfrage, ob eine Fortführung der Trägerschaft unter Berücksichtigung dieser neuen Rahmenbedingungen realisierbar sei. Eine Rückantwort wird bis zum 01.12.2008 erwartet. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass zwischenzeitlich zwar im Kreis Düren flächendeckend Jugendarbeit betrieben wird, die mit den einzelnen Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen allerdings sehr unterschiedlich gestaltet sind. Hier soll eine Vereinheitlichung erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sollte an einer Fortführung der Jugendarbeit festgehalten werden. Seit dem Beginn im Jahre 2002 hat sich gezeigt, dass der Bedarf sehr groß ist und von einer Fachkraft kaum bewältigt werden kann. Derzeit werden ausschließlich die Ortsteile Drove, Kreuzau und Stockheim betreut. In den neu gefassten Rahmenbedingungen wird allerdings gefordert, dass der jeweilige kommunale Zuständigkeitsbereich in Gänze abzudecken ist. Dies wäre in der Gemeinde Kreuzau nur möglich, wenn die zweite vom Kreis geforderte Stelle bei der Pfarrgemeinde Winden umstrukturiert würde. Hierüber könnten dann außer Winden auch die Ortsteile entlang der Rurschiene erreicht werden, so dass durch die gemeindliche Fachkraft noch die Ortsteile Boich und Thum zusätzlich zu betreuen wären. Nach den neuen Rahmenbedingungen kann die Stelle in Winden nicht mehr wie bisher betrieben werden, da es sich um eine feste Jugendeinrichtung handelt, sondern es müsste eine Öffnung erfolgen. Das bisherige Konzept für eine mobile Einrichtung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau entspricht im Wesentlichen schon den neuen Rahmenbedingungen. Es wurde allerdings nochmals aktualisiert und den zukünftigen Gegebenheiten angepasst. Sobald eine positive Beschlussfassung des Sozialausschusses vorliegt, sollen auch die Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim eingebunden werden. I. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreis Düren – Jugendamt – mitzuteilen, dass die Gemeinde Kreuzau auch im Hinblick auf die neu gefassten „Rahmenbedingungen für die Förderung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OJE)“ entschlossen ist, die Jugendarbeit im Rahmen des beigefügten Konzeptes, welches Bestandteil des Beschlusses ist, fort zu führen. Es wird vorausgesetzt, dass die Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim ebenfalls zustimmen, da eine Finanzierung ansonsten nicht sichergestellt werden kann.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-