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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-49/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-49/2008 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-49/2008 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Bedburg mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 34.766.905 EUR 44.385.459 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 30.657.423 EUR 40.833.736 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.122.054 EUR 4.724.290 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.602.236 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.555.000 € festgesetzt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 7.040.362 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 2.578.192 € festgesetzt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2336.doc §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2008 durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. 450 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 460 v.H. §7 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe umzuwandeln. 2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe nicht mehr besetzt werden. §8 1. Die angesetzten Aufwendungen und Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Produkt 110.111.520 – Verwaltungsführung/Steuerungsunterstützung, Sachkonten 5429000 und 7429000) in Höhe von jeweils 11.000 € für den Erwerb von Sonderauswertungen der Prognosstudien (Familien- und Zukunftsatlas für Bedburg) werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt. 2. Die angesetzten Aufwendungen und Auszahlungen für die sonstige Dienstleistungen (Produkt 570.571.510 - Stadt-/Standortmarketing, Sachkonten 5291000 und 7291000) zur Erarbeitung eines systematischen Handlungskonzeptes in Höhe von jeweils 18.000 € werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt. 3. Die Personalaufwendungen/-auszahlungen für in den Produkten 110.111.410 (Allgemeine Personalwirtschaft; Sachkonto 5011000 = 35.000 €; Sachkonto 5051000 = 200.000 €) sowie 510.511.110 (Räumliche Planungs- und Entwicklungszusammenarbeit; Sachkonto 5011000 = 35.000 €) für die zu besetzenden Stellen der „Zentralen Vergabestelle“ und des „Stadtplaners“ werden bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss bzw. den Rat gesperrt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2336.doc