Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
25.11.08, 22:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Lützler/Herr Wolfram
Kreuzau, 20.10.2008
Vorlagen-Nr.: 69/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.11.2008
25.11.2008
09.12.2008
Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) sind die Kommunen
verpflichtet, für obdachlose Personen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Durch die Beendigung des Mietverhältnisses für das bisherige Obdach im ehemaligen
Munitionsdepot in Kreuzau-Stockheim steht dieses Objekt nicht mehr zur Verfügung. Das
Gebäude wird als gemeindliche Obdachlosenunterkunft entwidmet, die Satzung vom 01.07.1992
wird außer Kraft gesetzt.
Damit die Gemeinde Kreuzau weiterhin über entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten verfügt, ist
es erforderlich, Wohnraum anzumieten. Da seit dem 01.05.2008 im gemeindeeigenen Objekt in
52372 Kreuzau, Kreuzauer Straße 44, zwei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 88 qm
leer stehen, bietet es sich an, diese Räume dem Ordnungsamt zu überlassen.
Zum einen handelt es sich um ein gemeindeeigenes Objekt für das eine vergleichbar geringe
Miete zu zahlen ist, zum anderen können die beiden Wohnungen sowohl von Einzelpersonen als
auch von Familien als vorübergehendes Obdach genutzt werden.
Die Miete für die Wohnungen beträgt bei einem Quadratmeterpreis von 4,30 € für die
Wohnung EG rechts (48 m²) in Kreuzau-Stockheim, Kreuzauer Straße 44
demnach monatlich 206,40 €
Wohnung OG mitte (40 m²) in Kreuzau-Stockheim, Kreuzauer Straße 44
demnach monatlich 172,00 €.
Von den in das Obdach eingewiesenen Personen muss eine Benutzungsgebühr gefordert werden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Nutzungsentschädigung ist eine Satzung über die Errich
tung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften.
Die Benutzungsgebühr beträgt die o.g. Mietkosten zzgl. der Verbrauchs- und Nebenkosten in
Höhe des tatsächlichen Verbrauchs. Bis zur jeweils endgültigen Abrechnung werden monatliche
Abschlagszahlungen festgesetzt.
Die Obdachlosenstatistik stellt sich für die Gemeinde Kreuzau wie folgt dar:
30.06.2006:
30.06.2007:
30.06.2008:
5 obdachlose Einzelpersonen
1 obdachlose Einzelperson
- Fehlanzeige -
Trotz dieser Entwicklung ist jederzeit damit zu rechnen, dass obdachlose Personen untergebracht
werden müssen.
Die Anzahl der durchgeführten Zwangsräumungen stellt sich wie folgt dar:
2006: 5 Fälle
2007: 5 Fälle
2008: bisher 6 Fälle.
Hinzu kommen noch jährlich durchschnittlich 3 Fälle, in denen eine kurzzeitige, tageweise,
Unterbringung von Personen notwendig wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Die Satzung vom 21.12.1992 wird aufgehoben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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