Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
21 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.09.08, 21:11
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 04.08.2008
Vorlagen-Nr.: 56/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
20.08.2008
09.09.2008
Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen;
hier: Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung
I. Sach- und Rechtslage:
In meiner Mitteilung vom 29.04.2008 wurde bereits über die „Ganztagsoffensive der
Landesregierung NRW“ berichtet. Insoweit wird hierauf verwiesen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat in seiner Sitzung vom 17.06.2008 einen Beschluss
gefasst, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, mit den Schulleitungen den Bedarf zu eruieren
und ggf. die notwendigen Antragsschritte in die Wege zu leiten, um sich bei dem beschlossenen
umfangreichen Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebs rechtzeitig zu bewerben.
An dieser Stelle möchte ich allerdings noch darauf hinweisen, dass bis heute lediglich die Entwürfe
der einschlägigen Erlasse vorliegen, die bis heute wohl noch nicht endgültig verabschiedet sind.
Die Ganztagsoffensive der Landesregierung teilt sich in die nachstehend aufgeführten
Programmpunkte auf:
1.
Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztags- und Übermittagsbetreuung,
insbesondere in Gymnasien und Realschulen (sog. „1.000-Schulen-Programm“).
Dieses „1.000-Schulen-Programm“ fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt
und Verpflegung von Schülerinnen und Schüler während einer Mittagspause. Aus diesem
Programm, wofür als Antragsfrist der 30.11.2008 festgelegt wurde, können pro Schule
100.000 € gewährt werden, wobei die gleiche Summe durch die Schulträger aufzubringen ist.
Bei geringerem Zuschussbedarf aufgrund niedrigerer Baukosten verändert sich diese Beihilfe
entsprechend, da sie grundsätzlich mit 50 v.H. bemessen ist. Im Umkehrschluss erfolgt aber
keine höhere Bezuschussung, falls die Baukosten die sich daraus ergebende 200.000 €Grenze überschreiten.
Zur Finanzierung der Kosten kann durch die Kommunen die Bildungspauschale (früher
Schulpauschale) herangezogen werden.
2.
Flächendeckende, bedarfsgerechte Einführung von gebundenen Ganztagsgymnasien
und –realschulen.
Über dieses Programm werden zum 01.08.2009 und zum 01.08.2010 insgesamt jeweils 108
gebundene Ganztagsgymnasien und 108 gebundene Ganztagsrealschulen umgewandelt, d.h.
pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je 1 Schule.
Wichtig ist der Hinweis, dass es sich hierbei um gebundene und nicht um offene
Ganztagsschulen handelt, wonach in den unteren Jahrgangsstufen an 4 Tagen, in den oberen
Jahrgangsstufen an 5 Tagen verpflichtender Nachmittagsunterricht erfolgen muss. Dies kann
zunächst nur in größeren Städten mit entsprechend breitgefächertem Schulangebot der
genannten Schulformen der Fall sein. Für die anderen Kommunen, so in der Regel für die
kreisangehörigen Gemeinden, wird die Einführung eines gebundenen Ganztagsangebotes
bereits für die Schuljahre 2009 und 2010 generell nicht in Frage kommen. Problem ist hierbei
die Voraussetzung, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Entfernung bestehen und diese
Schule dann auch die entsprechenden Kapazitäten haben muss. Schwierigkeiten werden
sicherlich auch bei der Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Schulträger, die
SchülerInnen aus Nachbarkommunen mit einem Halbtagsangebot aufnehmen sollen,
entstehen. Voraussetzung ist in diesen Fällen auf jeden Fall eine Vereinbarung zwischen den
einzelnen Kommunen.
Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass diese Form des Ganztagsangebotes für die
Gemeinde Kreuzau zunächst nicht zutreffend ist.
3.
Pädagogische Übermittagsbetreuung in allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I /
„Programm Geld oder Stelle“.
Das Programm „Geld oder Stelle“ sorgt für eine pädagogische Übermittagsbetreuung und für
Ganztags- und Betreuungsangebote. Das Programm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“
wird zum 01.02.2009 in das Programm „Geld oder Stelle“ überführt. Als Antragsfrist für das
Programm „Geld oder Stelle“ gilt der 31.10.2008.
Hierzu ist folgendes festzuhalten:
In Frage kommen für dieses Programm ab 01.02.2009 alle Halbtagsschulen in der
Sekundarstufen I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule sowie
auch private Ersatzschule), welche nicht bereits gebundene Ganztagsschulen sind. Die
pädagogische Übermittagsbetreuung beinhaltet die Aufsicht in der Mittagspause für alle
Kinder mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sowie auch ergänzenden AG-Angeboten,
insbesondere auch Hausaufgabenhilfe.
Grundsätzlich ist eine Übermittagsbetreuung an den Schulen zwingend gegeben, an denen
verpflichtender Nachmittagsunterricht stattfindet. Hierzu wird später, und zwar unter Punkt 4
(Vorgehensweise im Schulzentrum Kreuzau) noch ausführlich Stellung bezogen.
Aber auch die Schulen, an denen ein verpflichtender Nachmittagsunterricht nicht bzw. nur an
einigen Tagen der Woche erforderlich wird, können von diesem Programm profitieren, da es
auch möglich ist, freiwillige Nachmittagsangebote, z.B. Arbeitsgemeinschaften u.ä.,
vorzuhalten.
Wie bereits erwähnt, gehen bisherige Hausaufgabenhilfen sowie Arbeitsgemeinschaften sowie
das Angebot „Dreizehn Plus S I“ zukünftig in dieses Programm über. Das bedeutet, dass auch
die Schulen mit nur freiwilligem Nachmittagsangebot mit einer pädagogischen
Übermittagsbetreuung zum 01.02.2009 starten können. Dabei können die Schulen wählen, ob
sie Geld oder Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Übermittagsbetreuung vorziehen,
wobei die Bewilligungsbehörde von der Wahl der finanziellen Förderung durch die Schulen
ausgeht, zumal hiermit durchaus eine größere Selbstständigkeit der Schule gegeben ist.
Hierbei stellt das neue Programm „Geld oder Stelle“, ausgehend von den an den einzelnen
Schulen unterrichteten SchülerInnen, eine Förderung von 15.000 bis 30.000 € oder wahlweise
eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung. Aufgrund dieser Staffelung bedeutet dies für die
Hauptschule einen Betrag bis von bis zu 15.000 € sowie für Realschule und Gymnasium von
bis zu 25.000 €.
Der Begriff „bis zu“ bedeutet aber kein Interpolieren zwischen den Schülerzahlen (z.B. bei
Realschule und Gymnasium von 501 bis 700), sondern bezieht sich auf die Abrechnung nach
Abschluss der Maßnahmen, wozu ein entsprechender Verwendungsnachweis zu legen ist und
bei dem sich dann durchaus auch ein Minderbetrag gegenüber der möglichen bzw. gewährten
Landesbeihilfe ergeben kann. Ansonsten werden die Zuschüsse in Höhe der vorgesehenen
Staffelung unter der Voraussetzung gewährt, dass ein stichhaltiges Programm vorliegt und der
Antrag im Rahmen der Termingestaltung erfolgt.
Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des Votums der Schulkonferenz über das
schuleigene Konzept zur Umsetzung von „Geld oder Stelle“.
Eine finanzielle Beteiligung seitens des Schulträgers ist nicht Voraussetzung.
Die im Rahmen dieses Programms mögliche Landeszuweisung kann auch zur Beschäftigung
von Nicht-Lehrkräften verwandt werden. Fachliche Voraussetzungen hierzu sind konkret
-2-
festgelegt, werden sich aber an den Vorgaben, die im Erlass zum Betrieb der Offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich bestehen, orientieren.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind von den Eltern zu tragen. Elternbeiträge selbst
können nur für Angebote berechnet werden, die über das übliche Angebot hinausgehen.
Wichtig scheint auch der Hinweis, dass eine Zuschussgewährung an die SchülerInnen aus
dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ nur bei verpflichtendem Ganztagsunterricht
und nicht bei einer freiwilligen Teilnahme an einer AG, Hausaufgabenhilfe u.ä. möglich ist.
4.
Vorgehensweise am Schulzentrum ab dem 01.02.2009
Beim Gespräch mit den Schulleitungen des Schulzentrums am 04.08.2008 wurden die
Vertreter der Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass bereits ab dem jetzt beginnenden
Schuljahr 2008/09 neben Arbeitsgemeinschaften an allen Schulen auch verpflichtender
Nachmittagsunterricht erforderlich sein wird, der aber mit den derzeit gegebenen
Möglichkeiten ohne Probleme geregelt werden kann.
Darüber hinaus wird voraussichtlich an allen 3 Schulen ab dem 2. Schulhalbjahr 2008/09
Nachmittagsunterricht stattfinden. Bei der Realschule ist dies jedoch noch nicht endgültig
geklärt.
Es hat sich allerdings gezeigt, dass es schwierig ist, die Anzahl der SchülerInnen, die hieran
teilnehmen, einigermaßen sicher zu ermitteln. So ist der Umfang des Nachmittagsunterrichts
sehr stark von der Besetzung der Lehrerstellen abhängig. Da dies nicht in der Hand der
Schulen liegt, ist eine Prognose meist nur 1 Jahr, manchmal auch nur ein Schulhalbjahr im
Voraus (wie jetzt bei der Realschule) möglich.
Insofern ist gemeinsam mit den Schulleitern auf der Grundlage der Stundentafeln eine
Berechnung angestellt worden, die sich an den Maximalwerten orientiert, so dass es durchaus
zu Veränderungen nach unten kommen kann. Für den verpflichtenden Nachmittagsunterricht
kommen die Jahrgangsstufen 8 – 10 von Haupt- und Realschule sowie seitens des
Gymnasiums die Jahrgangsstufen 7 bzw. 13 in Betracht. Hinzuzurechnen sind auch die
SchülerInnen, die an Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag teilnehmen sowie die
(überwiegend jüngeren) SchülerInnen aus allen 3 Schulsystemen, die bisher an der
Nachmittagsbetreuung Dreizehn Plus teilgenommen haben und die nunmehr in das neue
Programm übergeleitet werden.
Für alle Schulen gilt, dass Betreuungsmaßnahmen nur montags bis donnerstags stattfinden,
die ermittelten Zahlen sich also auf eine 4-Tage-Woche verteilen.
Hauptschule
1 – 2 Tage/Woche
ca.
100 SchülerInnen
Realschule
1 - 2 Tage/Woche
ca.
350 SchülerInnen
2 Tage/Woche
ca.
550 SchülerInnen
Gymnasium einschl. S-II-Bereich
Gesamt
ca. 1.000 SchülerInnen
Hierauf aufbauend sind die erforderlichen Raumkapazitäten sowohl für die Essensversorgung
als auch für die Pausenbetreuung zu ermitteln. Gesicherte Erfahrenswerte über das
Schülerverhalten bei Einführung von Nachmittagsunterricht liegen nicht vor. Es wird deshalb
davon ausgegangen, dass etwa 1/3 der SchülerInnen an der Verpflegung teilnimmt, 1/3
mitgebrachtes Essen in einem Pausenraum verzehrt und das letzte Drittel entweder die
Mittagspause zu Hause verbringt oder völlig eigenständig gestaltet.
Bei einer rechnerischen Verteilung auf 4 Tage in der Woche bedeutet dies, dass täglich 80 bis
100 Kinder am Essen teilnehmen werden und die gleiche Anzahl einen Aufenthalts- und
Betreuungsraum benötigen. Da allerdings nicht davon ausgegangen werden kann, dass es
lehrplanmäßig möglich ist, den Nachmittagsunterricht aller 3 Schulen gleichmäßig auf 4 Tage
zu verteilen, dürfte es somit auch Spitzen geben, die die angegebenen Zahlen überschreiten.
Aus Sicht der Verwaltung kommt deshalb nur in Betracht, die kleine Festhalle zur Mensa
umzugestalten, da in den Schulen die entsprechenden Raumkapazitäten fehlen. Z.Zt. wird mit
-3-
einer Fachfirma geprüft, welche realistischen Kapazitäten die kleine Halle bietet und welche
Einrichtungsgegenstände erforderlich sind. Zur Sitzung können voraussichtlich nähere
Angaben gemacht werden. Dabei wird auch zu klären sein, ob durch eine Essensausgabe im
Schichtbetrieb die Kapazitäten erhöht werden können.
Genauso wichtig wie Essensversorgung ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten, in denen
sich die Kinder während der Pause aufhalten, um z.B. selbst mitgebrachtes Essen zu
verzehren. Diese Räume stehen jedoch nach Auskunft aller Schulleitungen nicht oder nur sehr
eingeschränkt zur Verfügung. Lediglich im Bereich der Hauptschule sind 2 Klassenräume
vorhanden, die bisher für die Maßnahme Dreizehn Plus genutzt wurden, an der rd. 30 Kinder
teilgenommen haben. Hieran wird sich jedoch auch in Zukunft nichts ändern, so dass darauf
nicht zurückgegriffen werden kann. Einen konkreten Lösungsvorschlag kann ich Ihnen an
dieser Stelle nicht unterbreiten. Im Schulleitergespräch wurde angeregt, einmal darüber
nachzudenken, ob nicht ein Neubau die bessere Lösung darstellt, um Mensa und
Betreuungsräume zusammenhängend auf dem Schulgelände einzurichten. Es dürfte
allerdings schon jetzt klar sein, dass mit den vom Land vorgegebenen Mitteln von 600.000 €
(je Schule 100.000 € Landeszuschuss + Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe) kaum ein
solches Projekt realisiert werden kann. Hierüber sollte auch im Ausschuss eingehend beraten
werden.
In diesem Zusammenhang ist natürlich von besonderer Bedeutung, wie sich die Schülerzahlen
zukünftig entwickeln. Die nachfolgende Tabelle basiert auf den Zahlen des
Geburtsjahrganges, der zum 1. August 2008 in die weiterführenden Schulen aufgenommen
wird (Ausgangsbasis 100 %).
Geburtenentwicklung
- Gemeindegebiet Kreuzau -
Einschulungsjahrgang
weiterf.-Schulen
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
Veränderungen
insgesamt
Schülerzahlen
198
185
188
159
164
148
-50
Unterschied zum
Vorjahr in
% (gerundet)
100
-7
2
-15
3
-10
-25
Wie hieraus ersichtlich, werden sich die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2013/14 um rd. 25
% verringern. Angewandt auf die aktuell ermittelte Zahl von ca. 1.000 SchülerInnen, die am
Nachmittagsunterricht teilnehmen werden, bedeutet dies, dass im Schuljahr 2013/14 nur noch
rd. 750 SchülerInnen vorhanden sind. Bei der Prognose ist unterstellt, dass sich die
Geburtenzahlen der Nachbarkommunen, deren Kinder eine Schule im Schulzentrum
besuchen, ähnlich entwickeln und sich auch das Wahlverhalten nicht wesentlich ändert.
Nach Ansicht der Schulleiter werden sich die zurückgehenden Schülerzahlen allerdings erst in
4 – 5 Jahren so auswirken, dass nennenswerte Raumkapazitäten in den Schulen freiwerden.
Ich darf an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen, dass die angegebenen Zahlen nur sehr
grob ermittelt werden konnten und von daher mit einem gewissen Vorbehalt verwendet
werden müssen.
Unabhängig davon kann für die Pädagogische Übermittagsbetreuung, die auf jeden Fall ab
dem 01.02.2009 an den 3 Schulen des Schulzentrums einzuführen ist, eine Landeszuweisung
-4-
in Höhe von insgesamt 65.000 € beantragt werden (Hauptschule 15.000 €, Realschule und
Gymnasium je 25.000 €).
Hierbei ist klar, dass daraus zum Einen, und zwar gebunden an die vorliegenden Summen, die
Weiterführung des bisherigen Angebotes „Dreizehn Plus“ finanziert werden muss, aber auch
festzulegen ist, inwieweit diese Summe für das Personal zur Übermittagsbetreuung, für die
pädagogischen Angebote und Arbeitsgemeinschaften und natürlich auch den Mensabetrieb
verwandt werden kann.
Ergänzend bleibt weiter festzuhalten, dass für die freiwillige Teilnahme von Schülerinnen und
Schülern an Nachmittagsangeboten, die bei einer attraktiven Ausgestaltung sicherlich
verstärkt gegeben sein wird, auch Elternbeiträge erhoben werden können, was für die
SchülerInnen, die am verpflichtenden Nachmittagsunterricht teilnehmen, nicht möglich ist.
Im gleichen Zusammenhang ist letztlich noch die Frage der Trägerschaft dieser Maßnahme zu
klären. Bis heute wird die Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“ vom Sozialdienst kath.
Frauen Düren e.V. (SkF) durchgeführt. Nach Rücksprache mit den beteiligten Schulleitungen
wird vorgeschlagen, den Vertrag bis zum 31.07.2009 zu verlängern. Über eine weitere
Durchführung und Betreuung dieser Maßnahme ab dem Schuljahr 2009/10 ist dann rechtzeitig
wieder zu entscheiden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die pädagogische Übermittagsbetreuung werden Landesmittel von insgesamt 65.000 €
gewährt. Über die entstehenden Kosten gibt es noch keine Übersicht.
Je nach Entscheidung in der Raumfrage sind entsprechende Mittel bereitzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Ab
dem
01.02.2009
wird
am
Schulzentrum
Kreuzau
eine
„Pädagogische
Übermittagsbetreuung“ angeboten.
2. Die Trägerschaft wird dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) zunächst bis zum Ende
des Schuljahres 2008/09 übertragen. Für das Schuljahr 2009/10 ist über die Trägerschaft neu
zu entscheiden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt
65.000 € rechtzeitig zu beantragen.
4. Die kleine Festhalle soll für einen Mensabetrieb ausgestattet werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, Einzelheiten und Kosten zu ermitteln und wieder zur Entscheidung vorzulegen.
Alternativen hierzu sind vorrangig zu klären.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Errichtung eines Mensaneubaues auf dem
Gelände des Schulzentrums durchzuführen.
6. Die erofrderlichen Zuschussmittel sind rechzeitig zu beantragen.
7. Die Einbeziehung der OGS in die Neubauplanungen ist zu prüfen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-5-