Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Seniorengemeinschaft-Pachtvertrag Bocciabahn)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Seniorengemeinschaft-Pachtvertrag Bocciabahn) Allgemeine Vorlage (Seniorengemeinschaft-Pachtvertrag Bocciabahn)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

PACHTVERTRAG zwischen der GEMEINDE KREUZAU -als Verpächterin- und dem Verein „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“ vertreten durch Herrn Peter Brings, Feldstr. 14, Kreuzau -als Pächter- §1 Die Gemeinde Kreuzau verpachtet dem Verein „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“ eine Teilfläche von ca. 350 qm des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Flurstück 301 (Bereich hinter der Turnhalle) zur Errichten einer Bocciabahn. Die Lage der Pachtfläche ist den Vertragsparteien bekannt und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Pachtvertrages ist. §2 Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2009 und wird zunächst auf 10 Jahre abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner die Kündigung ausspricht. Die gem. § 1 vorgesehene Nutzung der Pachtfläche steht unter dem Vorbehalt der noch einzuholenden Baugenehmigung; diese beantragt der Pächter. §3 Der Pachtzins beträgt 1 Euro jährlich. Er ist zu Beginn eines jeden Jahres zu entrichten. §4 Der Pächter ist berechtigt, auf der angepachteten Fläche alle Arbeiten zum Errichten der beschriebenen Bocciabahn durchzuführen. Alle anfallenden Kosten trägt der Pächter. Ein Zuschuss der Gemeinde wird nicht gewährt. Dies gilt auch für die zukünftigen Unterhaltungskosten. Der Pächter haftet der Verpächterin gegenüber für alle Schäden die durch die Baumaßnahme an der Zuwegung oder den vorhandenen gemeindlichen Aufbauten entstehen. §5 Während der ersten 10 Jahre ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Diese kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn der Pächter der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt oder der Verein aufgelöst wird. Nach Ablauf der ersten 10 Jahre sind Pächter und Verpächterin berechtigt, diesen Pachtvertrag mit halbjährlicher Frist zum Jahresende zu kündigen. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Pächter auf Verlangen der Verpächterin verpflichtet, sämtliche auf der Pachtfläche errichteten Aufbauten auf eigene Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Pachtfläche wieder herzustellen. Die Aufbauten bleiben Eigentum des Vereins „Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V.“. Sollten Verpächterin und Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnis einvernehmlich darauf verzichten, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, so steht dem Pächter kein Anspruch auf Entschädigung für die geleisteten Aufwendungen zu. §6 Der Pächter verpflichtet sich, die Pachtfläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften und instand zu halten. Die Verpächterin wird durch die Pächterin von allen Haftungsansprüchen freigestellt, die sich aus der Anlegung und Unterhaltung der auf der Pachtfläche zu errichtenden Aufbauten ergeben könnten. Dem Pächter obliegt die Verkehrssicherungspflicht. §7 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von den Vertragsparteien schriftlich anerkannt werden. §8 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des vorstehenden Pachtvertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Zweck der nichtigen oder ungültigen Vertragsklausel entspricht. §9 Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Kreuzau, den Der Pächter _______________________ Für die Gemeinde Kreuzau als Verpächterin -RammBürgermeister -StolzGemeindverwaltungssrat