Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 21.01.2009
Vorlagen-Nr.: 11/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
17.02.2009
Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2009
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes kraft
Gesetzes Wahlleiter, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Allerdings können
Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter im Falle ihrer Bewerbung um das Amt des
Bürgermeisters nicht Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter sein. Der Fall der Vertretung tritt
dann ein, wenn der Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter offiziell als Kandidat nominiert wird.
Am 11. Dezember 2008 bin ich als Kandidat für das Bürgermeisteramt der Gemeinde Kreuzau
nominiert worden. Damit kann ich das Amt des Wahlleiters nicht mehr ausüben. Kraft Gesetzes
geht diese Funktion nunmehr auf meinen allgemeinen Vertreter, GVD Walter Stolz, über. Es ist
somit erforderlich, einen neuen stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Ich schlage Ihnen vor,
den Kämmerer der Gemeinde, GOAR Willi Decker, mit dieser Aufgabe zu betrauen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Zum stellvertretenden Wahlleiter für die
Gemeindeoberamtsrat Willi Decker bestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Kommunalwahl
am
07.
Juni
2009
wird