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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für die Festhalle Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 21.04.2008 Vorlagen-Nr.: 37/2008 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 30.10.2008 13.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Nutzungskonzepte für die Festhalle Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Unter Bezugnahme auf die Ratsbeschlüsse vom 09.10.2007, 21.04.2008 und 24.09.2008 ergibt sich folgende Sachlage: Die Verwaltung hat im Rahmen der erfolgten Renovierungsmaßnahmen an der Festhalle Kreuzau den Arbeitsauftrag erhalten, für dieses Gebäude ein Nutzungskonzept zu erstellen, das zu einer geringeren Belastung des Haushalts führt. Die Problematik, - dass der Hausmeister noch bis zum 30.09.2008 in der Hans-Hoesch-Stiftung gewohnt hat und diese Räume nun erst frei sind, - dass zwischenzeitlich eine Lösung für die Unterbringung der OGS an der Grundschule Kreuzau zu suchen war - und dass das Thema „Mensabetrieb am Schulzentrum“ akut wurde, hat dazu geführt, dass eine Reihe von Gesamtlösungsmöglichkeiten diskutiert wurde. Mit Beschluss des Rates vom 24.09.2008 zeichnet sich nunmehr folgende Lösung ab: 1. Hortgebäude, Bahnhofstr. 25 Das Hortgebäude in der Bahnhofstraße ist aufzugeben. Es soll ein Neubau auf dem Schulgelände des Schulzentrums erfolgen. Die Verwaltung hat den Auftrag zur Planung und Kostenermittlung erhalten. Das Hortgebäude in der Bahnhofstraße soll allerdings bis zur Fertigstellung noch weiter genutzt werden. Das Bürgerhaus ist somit nicht mehr Bestandteil der Planungen für die OGS. 2. Bürgerhaus Kreuzau, Bahnhofstr. 2a Da das Bürgerhaus Kreuzau nicht mehr durch die OGS genutzt werden soll, bleiben die derzeitigen Nutzungen unverändert erhalten. Sollten sich im Rahmen der Planungen Änderungen in der Nutzung ergeben, wird hierüber zeitnah berichtet. 3. Mensabetrieb am Schulzentrum Die am Schulzentrum erforderlich werdende Über-Mittag-Betreuung sollte ursprünglich im kleinen Saal der Festhalle erfolgen; dies ist nach letzten Erkenntnissen allenfalls für einen kurzen Zeitraum noch vorübergehend möglich. Jetzt ist der Neubau einer Mensa auf dem Gelände des Schulzentrums beabsichtigt. Auch hier hat die Verwaltung den Auftrag zur Planung und Kostenermittlung erhalten. 4. Festhalle Kreuzau, Windener Weg Da letztlich mit Beschluss des Rates vom 24.09.2008 feststeht, - dass die OGS nicht in der Festhalle untergebracht wird, - dass der Mensabetrieb des Schulzentrums nicht in der Festhalle stattfindet, - dass keine Nutzungen aus dem Bürgerhaus in die Festhalle übertragen werden müssen - und dass der Hausmeister ausgezogen ist und keine Nachvermietung stattfindet, kann jetzt abschließend über eine zukünftige Nutzung der Festhalle in Verbindung mit der HansHoesch-Stiftung befunden werden. Die größten Kosteneinsparungen für den Gemeindehaushalt würden sich ergeben, wenn die hauptnutzenden Vereine der Festhalle diese eigenständig betreiben würden. Insofern haben in der Vergangenheit mehrere Gespräche mit einigen Vereinen stattgefunden, die zum Ergebnis hatten, dass man grundsätzlich hierzu bereit wäre, wenn der Hausmeister ausgezogen sei und wenn keine finanziellen Belastungen auf die einzelnen Verein zu kämen. Da die Karnevalsgesellschaft „Ahle Schlupp“ und das Junge Orchester Kreuzau kurzfristig den Antrag stellen wollen, die frei gewordenen Räume der Hans-Hoesch-Stiftung in Nutzung nehmen zu dürfen, wäre folgender Weg möglich: - Es wird ein Träger- und Förderverein gegründet, der sich um die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit bemüht. - Mitglieder in diesem Verein werden nicht die Vereine direkt, sondern „Natürliche Personen“, die eine enge Bindung an die hauptnutzenden Vereine haben, damit ein steter Informationsfluss gegeben ist. - Hauptnutzende Vereine könnten sein Crescendo, Fanfarenzug Kreuzau, Junges Orchester Kreuzau (JOK), KG Ahle Schlupp, Kirmesgesellschaft und die Schützenbruderschaft Kreuzau; auch die Schulen des Schulzentrums sollten ggf. vertreten sein. Inwieweit es sinnvoll ist, dass die Gemeinde Mitglied wird, wäre noch zu klären. - Der Träger- und Förderverein übernimmt gänzlich den Betrieb der Festhalle und der HansHoesch-Stiftung; ein entsprechender Vertrag ist zwischen der Gemeinde und dem Verein zu schließen. - Sowohl die dauerhaften wie die temporären Nutzer würden dann Vertragspartner dieses Vereins. Der Vertrag müsste mindestens beinhalten: - Welche Pflichten bei der Gemeinde als Hauseigentümer bleiben. - Wie hoch der jährliche Zuschuss der Gemeinde an den Verein ist, damit dieser lebensfähig bleibt. - Welche Leistungen die Gemeinde noch vorweg erbringen muss, damit eine einwandfreie Nutzung möglich ist. - Welche Nutzungsrechte der Gemeinde im Gegenzug zum jährlichen Zuschuss verbleiben. Im Übrigen befindet der Verein eigenständig über jedwede Nutzung der beiden Gebäude. Mit der teilweisen Nutzung der freien Räume der ehemaligen Hausmeister-Wohnung in der HansHoesch-Stiftung durch das JOK wäre auch die dauerhafte Präsenz einer Aufsichtsperson gewährleistet (die Situation am Bürgerhaus würde sich dadurch nicht ändern). Vorweg noch entschieden werden müsste vom Rat, inwieweit in der Hans-Hoesch-Stifung ein Raum für die Jugend untergebracht werden sollte. Die bereits vorgelegten Kostenschätzungen haben gezeigt, dass dies u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann. Als einzige kostengünstige Lösung bietet sich die Unterbringung des Jugendraumes in den bisher von der Gruppe Crescendo genutzten Räumen an, da diese bereits über eine Toilettenanlage verfügen. Crescendo müsste dann ggf. neben der KG Ahle Schlupp und dem JOK in den freien Räumen der Hans-HoeschStiftung eine neue Heimat finden. Hierzu hat bereits ein Gespräch mit einem Vertreter von Crescendo e.V. stattgefunden. Der Verein wird kurzfristig entscheiden, ob das Angebot des -2- zukünftigen Proberaumes in der Hans-Hoesch-Stiftung angenommen wird. Letztlich steht aber fest, dass der bisherige Proberaum zukünftig als Raum für die Jugend genutzt werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden; sie würden Gegenstand der Beratungen, wenn endgültig über den Vertrag mit einem Träger- und Förderverein befunden wird. Es ist aber von erheblichen Einsparungen auszugehen. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Übertragung der Betriebsführung der Festhalle einschließlich der Hans-Hoesch-Stiftung, Windener Weg 24, an einen noch zu gründenden Träger- und Förderverein wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung des Träger- und Fördervereins als gemeinnütziger Verein zu betreiben, die der Gemeinde verbleibenden Kosten zu ermitteln und den Betreibervertrag in Abstimmung mit dem Verein vorzubereiten. 3. Betreibervertrag und Kostenermittlung sind dem Rat zur Genehmigung vorzulegen; die Satzung des Vereins ist beizufügen“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-