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Mitteilung (Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS; hier: Verkleinerung des Aufsichtsrates)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.12.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS;
hier: Verkleinerung des Aufsichtsrates) Mitteilung (Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS;
hier: Verkleinerung des Aufsichtsrates)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Ramm BE: Herr Ramm Kreuzau, 10.11.2008 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 09.12.2008 Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS; hier: Verkleinerung des Aufsichtsrates I. Sach- und Rechtslage: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) hatte ursprünglich einen Aufsichtsrat, der 27 Mitglieder umfasste. Dieser Aufsichtsrat stellte sich als zu groß und zu schwerfällig heraus; kurzfristig für Beschlüsse erforderliche Termine waren nicht zu koordinieren. Dies war schon früh aus dem Kreis der Bürgermeister kritisiert worden. Die Sparkasse Düren als Mitgesellschafter der GWS hatte dann im Jahre 2007 eine Organisationsuntersuchung der GWS an die Prognos AG vergeben. Unabhängig davon, dass die Studie insgesamt ein positives Bild der GWS zeichnete, enthielt sie auch kritische Anmerkungen und Handlungsempfehlungen. U.a. galt dies auch für die Gremienstruktur, der die Prognos AG in ihrem Gutachten sogar eine erhöhte Aufmerksamkeit schenkte. Letztendlich schlug die Prognos AG eine Verkleinerung des Aufsichtsrates auf 7 Mitglieder vor. Damit deckte sich dieser Vorschlag der Prognos AG mit dem von einer von der Gesellschafterversammlung ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. Nach dem Prognos-Gutachten sollten im Aufsichtsrat vertreten sein der Kreis Düren mit 2 Mitgliedern, die Sparkasse Düren mit 2 Mitgliedern, die Stadt Düren mit 1 Mitglied, die Stadt Jülich mit 1 Mitglied und alle übrigen Kommunen mit insgesamt nur 1 Mitglied. Im Rahmen der weiteren Diskussion hat der Mitgesellschafter Sparkasse Düren auf einen Sitz zugunsten der übrigen Kommunen verzichtet, so dass diese heute mit 2 Vertretern im Aufsichtsrat beteiligt sind (Ziel: Möglichst je 1 pro Nord- und Südkreis). Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 hat daraufhin für den Kreis der übrigen Kommunen folgende Änderung des § 11 Abs. 2 GWS-Gesellschaftervertrag beschlossen: „Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: ... zwei Bürgermeister aus den Städten Heimbach, Linnich und Nideggen sowie den Gemeinden Alden-hoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nör-venich, Titz und Vettweiß, die von den Bürgermeistern der vorgenannten Städte und Gemeinden durch Mehrheitsbeschluss bestimmt werden.“ Hierüber habe ich in der Ratssitzung am 11.12.2007 berichtet. Die langwierige Diskussion über die Formulierung im Gesellschaftervertrag und die dann erfolgte Änderung der Gemeindeordnung vom 17.10.2007, wonach erstmals zu dieser Änderung des Gesellschaftervertrages ein Beschluss der zu beteiligenden Kommunen erforderlich ist, haben dazu geführt, dass wegen der kurzfristigen Terminüberschneidung die Ratsbeschlüsse nicht zeitnah eingeholt worden sind. Dieser sollte für die Gemeinde Kreuzau in der Sitzung des Rates vom 17.06.2008 nachgeholt werden. Mangels Unterlagen der GWS über die letztendliche Formulierung musste der TOP jedoch abgesetzt werden. Zwischenzeitliche Prüfungen der o.a. Formulierung durch die Kommunalaufsicht haben ergeben, dass diese nicht den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 GO NRW entsprach. In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 19.09.2008 wurde - auch in Rücksprache mit der Bezirksregierung in Köln – folgende Formulierung vorgeschlagen: 1. 2. Der Rat stimmt nachträglich einer Reduzierung der Aufsichtsratssitze der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) auf 7 Sitze und der entsprechenden Änderung des Gesellschaftervertrages in der von der Gesellschafterversammlung am 29.11.2007 beschlossenen Fassung zu. Die Zustimmung des Vertreters der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung am 29.11.2007 wird hierdurch nachträglich legitimiert. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Kreuzau, in der Gesellschafterversammlung der folgenden Änderung des § 11 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der GWS zuzustimmen: „ Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: - der Landrat des Kreises Düren, - ein Vertreter aus dem Kreistag des Kreises Düren, - ein Vertreter der Stadt Düren, - ein Vertreter der Stadt Jülich, - ein Vertreter der Sparkasse Düren, - zwei weitere Vertreter aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter, die von der Gesellschafterversammlung zu benennen sind.“ In einer Bürgermeisterkonferenz im September des Jahres wurde mitgeteilt, dass die Kommunen mit einer Beschlussfassung bis zum Jahresende 2008 Zeit hätten. Die GWS hat allerdings bereits für den 05.11.2008 zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen, in dem dieser Tagesordnungspunkt zur Abstimmung stand. Außer Kreuzau hatten auch Niederzier und Jülich noch nicht über die Angelegenheit in ihren Gremien beraten. Bei Nichtmitwirkung dieser 3 Kommunen und 1 Gegenstimme ist der Beschluss letztlich mehrheitlich gefasst worden. Die für den 09.12.2008 vorgesehene Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kreuzau hat sich somit erübrigt. Ich bitte um Kenntnisnahme. Der Bürgermeister - Ramm - -2-