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Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
13.08.15, 18:43
Aktualisiert
13.08.15, 18:43
Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 311/2015 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 10.07.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 06.08.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 26.08.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 22.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Richtlinien der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die in der Anlage dargestellten neuen Richtlinien zur Kindertagespflege werden beschlossen. Begründung: Die Kindertagespflege unterliegt dem gleichen Bildung-und Erziehungsauftrag wie die Kindertageseinrichtung und bietet insbesondere im Bereich der unterdreijährigen Kinder ein, neben der institutionellen Betreuung, nach dem Gesetz gleichwertiges Angebot. Die Kindertagespflege unterscheidet sich in ihren Anforderungen und Rahmenbedingungen von der institutionellen Kindertagesbetreuung. Hier bedarf es vor allem der weiteren Professionalisierung und Unterstützung zum Beispiel in den Bereichen der Beratungsinfrastruktur, der pädagogischen Ausrichtung und Begleitung sowie der fachlich-organisatorischen Einbindung. Mit diesen Richtlinien werden die Grundsätze zur Gewährung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt geregelt. Ziel der Verwaltung ist es u.a., eine Richtlinie zu haben, in dem die Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gekoppelt ist mit transparenten Handlungs- und Ausführungsregelungen für Eltern und Tagespflegepersonen. Auf der Grundlage dieser Richtlinien soll auch eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Erftstadt in Einklang gebracht werden. Die Ziffer 6 der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe des Jugendamtes der Stadt Erftstadt entfällt mit Einführung der neuen Richtlinien. Der Entwurf der Richtlinien für die Kindertagespflege in Erftstadt wurde am 18.05. und 17.06.15 mit einer Arbeitsgruppe der Tagespflegepersonen eingehend diskutiert und vorberaten. In Vertretung (Lüngen) -2-