Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
Entwurf der
Haushaltssatzung
der Stadt Bedburg
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Bedburg mit Beschluss
vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
34.766.905 EUR
44.385.459 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
30.657.423 EUR
40.833.736 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
3.122.054 EUR
4.724.290 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.602.236 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.555.000 € festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
7.040.362 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 2.578.192 € festgesetzt.
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§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2008 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
300 v.H.
450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
460 v.H.
§7
1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede
von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe umzuwandeln.
2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe nicht mehr besetzt
werden.
§8
1. Die angesetzten Aufwendungen und Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Produkt 110.111.520 – Verwaltungsführung/Steuerungsunterstützung,
Sachkonten 5429000 und 7429000) in Höhe von jeweils 11.000 € für den Erwerb von
Sonderauswertungen der Prognosstudien (Familien- und Zukunftsatlas für Bedburg)
werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt.
2. Die angesetzten Aufwendungen und Auszahlungen für die sonstige Dienstleistungen
(Produkt 570.571.510 - Stadt-/Standortmarketing, Sachkonten 5291000 und 7291000)
zur Erarbeitung eines systematischen Handlungskonzeptes in Höhe von jeweils 18.000 €
werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt.
3. Die Personalaufwendungen/-auszahlungen für in den Produkten 110.111.410 (Allgemeine Personalwirtschaft; Sachkonto 5011000 = 35.000 €; Sachkonto 5051000 = 200.000 €)
sowie 510.511.110 (Räumliche Planungs- und Entwicklungszusammenarbeit; Sachkonto
5011000 = 35.000 €) für die zu besetzenden Stellen der „Zentralen Vergabestelle“ und
des „Stadtplaners“ werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt.
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