Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.12.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Ramm
BE: Herr Ramm
Kreuzau, 10.11.2008
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
09.12.2008
Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS;
hier: Verkleinerung des Aufsichtsrates
I. Sach- und Rechtslage:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH
(GWS) hatte ursprünglich einen Aufsichtsrat, der 27 Mitglieder umfasste. Dieser Aufsichtsrat stellte
sich als zu groß und zu schwerfällig heraus; kurzfristig für Beschlüsse erforderliche Termine waren
nicht zu koordinieren. Dies war schon früh aus dem Kreis der Bürgermeister kritisiert worden.
Die Sparkasse Düren als Mitgesellschafter der GWS hatte dann im Jahre 2007 eine
Organisationsuntersuchung der GWS an die Prognos AG vergeben. Unabhängig davon, dass die
Studie insgesamt ein positives Bild der GWS zeichnete, enthielt sie auch kritische Anmerkungen
und Handlungsempfehlungen. U.a. galt dies auch für die Gremienstruktur, der die Prognos AG in
ihrem Gutachten sogar eine erhöhte Aufmerksamkeit schenkte.
Letztendlich schlug die Prognos AG eine Verkleinerung des Aufsichtsrates auf 7 Mitglieder vor.
Damit deckte sich dieser Vorschlag der Prognos AG mit dem von einer von der
Gesellschafterversammlung ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe.
Nach dem Prognos-Gutachten sollten im Aufsichtsrat vertreten sein
der Kreis Düren mit 2 Mitgliedern,
die Sparkasse Düren mit 2 Mitgliedern,
die Stadt Düren mit 1 Mitglied,
die Stadt Jülich mit 1 Mitglied
und alle übrigen Kommunen mit insgesamt nur 1 Mitglied.
Im Rahmen der weiteren Diskussion hat der Mitgesellschafter Sparkasse Düren auf einen Sitz
zugunsten der übrigen Kommunen verzichtet, so dass diese heute mit 2 Vertretern im Aufsichtsrat
beteiligt sind (Ziel: Möglichst je 1 pro Nord- und Südkreis).
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 hat daraufhin für den Kreis der übrigen
Kommunen folgende Änderung des § 11 Abs. 2 GWS-Gesellschaftervertrag beschlossen:
„Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: ... zwei Bürgermeister aus den Städten
Heimbach, Linnich und Nideggen sowie den Gemeinden Alden-hoven, Hürtgenwald, Inden,
Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nör-venich, Titz und Vettweiß, die von den
Bürgermeistern der vorgenannten Städte und Gemeinden durch Mehrheitsbeschluss
bestimmt werden.“
Hierüber habe ich in der Ratssitzung am 11.12.2007 berichtet.
Die langwierige Diskussion über die Formulierung im Gesellschaftervertrag und die dann erfolgte
Änderung der Gemeindeordnung vom 17.10.2007, wonach erstmals zu dieser Änderung des
Gesellschaftervertrages ein Beschluss der zu beteiligenden Kommunen erforderlich ist, haben
dazu geführt, dass wegen der kurzfristigen Terminüberschneidung die Ratsbeschlüsse nicht
zeitnah eingeholt worden sind. Dieser sollte für die Gemeinde Kreuzau in der Sitzung des Rates
vom 17.06.2008 nachgeholt werden. Mangels Unterlagen der GWS über die letztendliche
Formulierung musste der TOP jedoch abgesetzt werden.
Zwischenzeitliche Prüfungen der o.a. Formulierung durch die Kommunalaufsicht haben ergeben,
dass diese nicht den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 GO NRW entsprach.
In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 19.09.2008 wurde - auch in Rücksprache mit der
Bezirksregierung in Köln – folgende Formulierung vorgeschlagen:
1.
2.
Der Rat stimmt nachträglich einer Reduzierung der Aufsichtsratssitze der Gesellschaft für
Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) auf 7 Sitze und der
entsprechenden
Änderung
des
Gesellschaftervertrages
in
der
von
der
Gesellschafterversammlung am 29.11.2007 beschlossenen Fassung zu. Die Zustimmung
des Vertreters der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung am 29.11.2007
wird hierdurch nachträglich legitimiert.
Der Rat ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Kreuzau, in der Gesellschafterversammlung der folgenden Änderung des § 11 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der
GWS zuzustimmen:
„ Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:
- der Landrat des Kreises Düren,
- ein Vertreter aus dem Kreistag des Kreises Düren,
- ein Vertreter der Stadt Düren,
- ein Vertreter der Stadt Jülich,
- ein Vertreter der Sparkasse Düren,
- zwei weitere Vertreter aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter, die von der
Gesellschafterversammlung zu benennen sind.“
In einer Bürgermeisterkonferenz im September des Jahres wurde mitgeteilt, dass die Kommunen
mit einer Beschlussfassung bis zum Jahresende 2008 Zeit hätten. Die GWS hat allerdings bereits
für den 05.11.2008 zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen, in dem dieser
Tagesordnungspunkt zur Abstimmung stand. Außer Kreuzau hatten auch Niederzier und Jülich
noch nicht über die Angelegenheit in ihren Gremien beraten. Bei Nichtmitwirkung dieser 3
Kommunen und 1 Gegenstimme ist der Beschluss letztlich mehrheitlich gefasst worden.
Die für den 09.12.2008 vorgesehene Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde
Kreuzau hat sich somit erübrigt.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Der Bürgermeister
- Ramm -
-2-