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Beschlussvorlage (1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“ 2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“ 3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
239 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
17.06.14, 13:01
Aktualisiert
17.06.14, 13:01
Beschlussvorlage (1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-76/2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 30.06.2014 Stadtrat 01.07.2014 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich StEG 12.06.2014 Herr Reyer StEG 1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“ 2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“ 3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Beemelmanns (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: I. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich 1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ und für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich vom 15.12.2011 aufzuheben. 2. für den im Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 3. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich im südlichen Bereich des Place de Lesquin gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (31. Änderung, Teilbereich Linnich). 4. die Planung zu Ziffer 2 und Ziffer 3 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. 5. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen. II. Der Rat der Stadt Linnich beschließt , 1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ und für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich vom 15.12.2011 aufzuheben. 2. für den im Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 3. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich im südlichen Bereich des Place de Lesquin gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (31. Änderung, Teilbereich Linnich). 4. die Planung zu Ziffer 2 und Ziffer 3 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. 5. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen. Problembeschreibung/Begründung: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Place de Lesquin“ (Anlage 1) hat der Rat der Stadt Linnich auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.12.2011 erstmals einen Aufstellungsbeschluss gefasst (Beschlussvorlage B-198/2011. Parallel wurde die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den gleichen Bereich eingeleitet. Die Place de Lesquin ist eine der letzten großflächigen innerstädtischen Freibereiche im Ortskern Linnich. Aufgrund seiner zentralen Lage, seiner Nähe zum Wasser und seiner Größe bietet der Platz sich zur Entwicklung von städtischen und öffentlichen Nutzungen an. Um eventuellen Fehlentwicklungen im Bereich der Place de Lesquin entgegenzuwirken, wurde für die südlich des Hallenbads gelegenen Flächen des Areal des Platzes und der Bebauung entlang der Rurstraße der vorgenannte Aufstellungsbeschluss gefasst. Da der Flächennutzungsplan der Stadt Linnich für den westlichen Bereich Flächen für den Gemeinbedarf und für den süd-östlichen Bereich gemischte Bauflächen darstellt, wurde ebenfalls die 31. Änderung parallel zur Entwicklung des Bebaungsplanes eingeleitet. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht zurzeit nur für das nördlich angrenzende Schul- und Sportzentrum sowie für die westlichen Wohnbereiche. Dieser Bebauungsplan Nr. 12 setzt Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Schulzentrum bzw. Hallenbad, Anlagen für Erholung und Freizeitgestaltung und allgemeine Wohngebiete fest. Die Planungsziele für den neuen Bebauungsplans konnten seit dem Aufstellungsbeschluss konkretisiert werden. In der Zeit vom 08.02.2014 bis 10.03.2014 wurde potentiellen Investoren im Rahmen eines informellen Markterkundungsverfahren für das Gebiet der Place de Lesquin die Möglichkeit gegeben, Fragebögen und Unterlagen zu dem veröffentlichten Memorandum einzureichen. Vom 31.03.2014 bis zum 14.04.2014 schlossen sich Gespräche mit möglichen Investoren an. Das Markterkundungsverfahren zeigte insgesamt, dass die Realisierung eines Einzelhandels (Discounter) neben der Errichtung des Rathauses favorisiert wurde bzw. die bestmöglichen Realisierungschancen bestehen. Die anderen gewünschten Gebäude (Hotel, Mensa, Veranstaltungshalle etc.) wurden nur als sehr eingeschränkt, bzw. unter der Bedingung einer Übernahme des Risikos durch die Stadt, realisierbar angesehen. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Präsentation durch IKFM und VDH im Arbeitskreis Innenstadtkonzept am 22.05.2014 vorgestellt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept (Gesamtheitliche Neugestaltung) der Place de Lesquin, empfiehlt die Verwaltung aufgrund der sich aus dem Markterkundungsverfahren ergebenden Veränderungen, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2011 aufzuheben und nunmehr zunächst den südlichen Bereich der Place de Lesquin (Geltungsbereich des Bebauungsplans, Anlage 2) mit Einzelhandel zu entwickeln. Mit dem Einzelhandel lässt sich die Place de Lesquin und das Zentrum entsprechend dem Ziel der Stadt Linnich beleben und stärken. Sofern sich die übrigen Nutzungen realisieren lassen, bietet sich aus städtebaulichen Gründen eine räumliche Orientierung zu den Schulgebäuden und zum nördlichen Bereich an der Rur an, weshalb sich neben dem räumlichen Bezug zur Rurstraße als Geschäftsstraße und zum bestehenden Edeka-Markt der südliche Bereich anbietet. Die Flächen des ursprünglichen Geltungsbereichs, für welche die Nutzung noch nicht abschließend feststeht, wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen und kann (im Rahmen eines neuen Bauleitplanverfahrens) zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den sich noch herauszukristallisierenden Nutzungsanforderungen entwickelt werden. Eine mögliche Gestaltung des Gesamtgebiets Place de Lequin – einschlließlich des neuen Geltungsbereichs für den Einzelhandel – lässt sich dem als Anlage 3 beigefügten unverbindlichen Gestaltungsplan entnehmen. Die Verwaltung regt daher an, den Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2011 aufzuheben und für den neuen Geltungsbereich einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligungen gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Parallelverfahren ist für das Gebiet des Bebauungsplans eine Flächennutzungsplanänderung (31. Änderung, Anlage 4) durchzuführen und ebenfalls die Beteiligungen gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Zur Konkretisierung wird auf die Erläuterungen zum Innenstadtkonzept „Rurquatier Linnich“ der VDH Projektmanagement GmbH verwiesen. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich der Aufstellungsbeschlüsse vom 15.12.11 Anlage 2: Neuer Geltungsbereich (Bebauungsplan Nr. 38) Anlage 3: Unverbindlicher Gestaltungsplan Anlage 4: Verfahrensbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung Witkopp