Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
13.08.15, 18:43
Aktualisiert
13.08.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 311/2015
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 10.07.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
06.08.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
26.08.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und Personalausschuss
22.09.2015
vorberatend
Rat
29.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Richtlinien der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage dargestellten neuen Richtlinien zur Kindertagespflege werden beschlossen.
Begründung:
Die Kindertagespflege unterliegt dem gleichen Bildung-und Erziehungsauftrag wie die Kindertageseinrichtung und bietet insbesondere im Bereich der unterdreijährigen Kinder ein, neben der
institutionellen Betreuung, nach dem Gesetz gleichwertiges Angebot. Die Kindertagespflege unterscheidet sich in ihren Anforderungen und Rahmenbedingungen von der institutionellen Kindertagesbetreuung. Hier bedarf es vor allem der weiteren Professionalisierung und Unterstützung zum
Beispiel in den Bereichen der Beratungsinfrastruktur, der pädagogischen Ausrichtung und Begleitung sowie der fachlich-organisatorischen Einbindung.
Mit diesen Richtlinien werden die Grundsätze zur Gewährung der Kindertagespflege gemäß § 23
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt geregelt.
Ziel der Verwaltung ist es u.a., eine Richtlinie zu haben, in dem die Planungsverantwortung des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gekoppelt ist mit transparenten Handlungs- und Ausführungsregelungen für Eltern und Tagespflegepersonen. Auf der Grundlage dieser Richtlinien soll auch
eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Erftstadt in Einklang gebracht werden.
Die Ziffer 6 der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe des Jugendamtes der
Stadt Erftstadt entfällt mit Einführung der neuen Richtlinien.
Der Entwurf der Richtlinien für die Kindertagespflege in Erftstadt wurde am 18.05. und 17.06.15 mit
einer Arbeitsgruppe der Tagespflegepersonen eingehend diskutiert und vorberaten.
In Vertretung
(Lüngen)
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