Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 10.04.2008
Vorlagen-Nr.: 29/2008
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.05.2008
03.06.2008
17.06.2008
Antrag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. auf Errichtung einer Bocciabahn
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 25. Februar 2008 hat die Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. den Antrag
gestellt, eine gemeindliche Fläche zum Errichten einer Bocciabahn zur Verfügung zu stellen. Als
Begründung wird angegeben, dass eine solche Bocciabahn insbesondere von der älteren
Generation gerne angenommen werde und für alle Bürger der Gemeinde eine Bereicherung sei.
Die gesamte Anlage soll auf Kosten des Vereins errichtet werden. Benötigt wird zur Umsetzung
des Vorhabens eine Fläche von 9 m Breite und 38 m Länge. In der Anlage zum Antrag werden die
Kosten mit insgesamt 25.000 € beziffert, wobei sich dieser Betrag durch Eigenleistung auf 17.500
€ reduzieren würde.
In einem ersten Gespräch wurde der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. das Gelände an der
Sporthalle Winden als mögliche Fläche vorgestellt, da an diesem Standort nun doch keine
Schulsportanlage errichtet werden soll. Nach Aussage des 1. Vorsitzenden, Herrn Brings, wäre es
denkbar, an dieser Stelle das Projekt zu realisieren.
Es muss sichergestellt werden, dass sowohl durch den Bau als auch durch den späteren Betrieb
der Anlage für die Gemeinde Kreuzau keine Kosten entstehen. Nur in diesem Fall sollte eine
Zustimmung erfolgen. Grundsätzlich bedeutet eine solche Bocciabahn sicher eine Aufwertung des
sportlichen Angebotes in der Gemeinde und ist daher zu begrüßen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche Kosten sind durch die Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. zu tragen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau stellt der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V. an der Turnhalle Winden
die erforderliche Fläche von 9 x 38 m zur Verfügung, damit dort eine Bocciabahn errichtet werden
kann. Sämtliche Kosten für die Errichtung dieser Anlage übernimmt der Verein. Ein Zuschuss der
Gemeinde wird nicht gewährt. Vorausgesetzt ist, dass vom Landrat des Kreises Düren eine
Baugenehmigung erteilt wird. Die Modalitäten werden entsprechend dem als Anlage beigefügten
Pachtvertrag geregelt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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