Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 370/2015
Az.: 61.20-20 / 13. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
31.08.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
15.09.2015
29.09.2015
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die FNP-Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 30.04.2015 bis einschließlich
15.05.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wurde wie in Anlage 1 dargestellt entschieden.
Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich
21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in Anlage 2 dargestellt entschieden.
II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Wesfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung), wird der Entwurf der Flächennutzungsplan-
Änderung 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, einschließlich der Begründung als Flächennutzungsplan-Änderung 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, nebst Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung 13, E.-Liblar, Waldkindergarten, gem. § 6 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung
vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu geben.
Begründung:
Zu I. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.03.2015 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, beschlossen (s. V14/2015).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in Form einer Auslegung vom
30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte vom 04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015. Die abgegebenen
Stellungnahmen sind als Anlage (Stellungnahmen 1), die Auswertung der Stellungnahmen als
Anlage (Anlage 1) beigefügt (s. auch V 240/2015).
Während der zweiten Beteiligungsstufe gem. § 3 (2) BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte vom 01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als
Anlage (Stellungnahmen 2), die Auswertung der Stellungnahmen als Anlage (Anlage 2) beigefügt.
Im Rahmen beider Beteiligungsstufen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht, die der Änderung entgegenstehen.
Zu II. Die Planunterlagen für die 13. Flächennutzungsplan-Änderung, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, sind als Anlage (Rechtsplan, Begründung, Artenschutzprüfung, Umweltbericht, zusammenfassende Erklärung) beigefügt.
Die Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Wesfalen (LPlG NRW) wurde am 21.08.2015
durch die Bezirksregierung Köln bestätigt (s. Anlage).
Sobald der Rat der Stadt Erftstadt den Beschluss über die 13. Flächennutzungsplanänderung gefasst hat, kann die erforderliche Genehmigung gem. § 6 BauGB bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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