Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
31.10.14, 12:37
Aktualisiert
31.10.14, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Per
Jülich, 31.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 453/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 12.11.2014
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Anfrage 08/2014 der CDU-Fraktion vom 30.9.2014 und
Antrag 08/2014 der Frauen Union Jülich vom 10.10.2014 für den Bürgerausschuss
Anlg.: - 2 IV
Mus
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Zum status quo: Für Abendveranstaltungen in der Schloßkapelle wird der Museumsraum als Eingangsraum genutzt, als Passage zu den WCs und als Pausenraum. Dies lag und liegt im Interesse
des Museums. Dabei hat es bislang auch keine Probleme oder Beschädigungen gegeben. Empfänge
werden erst seit einiger Zeit dort durchgeführt, wobei sich dabei allerdings verschiedene Probleme
ergeben haben. Für Hochzeiten u.ä. Veranstaltungen tagsüber gehört der Museumsraum nicht mit
zur Nutzungsvereinbarung, sondern wird lediglich als Eingang und Passage zum WC genutzt (größtenteils Überschneidung mit Museumsöffnungszeit).
Die neuen Situation ist NICHT – wie man durch das zeitliche Nebeneinander annehmen könnte –
ein Resultat des Ausbaues des Raumes zum Infozentrum Via Belgica, sondern eine schon vorher
von der Versicherung im Rahmen einer Sicherheitsbegehung formulierten Auflagen, die lediglich
im Rahmen der Umbaumaßnahmen mit abgearbeitet wurden. Die unterschiedlichen Ansichten über
die zukünftigen Nutzungsoptionen konnten erst bei einem Ortstermin mit der Provinzial am 23.
Oktober 2014 ausgeräumt werden.
Zu den geäußerten Fragen wird wie folgt Stellung genommen
1. Aufgrund des o. g. Termins ist die Nutzbarkeit des Raumes für geschlossene Veranstaltungen (d.h. nach dem Einlass wird die Tür geschlossen, so dass kein unkontrollierter Zutritt erfolgen kann) zukünftig wie bislang gehandhabt möglich.
Die erheblichen Kosten für die von der Versicherung zur Bedingung gemachte Einbruchmeldeanlage (EMA) wurde im Rahmen des Nutzungsvertrages Zitadelle für die Museumsnutzung komplett vom Land übernommen.
2. Die Versicherungsauflagen für den Raum werden mit der jetzigen Gestaltung erfüllt. Der
Raum beinhaltet jetzt zwar wesentlich andere Exponate als vorher, von einer grundsätzlichen Werterhöhung ist jedoch nicht auszugehen, da auch vorher mit der einhundertmalPräsentation ein wesentlicher Querschnitt der Sammlung dort ausgestellt war. Neu ist die
Versicherungsauflage, dass der Raum außerhalb der Schulzeiten verschlossen gehalten werden muss, so dass der Schließdienst ihn erst vor Veranstaltungen wieder öffnet.
3. Die Scharfschaltungszeiten der EMA ist durch den Schließdienst den Veranstaltungen angepasst.
4. Die Raumgestaltung wurde im Hinblick auf die Mitnutzung innerhalb geschlossener Veranstaltungen im via Belgica-Projekt erfolgreich optimiert. Schäden sind vorher durch unachtsames Hantieren mit Getränken entstanden, was auch weiterhin ein Problem darstellt. Dem
Ausschank von Pausengetränke kann daher nur bei entsprechender Aufsicht zugestimmt
werden. Auch dies ist eine Haftungsfrage gegenüber der Versicherung. Für die vom Museum
mit betreuten Veranstaltungen wie Schlosskonzerten wurde eine entsprechende Regelung
gefunden. Als Alternative bei größeren Veranstaltungen bietet sich der Südflur für Ausschank an, wo der Garderobenraum untergebracht ist. Das langjährig gewohnte Aufstellen
der Garderobenständer im engen Flur zur Kapelle entspricht nicht den Vorschriften, zudem
beschädigt der Transport Boden und Kanten im Durchgangsraum. Über den Getränkeausschank zur Pause hinausgehendes Catering ist für den Turmraum nicht konsensfähig. Die
angesprochene Bewirtungsmöglichkeiten im Schloßgarten bleiben trotz Baustelle im Innenhof bestehen, da sie sich in den meisten Fällen auf die gepflasterten Randstreifen bezogen,
die weiterhin zur Verfügung stehen. Trotz möglichst attraktiver und informativer Gestaltung
(offenes Bodendenkmal mit Erklärungstafeln statt reiner Baustelle) sind Beeinträchtigungen
aber nicht zu vermeiden.
5. Die o.g. Kriterien werden in eine Erweiterung der Nutzungsbedingungen bei Vermietung der
Schloßkapelle aufgenommen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 453/2014
x
nein
nein
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