Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz / Herr Graßmann
Kreuzau, 29.10.2008
Vorlagen-Nr.: 39/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.11.2008
25.11.2008
09.12.2008
Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für das Kindergarten
2007/08
I. Sach- und Rechtslage:
Für das Kindergartenjahr 2007/08 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
08.05.2007 u.a. beschlossen, einem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Kreuzau auf Gewährung
eines Zuschusses zu den ungedeckten Kosten zur Weiterführung einer 3. Gruppe mit der Begründung nicht zu entsprechen, da die derzeitige Bedarfssituation eine solche Maßnahme nicht erfordert und allen Aufnahmewünschen unter Einbeziehung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen entsprochen werden könne, also eine Bedarfsdeckung bestehe.
Im gleichen Beschluss wurde festgelegt, dem ebenfalls vorliegenden Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten ihres Kindergartens für das Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 € grundsätzlich zu entsprechen. Die
Pfarrgemeinde wurde gleichzeitig aufgefordert, vorrangig beim Landschaftsverband Rheinland
(LVR) Landesmittel aus dem Sonderprogramm des Landes NRW zur „Förderung Not leidender
kirchlicher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder“ zu beantragen, wobei eine Zuwendung auf
den möglichen Gemeindezuschuss angerechnet werden sollte. Eine Beteiligung seitens der Gemeinde war also an die Voraussetzung gebunden, dass ein solcher Antrag gestellt und letztlich
auch beschieden wird.
Inzwischen hat die Kath. Kirchengemeinde Winden über die Zentralrendantur für Kirchliche Einrichtungen eine Bestätigung des Bischöflichen Generalvikariates Aachen vorgelegt, wonach von
insgesamt 101 eingereichten Anträgen nur 13 Anträge von diesem Programm begünstigt werden
konnten und Winden mit vielen anderen Einrichtungen keine Förderung erfährt. Gleichzeitig wird
zum Ausdruck gebracht, dass das Bistum Aachen als offizieller Antragsteller fristgerecht Klage
beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben hat, mit einer Entscheidung aber gemäß Erfahrung erst
frühestens in 1 bis 2 Jahren zu rechnen sei. Letztlich wird davon ausgegangen, dass die Kath.
Kirchengemeinde Winden keine finanzielle Zuwendung erhalten werde.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren in
seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 13.11.2007 ausführt, dass sowohl in der Kindergartenkasse als auch in der Kirchenkasse Winden keine freien Mittel zur Verfügung stehen, um die mit
der Kürzung der Bistumszuschüsse einhergehenden Einnahmeausfälle zu kompensieren. Der bereinigte Kassenbestand der Kindergartenkasse wird mit ./. 3.623,08 € sowie der bereinigte Kassenbestand der Kirchenkasse mit ./. 13.419,16 € angegeben.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich hierbei auch den Tatbestand, dass seitens des Jugendamtes
des Kreises Düren aufgrund des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes bereits mit Verfügung
vom 21.11.2007 grundsätzlich eine finanzielle Unterstützung der Kath. Kirchengemeinde im Rahmen dieses Antrages befürwortet und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Auszahlung des beantragten kommunalen Zuschusses sogar unter Vorbehalt der v.g. Darstellung erfolgen könne, wonach seitens der Gemeinde allerdings nicht verfahren wurde.
Demgemäß kann dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf Gewährung des Zuschusses
zu den ungedeckten Betriebskosten im Kindergartenjahr 2007/08, der mit einem Maximalbetrag
von 12.527 € festgeschrieben wurde, entsprochen werden.
Sollte es letztlich doch zu einer Unterstützung seitens des Landes NRW kommen, so ist die Kath.
Kirchengemeinde selbstverständlich verpflichtet, in der entsprechenden Höhe eine Erstattung des
gemeindlichen Zuschusses vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der HHSt. 464.7180 steht derzeit noch ein Restbetrag von 7.357,43 € zur Verfügung. Bei Gewährung des Zuschusses würde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.169,57 € entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Gemeinde Kreuzau entspricht dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das Kindergartenjahr
2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 €.
2. Sollte an die Kath. Kirchengemeinde letztlich doch ein Zuschuss aus dem Sonderprogramm
des Landes NRW gewährt werden, so ist der gemeindliche Zuschuss in dieser Höhe zu erstatten.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
-2-