Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
29.07.08, 17:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-03BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 15.07.2008
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Umweltausschuss
13.08.2008
Energieausweise für Nichtwohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung;
hier: Notwendige Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Kreuzau
Die Ausstellung der Energieausweise ist zurzeit in aller Munde. Auch die Gemeinde Kreuzau ist
hiervon betroffen, und zwar für ihre Nichtwohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen.
Gemäß § 29 Abs. 2 Energieeinsparverordnung müssen diese Energieausweise bis zum 01. Juli
2009 ausgestellt werden. Gemäß § 16 Abs. 3 a.a.O. sind hiervon Gebäude mit mehr als 1.000 qm
Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen
öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht
werden, auszustellen. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut
sichtbaren Stelle auszuhängen. Vor dem Hintergrund dieser Flächenvorgaben müssen für
folgende Gebäude Energieausweise ausgestellt werden:
- Gymnasium Kreuzau, I. und II. BA:
- Gymnasium Kreuzau, III. BA:
- Realschule:
- Hauptschule:
- Rathaus Kreuzau:
- Dreifachsporthalle:
- Zweifachsporthalle:
- Festhalle:
- Grundschule Drove:
- Grundschule Kreuzau:
- Grundschule Obermaubach:
- Grundschule Stockheim:
- Grundschule Winden:
- Gereonschule Boich:
6.412,37 m²,
2.079,77 m²,
3.281,07 m²,
3.116.80 m²,
2.646,87 m²,
2.217,74 m²,
1.341,62 m²,
1.333,80 m²,
1.081,92 m²,
974,88 m²,
1.147,12 m²,
909,22 m²,
1.103,01 m²,
1.270,06 m²,
Die Grundschule Kreuzau und die Grundschule Stockheim unterschreiten zwar den Wert von
1.000 m² geringfügig, dennoch beabsichtige ich auch für diese beiden Gebäude einen
Energieausweis ausstellen zu lassen.
Bei der Art des Ausweises ist es der Gemeinde freigestellt, den verbrauchsorientierten oder den
bedarfsorientierten Ausweis ausstellen zu lassen.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis handelt es sich lediglich um einen Vergleich der
Verbräuche der letzten drei Jahre zu bestimmten Energiekennzahlen. Der bedarfsorientierte setzt
eine komplette Untersuchung des Gebäudes voraus und zeigt auf, welche baulichen Änderungen
vorgenommen werden sollten, um Energie einzusparen. Die entsprechenden Ausweise sind von
daher zwangsläufig auch unterschiedlich teuer. Da der Gemeinde Kreuzau jedoch aus den letzten
Jahren zahlreiche energetische Untersuchungsberichte über die gemeindeeigenen Gebäude
vorliegen, ist hinreichend bekannt, bei welchem Gebäude was getan werden könnte, um Energie
einzusparen. Zahlreiche Maßnahmen wurden hier in den letzten Jahren auch realisiert.
Je nach Gebäudegröße kostet der bedarfsorientierte Ausweis zwischen 5.000,00 und 6.000,00 €.
Der verbrauchsorientierte Ausweis wird voraussichtlich Kosten von 500,00 € verursachen.
Die RWE Rhein-Ruhr AG hat inzwischen ein Programm aufgelegt, womit sie die Ausstellung
bedarfsorientierter Energieausweise bezuschusst, und zwar in Höhe bis zu 85 % der Kosten bzw.
maximal 5.000,00 € pro Ausweis. Dank der guten Kontakte zum RWE konnte ich inzwischen
vereinbaren, dass das RWE der Gemeinde Kreuzau zwei bedarfsorientierte Ausweise fördert.
Ich habe hierbei das Rathaus Kreuzau und die Festhalle Kreuzau ausgewählt, weil für diese
beiden Objekte noch keine energietechnischen Untersuchungen im Gegensatz zu allen anderen
aufgeführten Gebäude vorliegen. Das RWE bestimmt den Auftraggeber. Über die genaue Höhe
des gemeindlichen Anteils kann ich Ihnen derzeit noch keine Angaben machen, da mir das RWE
noch keine konkreten Angebote vorgelegt hat.
Darüber hinaus hat sich das RWE bereit erklärt, für 5 Gebäude den verbrauchsorientierten
Energieausweis auszustellen. Die Gemeinde muss sich mit 75,00 €/Ausweis beteiligen
(Gymnasium I. und II. BA, Gymnasium III. BA, Hauptschule, Realschule, GS Winden).
Für alle anderen aufgeführten Gebäude führe ich zurzeit mit den verschiedensten
Ausstellungsberechtigten Gespräche, um die Ausweise möglichst kostengünstig zu erhalten.
Ich gehe davon aus, dass für alle Gebäude fristgerecht die Energieausweise vorliegen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.V.
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