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Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
20.10.2014
Erstellt
10.10.14, 13:33
Aktualisiert
10.10.14, 13:33
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 30.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 373/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 20.10.2014 TOP Ergebnisse Finanzbericht 2014 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In seiner Sitzung am 14.03.2013 hat der Stadtrat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 sowie das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 wurden Haushalt und Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Eine deutliche Erhöhung des Hebesatzes für die Jugendamtsumlage, steigende Zuweisungszahlen bei den Asylbewerbern und höhere Personalaufwendungen als Folge des Tarifabschlusses machten die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2014 erforderlich. Dieser wurde vom Stadtrat am 10.04.2014 beschlossen. Gleichzeitig erfolgte auch eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Mit Schreiben vom 23.09.2014 wurden der Nachtragshaushalt und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt. Gemäß dem Nachtragshaushalt weist der Ergebnisplan 2014, der die laufenden Erträge und Aufwendungen des Jahres 2014 beinhaltet, einen Fehlbetrag in Höhe von 15,722 Millionen € aus. Mit Stand vom 30.09.2014 zeigen die großen Ertrags- und Aufwandspositionen die folgende Entwicklung: Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist der Einnahmeansatz von 15,405 Millionen € zum o.g. Stichtag um rund eine Million € überschritten. Dies ist aber nur eine Momentaufnahme, da aufgrund der regelmäßig eingehenden Messbescheide ständig Änderungen zu verzeichnen sind. Die Mehreinnahmen führen zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und bei der Finanzierungsbeteiligung Fond Deutsche Einheit in Höhe von zusammen rund 200.000 €, so dass sich die Verbesserung für 2014 derzeit letztlich auf rund 800.000 € beläuft. Bei den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer handelte es sich fast ausschließlich um Nachveranlagungen vergangener Jahre, so dass sich gleichzeitig Mehreinnahmen aus der GewerbesteuerVerzinsung in Höhe von rund 150.000 € ergeben haben. Diese Mehreinnahmen sind aber nahezu in voller Höhe bereits zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen herangezogen worden. Bei den Erträgen aus dem Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sollten sich auf der Grundlage der Einnahmen aus den ersten beiden Quartalen keine nennenswerten Abweichungen von Einnahmeansatz ergeben. Bei der Grundsteuer B konnte laut den Orientierungsdaten für das Jahr 2014 eine Erhöhung des Vorjahresansatzes um 1,8 % veranschlagt werden. Diese Steigerungsrate scheint nicht realisierbar. Stattdessen sind die Einnahmen nur geringfügig höher als im Vorjahr, so dass der veranschlagte Einnahmeansatz 2014 von 5,708 Millionen € nach derzeitigem Stand um rund 80.000 € unterschritten werden wird. Die Einnahmen in den Gebührenhaushalten (Abfall- und Abwasserbeseitigung, Rettungsdienst, Straßenreinigung, Bestattungswesen) bewegen sich im Rahmen der veranschlagten Ansätze. Gleiches gilt für den Bereich der Verwarnungs- und Bußgelder im ruhenden Verkehr („Knöllchen“) und für die Gebühren des Bauordnungsamtes. Positiv entwickeln sich die Parkgebühren auf dem Oberdeck des Parkhauses, wo der Einnahmeansatz von 95.000 € bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung um rund 20.000 € überschritten werden könnte. Bei den Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild: Die Aufwendungen für das eigene Personal (ehemaliger Sammelnachweis I) sind mit dem Nachtragshaushalt 2014 auf der Grundlage der ausgehandelten Tarifsteigerung mit 18,854 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung werden sich die tatsächlichen Aufwendungen auch in diesem Rahmen bewegen, wobei Mehraufwendungen bei den Beihilfen aufgefangen werden können durch geringere Aufwendungen bei der Beamtenversorgung. Die Zinsen für die Kassenkredite sind im Haushalt 2014 mit 1,2 Millionen € veranschlagt. Bei der Ermittlung des Ansatzes war nach Vorgabe der Aufsichtsbehörde ein „Puffer“ einzubauen, da bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht vorausgesetzt werden kann, dass das Zinsniveau im laufenen Jahr dauerhaft so niedrig bleibt. Tatsächlich jedoch sind die Zinsen weiter dauerhaft niedrig (unter einem Prozent), so dass sich größere Einsparungen (ca. 200.000 €) gegenüber dem veranschlagten Ansatz ergeben dürften, obwohl zum Ende des dritten Quartals insgesamt 82,6 Millionen € zu Liquiditätssicherung aufgenommen sind. Allerdings sind auch diese voraussichtlichen Wenigeraufwendungen bereits zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben herangezogen worden. Einsparungen werden auch bei den Zinsen für die Investitionskredite erwartet. Hier wird der Ansatz 2014, der mit 2,52 Millionen € veranschlagt ist, voraussichtlich um rund 600.000 € unterschritten werden. Ursache ist auch hier das anhaltende niedrige Zinsniveau. Eine Aufstellung mit den derzeitigen Darlehen sowie deren Zinsbindungen und Zinssätzen ist beigefügt. Die Ansätze für die Kreisumlagen wurden mit dem Nachtrag angepasst und entsprechen daher mit 18,348 Millionen € bzw. 9,095 Millionen € den tatsächlich zu zahlenden Umlagen. Sitzungsvorlage 373/2014 Seite 2 Mehraufwendungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen zeichnen sich bei den Leistungen für die Asylbewerber ab. Hier wird der im Haushalt mit 828.000 € veranschlagte Eigenanteil der Stadt (Aufwendungen abzüglich Landeszuweisung und Erstattungen Dritter) voraussichtlich um rund 100.000 € höher liegen. Ursache sind die steigenden Zahlen der Asylbewerber. Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sachkonten 5211xxx) sind im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 4,8 Millionen € veranschlagt. U.a. wegen der späten Genehmigung der Nachtragssatzung ist damit zu rechnen, dass diese Mittel nicht in voller Höhe abfließen werden. Dabei werden allerdings bei beauftragten Mitteln die Ansätze 2014 im Wege der Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2015 übertragen, wo sie dann den Haushalt belasten. Außerdem sind veranschlagte Ansätze in Höhe von 420.000 € gesperrt (Sanierung Lehrschwimmbecken Koslar und Sanierung Leichenhalle mit je 160.000 € sowie die Sanierung des Vorplatzes des Kulturhauses und Brandschutzmaßnahmen in der Schirmerschule mit jeweils 50.000 €). Nach derzeitiger Einschätzung wird der Fehlbetrag im Ergebnisplan 2014 geringer ausfallen als die veranschlagten rund 15,7 Millionen €. Die Investitionen 2014 wurden mit dem Nachtragshaushalt 2014 wegen der nicht realisierbaren Einnahmen aus dem Verkauf des Realschulgrundstücks drastisch gekürzt. Die verbliebenen Maßnahmen dürften nach derzeitigem Stand wie veranschlagt abgewickelt werden. Die Sanierung des Schulzentrums wird in 2014 angeschlossen. Da die Maßnahme zügiger als veranschlagt abgewickelt werden wird, wurden ursprünglich erst für 2015 veranschlagte Mittel in Höhe von 300.000 € „vorgeholt“. Aufgrund von Kostensteigerungen mussten weitere 400.000 € (= 1,8 % der Gesamtkosten) zusätzlich bereitgestellt werden (siehe Vorlage Nr. 252/2014 für den Stadtrat am 25.08.2014). An dieser Stelle möchte ich schon darauf hinweisen, dass nach der ersten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 die Schlüsselzuweisungen 2015 um rund 2,1 Millionen € geringer sind als im HSK für 2015 veranschlagt. Ursache ist zum einen die höhere Steuerkraft aufgrund der Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, zum anderen (und überwiegenden Teil) Änderungen in den Parametern zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen (Verringerung des „Grundbetrages“ gegenüber dem Vorjahr, Einbeziehung der Erstattung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz in die Steuerkraft). Aus den geringeren Schlüsselzuweisungen resultieren rund 300.000 € geringere Kreisumlagen als im HSK für 2015 veranschlagt, so dass sich die jetzt abzeichnende Verschlechterung in 2015 gegenüber den bisher veranschlagten Ansätzen auf rund 1,8 Millionen € beläuft. Eine Kompensierung dieser Verschlechterung durch eine Erhöhung des Gewerbesteueransatzes ist nicht möglich, da die Mehreinnahmen 2014 -wie bereits angeführt- aus Nachveranlagung für Vorjahre resultieren, die auf die laufenden Vorauszahlungen 2015 keine Auswirkungen haben. Das Haushaltssicherungskonzept insgesamt ist dadurch allerdings nicht gefährdet, da die bisher erstellten Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 Verbesserungen (=geringere Reduzierung des Eigenkapitals) in Höhe von rund einer halben Million € ausweisen und auch der derzeit in der Aufstellung befindliche Jahresabschluss 2012 mit einem deutlich geringeren Fehlbetrag abschließen wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 373/2014 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 373/2014 Seite 4