Daten
Kommune
Linnich
Größe
239 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
17.06.14, 13:01
Aktualisiert
17.06.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-76/2014
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
30.06.2014
Stadtrat
01.07.2014
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich StEG
12.06.2014
Herr Reyer
StEG
1.) Aufhebung des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
2.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle – Areal Place de Lesquin“
3.) 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Beemelmanns
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
I.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich
1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Areal Place
de Lesquin“ und für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich vom
15.12.2011 aufzuheben.
2. für den im Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich den qualifizierten
Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen.
3. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich im südlichen Bereich des Place de Lesquin
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (31. Änderung, Teilbereich Linnich).
4. die Planung zu Ziffer 2 und Ziffer 3 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
durchzuführen.
5. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen.
II. Der Rat der Stadt Linnich beschließt ,
1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Areal Place
de Lesquin“ und für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich vom
15.12.2011 aufzuheben.
2. für den im Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich den qualifizierten
Bebauungsplan Nr. 38 „Alte Stadthalle/Areal Place de Lesquin“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen.
3. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich im südlichen Bereich des Place de Lesquin
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (31. Änderung, Teilbereich Linnich).
4. die Planung zu Ziffer 2 und Ziffer 3 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
durchzuführen.
5. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen.
Problembeschreibung/Begründung:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Linnich Nr. 38 „Stadthalle/Place de Lesquin“
(Anlage 1) hat der Rat der Stadt Linnich auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 15.12.2011 erstmals einen Aufstellungsbeschluss gefasst (Beschlussvorlage B-198/2011.
Parallel wurde die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den gleichen Bereich eingeleitet.
Die Place de Lesquin ist eine der letzten großflächigen innerstädtischen Freibereiche im Ortskern
Linnich. Aufgrund seiner zentralen Lage, seiner Nähe zum Wasser und seiner Größe bietet der
Platz sich zur Entwicklung von städtischen und öffentlichen Nutzungen an. Um eventuellen
Fehlentwicklungen im Bereich der Place de Lesquin entgegenzuwirken, wurde für die südlich des
Hallenbads gelegenen Flächen des Areal des Platzes und der Bebauung entlang der Rurstraße
der vorgenannte Aufstellungsbeschluss gefasst.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Linnich für den westlichen Bereich Flächen für den
Gemeinbedarf und für den süd-östlichen Bereich gemischte Bauflächen darstellt, wurde ebenfalls
die 31. Änderung parallel zur Entwicklung des Bebaungsplanes eingeleitet.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht zurzeit nur für das nördlich angrenzende Schul- und
Sportzentrum sowie für die westlichen Wohnbereiche. Dieser Bebauungsplan Nr. 12 setzt
Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Schulzentrum bzw. Hallenbad, Anlagen für Erholung
und Freizeitgestaltung und allgemeine Wohngebiete fest.
Die Planungsziele für den neuen Bebauungsplans konnten seit dem Aufstellungsbeschluss
konkretisiert werden. In der Zeit vom 08.02.2014 bis 10.03.2014 wurde potentiellen Investoren im
Rahmen eines informellen Markterkundungsverfahren für das Gebiet der Place de Lesquin die
Möglichkeit gegeben, Fragebögen und Unterlagen zu dem veröffentlichten Memorandum
einzureichen. Vom 31.03.2014 bis zum 14.04.2014 schlossen sich Gespräche mit möglichen
Investoren an. Das Markterkundungsverfahren zeigte insgesamt, dass die Realisierung eines
Einzelhandels (Discounter) neben der Errichtung des Rathauses favorisiert wurde bzw. die
bestmöglichen Realisierungschancen bestehen. Die anderen gewünschten Gebäude (Hotel,
Mensa, Veranstaltungshalle etc.) wurden nur als sehr eingeschränkt, bzw. unter der Bedingung
einer Übernahme des Risikos durch die Stadt, realisierbar angesehen. Die Ergebnisse wurden im
Rahmen einer Präsentation durch IKFM und VDH im Arbeitskreis Innenstadtkonzept am
22.05.2014 vorgestellt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept (Gesamtheitliche Neugestaltung) der Place de
Lesquin, empfiehlt die Verwaltung aufgrund der sich aus dem Markterkundungsverfahren
ergebenden Veränderungen, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2011
aufzuheben und nunmehr zunächst den südlichen Bereich der Place de Lesquin (Geltungsbereich
des Bebauungsplans, Anlage 2) mit Einzelhandel zu entwickeln.
Mit dem Einzelhandel lässt sich die Place de Lesquin und das Zentrum entsprechend dem Ziel der
Stadt Linnich beleben und stärken. Sofern sich die übrigen Nutzungen realisieren lassen, bietet
sich aus städtebaulichen Gründen eine räumliche Orientierung zu den Schulgebäuden und zum
nördlichen Bereich an der Rur an, weshalb sich neben dem räumlichen Bezug zur Rurstraße als
Geschäftsstraße und zum bestehenden Edeka-Markt der südliche Bereich anbietet. Die Flächen
des ursprünglichen Geltungsbereichs, für welche die Nutzung noch nicht abschließend feststeht,
wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen und kann (im Rahmen eines neuen
Bauleitplanverfahrens)
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
gemäß
den
sich
noch
herauszukristallisierenden Nutzungsanforderungen entwickelt werden. Eine mögliche Gestaltung
des Gesamtgebiets Place de Lequin – einschlließlich des neuen Geltungsbereichs für den
Einzelhandel – lässt sich dem als Anlage 3 beigefügten unverbindlichen Gestaltungsplan
entnehmen.
Die Verwaltung regt daher an, den Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2011 aufzuheben und für
den neuen Geltungsbereich einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligungen
gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Parallelverfahren ist für das Gebiet
des Bebauungsplans eine Flächennutzungsplanänderung (31. Änderung, Anlage 4) durchzuführen
und ebenfalls die Beteiligungen gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zur Konkretisierung wird auf die Erläuterungen zum Innenstadtkonzept „Rurquatier Linnich“ der
VDH Projektmanagement GmbH verwiesen.
Anlagen
Anlage 1: Geltungsbereich der Aufstellungsbeschlüsse vom 15.12.11
Anlage 2: Neuer Geltungsbereich (Bebauungsplan Nr. 38)
Anlage 3: Unverbindlicher Gestaltungsplan
Anlage 4: Verfahrensbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung
Witkopp