Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
PACHTVERTRAG
zwischen
der GEMEINDE KREUZAU
-als Verpächterin-
und
dem Verein „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“
vertreten durch Herrn Peter Brings, Feldstr. 14, Kreuzau
-als Pächter-
§1
Die Gemeinde Kreuzau verpachtet dem Verein „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“ eine
Teilfläche von ca. 350 qm des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Flurstück 301
(Bereich hinter der Turnhalle) zur Errichten einer Bocciabahn. Die Lage der Pachtfläche ist
den Vertragsparteien bekannt und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil
dieses Pachtvertrages ist.
§2
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2009 und wird zunächst auf 10 Jahre abgeschlossen.
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner die Kündigung
ausspricht.
Die gem. § 1 vorgesehene Nutzung der Pachtfläche steht unter dem Vorbehalt der noch
einzuholenden Baugenehmigung; diese beantragt der Pächter.
§3
Der Pachtzins beträgt 1 Euro jährlich. Er ist zu Beginn eines jeden Jahres zu entrichten.
§4
Der Pächter ist berechtigt, auf der angepachteten Fläche alle Arbeiten zum Errichten der
beschriebenen Bocciabahn durchzuführen. Alle anfallenden Kosten trägt der Pächter. Ein
Zuschuss der Gemeinde wird nicht gewährt. Dies gilt auch für die zukünftigen
Unterhaltungskosten.
Der Pächter haftet der Verpächterin gegenüber für alle Schäden die durch die
Baumaßnahme an der Zuwegung oder den vorhandenen gemeindlichen Aufbauten
entstehen.
§5
Während der ersten 10 Jahre ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Diese kann
beispielsweise ausgesprochen werden, wenn der Pächter der Verkehrssicherungspflicht
nicht nachkommt oder der Verein aufgelöst wird.
Nach Ablauf der ersten 10 Jahre sind Pächter und Verpächterin berechtigt, diesen
Pachtvertrag mit halbjährlicher Frist zum Jahresende zu kündigen. Nach Beendigung des
Pachtverhältnisses ist der Pächter auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, sämtliche auf
der Pachtfläche errichteten Aufbauten auf eigene Kosten zu entfernen und den
ursprünglichen Zustand der Pachtfläche wieder herzustellen. Die Aufbauten bleiben
Eigentum des Vereins „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“.
Sollten Verpächterin und Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnis einvernehmlich
darauf verzichten, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, so steht dem Pächter
kein Anspruch auf Entschädigung für die geleisteten Aufwendungen zu.
§6
Der Pächter verpflichtet sich, die Pachtfläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften und instand
zu halten. Die Verpächterin wird durch die Pächterin von allen Haftungsansprüchen
freigestellt, die sich aus der Anlegung und Unterhaltung der auf der Pachtfläche zu
errichtenden Aufbauten ergeben könnten.
Dem Pächter obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
§7
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von den
Vertragsparteien schriftlich anerkannt werden.
§8
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des vorstehenden
Pachtvertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Zweck der nichtigen
oder ungültigen Vertragsklausel entspricht.
§9
Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten
ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Kreuzau, den
Der Pächter
_______________________
Für die Gemeinde Kreuzau
als Verpächterin
-RammBürgermeister
-StolzGemeindverwaltungssrat