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Allgemeine Vorlage (Antrag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. auf Errichtung einer Bocciabahn)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 10.04.2008 Vorlagen-Nr.: 29/2008 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 27.05.2008 03.06.2008 17.06.2008 Antrag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. auf Errichtung einer Bocciabahn I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 25. Februar 2008 hat die Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. den Antrag gestellt, eine gemeindliche Fläche zum Errichten einer Bocciabahn zur Verfügung zu stellen. Als Begründung wird angegeben, dass eine solche Bocciabahn insbesondere von der älteren Generation gerne angenommen werde und für alle Bürger der Gemeinde eine Bereicherung sei. Die gesamte Anlage soll auf Kosten des Vereins errichtet werden. Benötigt wird zur Umsetzung des Vorhabens eine Fläche von 9 m Breite und 38 m Länge. In der Anlage zum Antrag werden die Kosten mit insgesamt 25.000 € beziffert, wobei sich dieser Betrag durch Eigenleistung auf 17.500 € reduzieren würde. In einem ersten Gespräch wurde der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. das Gelände an der Sporthalle Winden als mögliche Fläche vorgestellt, da an diesem Standort nun doch keine Schulsportanlage errichtet werden soll. Nach Aussage des 1. Vorsitzenden, Herrn Brings, wäre es denkbar, an dieser Stelle das Projekt zu realisieren. Es muss sichergestellt werden, dass sowohl durch den Bau als auch durch den späteren Betrieb der Anlage für die Gemeinde Kreuzau keine Kosten entstehen. Nur in diesem Fall sollte eine Zustimmung erfolgen. Grundsätzlich bedeutet eine solche Bocciabahn sicher eine Aufwertung des sportlichen Angebotes in der Gemeinde und ist daher zu begrüßen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche Kosten sind durch die Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. zu tragen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau stellt der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. an der Turnhalle Winden die erforderliche Fläche von 9 x 38 m zur Verfügung, damit dort eine Bocciabahn errichtet werden kann. Sämtliche Kosten für die Errichtung dieser Anlage übernimmt der Verein. Ein Zuschuss der Gemeinde wird nicht gewährt. Vorausgesetzt ist, dass vom Landrat des Kreises Düren eine Baugenehmigung erteilt wird. Die Modalitäten werden entsprechend dem als Anlage beigefügten Pachtvertrag geregelt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-