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Sitzungsvorlage (Anfrage 08/2014 der CDU-Fraktion vom 30.9.2014 und Antrag 08/2014 der Frauen Union Jülich vom 10.10.2014 für den Bürgerausschuss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 12:37
Aktualisiert
31.10.14, 12:37
Sitzungsvorlage (Anfrage 08/2014 der CDU-Fraktion vom 30.9.2014 und
Antrag 08/2014 der Frauen Union Jülich vom 10.10.2014  für den Bürgerausschuss) Sitzungsvorlage (Anfrage 08/2014 der CDU-Fraktion vom 30.9.2014 und
Antrag 08/2014 der Frauen Union Jülich vom 10.10.2014  für den Bürgerausschuss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Per Jülich, 31.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 453/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 12.11.2014 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Anfrage 08/2014 der CDU-Fraktion vom 30.9.2014 und Antrag 08/2014 der Frauen Union Jülich vom 10.10.2014 für den Bürgerausschuss Anlg.: - 2 IV Mus SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Zum status quo: Für Abendveranstaltungen in der Schloßkapelle wird der Museumsraum als Eingangsraum genutzt, als Passage zu den WCs und als Pausenraum. Dies lag und liegt im Interesse des Museums. Dabei hat es bislang auch keine Probleme oder Beschädigungen gegeben. Empfänge werden erst seit einiger Zeit dort durchgeführt, wobei sich dabei allerdings verschiedene Probleme ergeben haben. Für Hochzeiten u.ä. Veranstaltungen tagsüber gehört der Museumsraum nicht mit zur Nutzungsvereinbarung, sondern wird lediglich als Eingang und Passage zum WC genutzt (größtenteils Überschneidung mit Museumsöffnungszeit). Die neuen Situation ist NICHT – wie man durch das zeitliche Nebeneinander annehmen könnte – ein Resultat des Ausbaues des Raumes zum Infozentrum Via Belgica, sondern eine schon vorher von der Versicherung im Rahmen einer Sicherheitsbegehung formulierten Auflagen, die lediglich im Rahmen der Umbaumaßnahmen mit abgearbeitet wurden. Die unterschiedlichen Ansichten über die zukünftigen Nutzungsoptionen konnten erst bei einem Ortstermin mit der Provinzial am 23. Oktober 2014 ausgeräumt werden. Zu den geäußerten Fragen wird wie folgt Stellung genommen 1. Aufgrund des o. g. Termins ist die Nutzbarkeit des Raumes für geschlossene Veranstaltungen (d.h. nach dem Einlass wird die Tür geschlossen, so dass kein unkontrollierter Zutritt erfolgen kann) zukünftig wie bislang gehandhabt möglich. Die erheblichen Kosten für die von der Versicherung zur Bedingung gemachte Einbruchmeldeanlage (EMA) wurde im Rahmen des Nutzungsvertrages Zitadelle für die Museumsnutzung komplett vom Land übernommen. 2. Die Versicherungsauflagen für den Raum werden mit der jetzigen Gestaltung erfüllt. Der Raum beinhaltet jetzt zwar wesentlich andere Exponate als vorher, von einer grundsätzlichen Werterhöhung ist jedoch nicht auszugehen, da auch vorher mit der einhundertmalPräsentation ein wesentlicher Querschnitt der Sammlung dort ausgestellt war. Neu ist die Versicherungsauflage, dass der Raum außerhalb der Schulzeiten verschlossen gehalten werden muss, so dass der Schließdienst ihn erst vor Veranstaltungen wieder öffnet. 3. Die Scharfschaltungszeiten der EMA ist durch den Schließdienst den Veranstaltungen angepasst. 4. Die Raumgestaltung wurde im Hinblick auf die Mitnutzung innerhalb geschlossener Veranstaltungen im via Belgica-Projekt erfolgreich optimiert. Schäden sind vorher durch unachtsames Hantieren mit Getränken entstanden, was auch weiterhin ein Problem darstellt. Dem Ausschank von Pausengetränke kann daher nur bei entsprechender Aufsicht zugestimmt werden. Auch dies ist eine Haftungsfrage gegenüber der Versicherung. Für die vom Museum mit betreuten Veranstaltungen wie Schlosskonzerten wurde eine entsprechende Regelung gefunden. Als Alternative bei größeren Veranstaltungen bietet sich der Südflur für Ausschank an, wo der Garderobenraum untergebracht ist. Das langjährig gewohnte Aufstellen der Garderobenständer im engen Flur zur Kapelle entspricht nicht den Vorschriften, zudem beschädigt der Transport Boden und Kanten im Durchgangsraum. Über den Getränkeausschank zur Pause hinausgehendes Catering ist für den Turmraum nicht konsensfähig. Die angesprochene Bewirtungsmöglichkeiten im Schloßgarten bleiben trotz Baustelle im Innenhof bestehen, da sie sich in den meisten Fällen auf die gepflasterten Randstreifen bezogen, die weiterhin zur Verfügung stehen. Trotz möglichst attraktiver und informativer Gestaltung (offenes Bodendenkmal mit Erklärungstafeln statt reiner Baustelle) sind Beeinträchtigungen aber nicht zu vermeiden. 5. Die o.g. Kriterien werden in eine Erweiterung der Nutzungsbedingungen bei Vermietung der Schloßkapelle aufgenommen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 453/2014 x nein nein Seite 2