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Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:40
Aktualisiert
10.09.15, 15:40
Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 394/2015 Az.: 20 Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 18.08.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 24.08.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 22.09.2015 zur Kenntnis 29.09.2015 zur Kenntnis Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) zur Kenntnis. Begründung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Entsprechend dem Beschlussentwurf des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Jahresabschluss festgestellt und den Bürgermeister entlastet. Anschließend wurde der Jahresabschluss bekanntgemacht und der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Go NRW angezeigt. In Vertretung (Knips) -2-