Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,2 MB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
13. FNP-Änderung
‚Waldkindergarten’ in Erftstadt-Liblar
- Begründung Teil B Umweltbericht
zur 13. Änderung
des FNP der Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
erstellt im Mai 2015
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 13 der Stadt Erftstadt „Waldkindergarten“
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GLIEDERUNG UMWELTBERICHT ZUR FNP-ÄNDERUNG NR. 013 „WALDKINDERGARTEN“
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Einleitung
a)
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Flächennutzungsplanänderung
b)
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für die Planung von Bedeutung sind
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes:
- Biotope - Boden - Wasser - Klima - Landschaft und Ortsbild - Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter - Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern - Nutzung erneuerbarer Energien sowie effiziente Nutzung von Energie -
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c)
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung - Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen -
d)
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Zusätzliche Angaben
a)
Beschreibung der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind
b)
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
c)
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 13 der Stadt Erftstadt „Waldkindergarten“ in Liblar
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1. Einleitung
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der FNP-Änderung
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht eine zweckgebundene zeichnerische
Darstellung: Waldkindergarten auf einem Teilbereich eines Flurstückes am Ortsrand von Liblar vor. Die
derzeit vorhandene Darstellung im FNP als Fläche für Wald lässt den Betrieb eines Waldkindergartens nicht
zu. Da in Erftstadt trotz rückläufiger Kinderzahlen nach wie vor Kindergartenplätze fehlen, trägt die durch die
13. Änderung des Flächennutzungsplanes realisierbare Einrichtung zur Milderung der allgemeinen
Versorgungslage bei und erfüllt in hohem Maße einen besonderen Wunsch der Eltern. Der Standort ist aus
Sicht des städtischen Jugendamtes und des voraussichtlichen Trägers für die Anlage eines Waldkindergartens geeignet.
Um den heutigen Charakter der Fläche als Waldrandbiotop auch künftig weitest möglich zu bewahren, ist die
Errichtung baulicher Anlagen durch die Zweckbestimmung klar eingeschränkt. Um unerwünschte Nutzungen
sowie Nachteile für die Umwelt zu vermeiden, sind ausschließlich Anlagen, die dem Nutzungszweck als
Waldkindergarten dienen, zulässig. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.200 m².
Der ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehene Standort am Donatusparkplatz kann
wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden. Mögliche Standorte am Spickweg in Liblar und östlich
von Köttingen wurden verworfen, da die Waldstrukturen für eine derartige Nutzung ungünstig sind.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt bisher für den betreffenden Bereich Wald sowie
Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 6, „Rekultivierte Ville“) dar. Im Rahmen des Änderungsverfahrens
ist in Abstimmung mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem Forstamt und
dem Rhein-Erft-Kreis vorgesehen, eine zweckgebundene zeichnerische Darstellung Waldkindergarten in den
Flächennutzungsplan aufzunehmen; in entsprechenden Vorgesprächen wurde bereits von der Forstbehörde
(Landesbetrieb Wald und Holz NRW) eine Zustimmung zur Planung in Aussicht gestellt.
Abb. 1: Lage des Waldkindergartens im Stadtgebiet
Geplante Größe und geplante Infrastruktur des Waldkindergartens:
● Errichtung einer 2-gruppigen Einrichtung
● etwa 40 Kinder im Alter von 2-6 Jahren mit 10 U3-Plätzen, Betreuungszeit 35-45 Std.
● bis 3 Einzelintegrationsplätze bei Bedarf (nach Möglichkeit / Bedarf mit Platzreduzierung)
● 6 Fachkräfte
Ausstattung:
● vier Schäferwagen zur Größe von je 8 m Länge und 2,50 m Breite
- mit Wasser-, Kanal- und Stromanschluss
- Heizung über Granitheizkörper
- zwei Toiletten und in einem Wagen auch Dusche und Wickelmöglichkeit
- davon ein Wagen mit Küche
- davon zwei Wagen mit Ruhemöglichkeiten
● ein Spielhaus aus Holz
Weitere bauliche Anlagen oder Versiegelungen durch Wege sind nicht geplant.
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Abb. 2: Übersichtsplan Planung Waldkindergarten:
B1-B4 Bauwagen, 1. Sandkuhle, 2. Matschtisch,
3. Weiden-Tippi, 4. Hochbeete, 5. Mülltonnen, 6. Spielhaus,
7. Brücke am Eingang / Sitzkreis am Waldrand
Abb. 3: Beispiel Waldkindergarten
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für die FNP-Änderung von Bedeutung sind:
- Regionalplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes teilweise
"allgemeinen Freiraum und Agrarbereich" (gelb) und „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) dar.
- Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich „Fläche für die Landwirtschaft und für
Wald“ mit der Zweckbestimmung „Wald“ sowie Landschaftsschutzgebiet dar.
Mit dem Verzicht auf die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes würde die bisherige Nutzung als Pferdeweide fortbestehen.
Abb. 4: Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans
(roter Kreis: gepl. Standort Waldkindergarten)
Abb. 5: Ausschnitt aus dem LP Nr. 6 „Rekultivierte
Ville“ (roter Kreis: gepl. Standort Waldkindergarten)
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- Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplanes 6 (LP 6), „Rekultivierte Ville“
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“. Für eine Realisierung eines
Waldkindergartens ist im weiteren Verfahren eine Befreiung von den Vorgaben des Landschaftsschutzes zu
beantragen.
- Wasserschutzzone Das beplante Areal liegt in einem Bereich, der in der Wasserschutzzone III B liegt.
- Hochwasserschutz Der Planbereich für den Waldkindergarten befindet sich außerhalb jeglicher Überschwemmungsbereiche.
2. Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
Durch die FNP-Änderung Nr. 13 der Stadt Erftstadt werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die
durch eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, und somit einen
Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 (1) Landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft
darstellen.
- Biotope Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 4.200 m² befindet sich innerhalb einer Wohnsiedlung am
östlichen Rand von Erftstadt-Liblar im Übergangsbereich zum Villewald. Die derzeit als Pferdeweide genutzte
Grünfläche wird umrahmt von Wohnbebauung und Grubenweg im östlichen Bereich und von einem kleinen
Waldstück und dem Gehölz bestandenen ehemaligem Bahndamm im südlichen und westlichen Bereich.
Abb. 6: Luftbild des Planungsgebietes mit Umgebung (Bildquelle: Stadtwerke Erftstadt, 2012)
Grünfläche
Der durch das Vorhaben direkt betroffene Bereich wird derzeit als Pferdeweide genutzt, die durch mobile
Zäune in 4 Teile parzelliert ist. Die beiden südwestlich liegenden Parzellen sind als Standort für den
Waldkindergarten vorgesehen. Diese Grünfläche wurde vor wenigen Jahren teilweise mit Mutterboden
aufgeschüttet und eingeebnet, um eine bessere Nutzung der ehemals stark unebenen Fläche für die
Weideviehhaltung zu erreichen. Die Bodenaufschüttung und die Weidenutzung schlägt sich in einer
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ökologisch mittelwertigen Gras- und Krautflora nieder. Folgende Arten wurden häufig bei der Aufnahme der
Grünlandpflanzen erfasst:
Gewöhnlicher Glatthafer, Gewöhnliches Knäuelgras, Deutsches Weidelgras, Brennnessel, Scharfer
Hahnenfuß, Gewöhnlicher Löwenzahn, Spitzwegerich, Wiesen-Bärenklau, Wiesenkerbel, Große Bibernelle,
Wiesen-Rispengras, Gewöhnliches Rispengras. In kleineren Bereichen auch Großer Ampfer,
Gänseblümchen, Wilde Möhre, und Acker-Vergissmeinnicht.
Das Grünland ist aufgrund der Pflanzenarten als frisch bis feucht, nährstoffreich bzw. gut gedüngt und in
Teilen als stark genutzte Weide einzustufen.
Entlang des Grubenweges kommen Jungwuchs von Salweide, und Bergahorn sowie Brombeergebüsche auf.
Auf der Weidefläche im Nahbereich des Grubenwegs sind einige größere Bäume (3 Kastanien, 1 Stieleiche,
1 abgehender alter Birnbaum), die nicht von der Planung betroffen sind, vorhanden.
Kleines Wäldchen
Der dem Vorhabenstandort benachbarte – also nicht direkt betroffene - Gehölzbestand auf der dreieckigen
Fläche zwischen Weide, Grubenweg und altem Bahndamm ist geprägt durch die Hauptbaumarten Bergahorn
und Hainbuche. Dazwischen gibt es in großen Bereichen Jungwuchs von Rosskastanie, Bergahorn und
Hainbuche. Inmitten des Bestandes sind drei ältere, große Bäume vorhanden, 2 Kastanien und eine HybridPappel mit einigen aufwachsenden Weißbeerigen Misteln.
Die Krautschicht wird dominiert von nahezu flächendeckend sich ausbreitendem Efeu, des Weiteren häufig
sind Kletten-Labkraut, Brombeergebüsche, Ehrenpreis, Goldstern und Ruprechtskraut sowie Schöllkraut,
Bärenklau und Brennnessel in den Randbereichen.
Zwischen Wäldchen und Pferdeweide ist eine kleine Böschung ausgebildet, die durch Brennnessel, Efeu,
Weidenröschen und Jungwuchs von Bergahorn geprägt ist
Alter Bahndamm
Der Gehölzbestand auf dem alten Bahndamm – ebenfalls durch die Planung nicht direkt betroffen - zeichnet
sich durch Bergahorn als dominierende Baumart und Stieleiche sowie Hainbuche als Hauptbaumarten aus.
Das Alter dieser Bäume dürfte hauptsächlich bei etwa 40 Jahren liegen. Der Bahndamm weist zudem starke
Ablagerungen/Aufschüttungen von Braunkohle (-resten) auf.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Wie im Übersichtsplan für die geplante Infrastruktur des Waldkindergartens (Abb. 2) dargelegt, ergibt sich,
dass keine größeren baulichen Maßnahmen oder Eingriffe in das Bodengefüge geplant sind, da es sich um
vier mobile Bauwagen, ein Spielhaus aus Holz und sonstigen naturnahe Spiel- und Lernstationen handelt.
Lediglich der Wasser-, Kanal- und Stromanschluss wird bauliche Veränderungen im Boden hervorrufen.
Beim direkt betroffenen Biotoptyp handelt es sich um eine ökologisch mittelwertige Grünlandfläche, die
aufgrund der oben beschriebenen Infrastruktureinrichtungen und der geplanten Nutzung durch Kinder und
Erzieher/Innen keine grundlegende Veränderungen erfährt, wie sie etwa durch flächige Versiegelungen
entstehen würden. Durch die Infrastruktureinrichtungen und die Nutzung wird die Fläche intensiver genutzt
und der Lebensraumtyp Wiese/Weide wird sich vermutlich überwiegend in Richtung zu einer
Trittrasengesellschaft verändern. Gravierende Umweltauswirkungen für die Grünlandfläche sind damit nicht
verbunden, da auch eine Wiederherstellung des alten Zustandes mittelfristig möglich wäre.
Erhebliche Beeinträchtigungen für die angrenzenden Gehölzbestände auf der Dreiecksfläche und auf dem
alten Bahndamm sind durch die temporären Nutzungen durch Kinder und Erzieher/Innen nicht zu erwarten,
da in der Regel keine Gehölze entfernt werden. Als schwerwiegender einzuschätzen sind hingegen die
erhöhten Störungseinwirkungen durch den Betrieb des Waldkindergartens für störungssensible Tierarten
(siehe -Artenschutz-).
- Artenschutz Im Rahmen der Genehmigung des geplanten Vorhabens ist Sorge zu tragen, dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten
Arten erfolgen.
Eine zielgerichtete Prüfung bei der Zulassung des Vorhabens erfordert hinsichtlich der Folgen für den
Artenschutz die Ermittlung der besonders und streng geschützten Arten,
• die im Wirkbereich des Vorhabens vorkommen können und
• die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens empfindlich sind.
Sofern besonders oder streng geschützte Arten vorkommen und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
erfüllt sind, ist die Artenschutzregelung abzuarbeiten, d.h. es ist gegebenenfalls eine Ausnahme, eine
Befreiung oder eine Kompensation für betroffene Arten erforderlich.
Auswirkungen durch die Planung
Aus Sicht des Artenschutzes sind die vielfältigen Störungswirkungen ausgehend vom Betrieb des Waldkindergartens (z. B. Kinderlärm, An- und Abholung der Kinder, Begehung und Spiel in den Gehölzbereichen,
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sonstige akustische und optische Störungen) als gravierender einzuschätzen als der Teilverlust der direkt
betroffenen Grünfläche. Es ist anzunehmen, dass durch die Störungswirkungen die Eignung als Lebensraum
für störungssensible Arten in den angrenzenden Gehölzlebensräumen weiter verringert wird.
Im Planbereich und im näheren Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung aber keine
Erkenntnisse über artenschutzrechtlich relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich
beeinträchtigt oder gestört werden können. Erklärbar ist dies, da die angrenzenden Gehölzbestände bereits
zum heutigen Zeitpunkt von anthropogenen Störungen (Verkehr, benachbarte Wohnbebauung, Nutzung des
Sportplatzes und der Vereinsheime) belastet werden.
Somit stehen den geplanten Vorhaben im Rahmen der FNP-Änderung Nr. 013 „Waldkindergarten“
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht entgegen.
Im Gutachten wird dennoch empfohlen, vorsorgliche Ausgleichsmaßnahmen für möglicherweise nicht mehr
genutzte Nist- und Ruhestätten von Vogel- und Fledermausarten in Form von künstlichen Nistkästen und
Ruhequartieren in nahe gelegene, unbelastete Gehölzstrukturen zu installieren (siehe Artenschutzrechtliche
Prüfung Stufe I).
- Boden Bei dem Bodentyp im Plangebiet handelt es sich größtenteils um Neuboden aus künstlich aufgetragenem
lößhaltigem sandigen Kies, darunter auch Abraum aus Sand und Ton. Wasserkapazität und die Fähigkeit zur
Sorption für Nährstoffe weisen mittlere bis geringe Werte auf. Bei der betroffenen Grünlandfläche ist zu
berücksichtigen, dass sie vor einigen Jahren in Teilen mit Mutterboden geebnet wurde.
Der Standort des Waldkindergartens liegt im Bereich braunkohlebedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für den Standort nicht vor.
Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Es sind keine größeren baulichen Maßnahmen oder Eingriffe in das Bodengefüge geplant, da es sich um vier
mobile Bauwagen, ein Spielhaus aus Holz und sonstigen naturnahe Spiel- und Lernstationen handelt.
Lediglich der Wasser-, Kanal- und Stromanschluss wird bauliche Veränderungen im Boden hervorrufen.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden.
- Wasser Im Planungsgebiet sind keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer vorhanden.
Der Standort des Waldkindergartens liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B.
Das anfallende Oberflächenwasser soll vor Ort in belebte Bodenschichten versickert werden, Abwässer
werden in den noch anzuschließenden Kanal abgeleitet.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser verbunden.
- Klima Die Weidefläche entfaltet allenfalls eine geringe klimaökologische Wirksamkeit für die direkt benachbarten
Bereiche.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Da keine Bodenversiegelungen geplant sind, sind mit dem Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf
das Schutzgut Klima verbunden.
- Landschaft und Ortsbild Der geplante Standort des Waldkindergarten ist auf drei Seiten umgeben von dichten Gehölzbeständen und
kann lediglich vom Grubenweg eingesehen werden. Die Bauwagen sollen in landschaftsangepasster
Farbgebung gehalten werden, die übrigen Infrastruktureinrichtungen bestehen aus natürlichen oder
naturnahen Materialien. Empfohlen wird, dass der Waldkindergarten entlang des Grubenweges und entlang
der nordöstlichen Abgrenzung zur weiter fortbestehenden Pferdeweide nach außen hin mit heimischen
Gehölzen dicht begrünt wird.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Ortsbild
verbunden.
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- Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland liegen keine Hinweise
für das Vorkommen von archäologischen Kulturgütern auf dem geplanten Standort vor.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
verbunden.
- Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt in einem Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über
den in Liblar vorhandenen Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage bei Köttingen geleitet. Das
gesamte Niederschlagswasser wird vor Ort über belebten Bodenschichten versickert.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen bzw. für den sachgerechten Umgang mit Abfällen
wurden nicht getroffen. Lärmstörungen durch die Kinder auf benachbarte Wohnbereiche sind auf die
normalen Betriebszeiten am Tag (vermutlich 7:30-17:00Uhr) beschränkt.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen für die Bereiche Emissionen, Abfälle und Abwässer
verbunden. Der Lärm von Kindern gilt nach neuer Rechtssprechung nicht als störender „Lärm“ im Sinne des
Immissionsschutzgesetzes.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Planungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wurden bisher nicht diskutiert. Der
Energieverbrauch, insbesondere der Stromverbrauch, dürfte in Waldkindergärten aufgrund der vielen
Aktivitäten im Freien geringer sein, als in herkömmlichen Kindertagesstätten.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen für den Bereich Energie verbunden.
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
Bei einem Verzicht auf die Umsetzung des Waldkindergartens ist von einer Fortführung der derzeitigen
Nutzung als Pferdeweide anzunehmen.
Die benachbarten Gehölzbiotope im Süden des Gebietes würden bei einer Nichtdurchführung der Planung
als potenzieller Lebens- und Nahrungsraum auch für störungssensiblere heimische Tier- und Pflanzenarten
fortbestehen.
C)
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Um den vorhandenen Biotopwert zu erhalten und negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische
Vielfalt zu minimieren, sollten folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Waldkindergarten zur
Anwendung kommen:
● Die angrenzenden Gehölzbestände entlang des alten Bahndamms und der kleinen Waldfläche sowie die
Einzelgehölze auf der direkt betroffenen Grünlandfläche sollen in ihrem Bestand langfristig erhalten werden
und vor Beeinträchtigungen, insbesondere während der Bauphase, geschützt werden.
● Bodenbefestigungen sollen auf die Flächen beschränkt werden, die für Platz- und Wegebefestigungen
unbedingt notwendig sind.
● Eingriffsverminderung durch Verwendung versickerungsfähiger Materialien
● Die Belastung des Wassers kann durch die Nutzung der unbelasteten Dachflächenwässer zur
Brauchwassernutzung vermindert werden.
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- Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen –
● Der Waldkindergarten soll entlang des Grubenweges und entlang der nordöstlichen Abgrenzung zur weiter
fortbestehenden Pferdeweide nach außen hin dicht begrünt werden. Die Pflanzungen sollen dauerhaft
erhalten bleiben.
Der geringfügige Eingriff in Natur und Landschaft ist damit ausgeglichen.
b)
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Eine Alternativenplanung auf die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre der Verzicht auf den
Tausch der Darstellungen.
Ein ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehener Standort am Donatusparkplatz kann
wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden; von der Nutzung eines städtischen Grundstücks am
Spickweg sowie einer Waldfläche östlich von Köttingen rät der Landesbetrieb Holz und Wald eindringlich ab,
weil der dortige Wald aus forstfachlicher und waldpädagogischer Sicht (Brombeeren, hohes Wildschweinund Zeckenaufkommen) ungeeignet ist. Die Nutzung vorhandener leestehender Gebäude nördlich des
jetzigen Standortes bzw. östlich des Bahndamms ist aufgrund kostenintensiver Sanierungsarbeiten in der
Umsetzung nicht wirtschaftlich. Nach Prüfung der Alternativen soll der Waldkindergarten auf dem Grundstück
im Grubenweg realisiert werden.
3. Zusätzliche Angaben:
a)
- Beschreibung wichtiger Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind -
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine technischen Verfahren angewandt.
Schwierigkeiten bei der Bewertung der Umweltbelange ergaben sich nicht.
b)
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt -
Bestandteil des Umweltberichts ist entsprechend der Nr. 3b zur Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die von der Planung
ausgehen. Die Überwachung soll ggf. frühzeitig nachteilige Entwicklungen ermitteln, um unter Umständen
rechtzeitig Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Kontrolle erfolgt über die Instrumente der Bauordnung und der
naturschutzfachlichen Prüfung der Kompensationsmaßnahmen.
Dies wird von der Stadtverwaltung im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns erstmalig ein Jahr
nach Umsetzung des Vorhabens und erneut nach 3 Jahren durch Ortsbesichtigung überprüft.
c)
- allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben -
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht eine zweckgebundene zeichnerische
Darstellung „Waldkindergarten“ auf einem Teilbereich eines Flurstückes am Ortsrand von Liblar vor. Die derzeit
vorhandene Darstellung im FNP als Fläche für Wald lässt den Betrieb eines Waldkindergartens nicht zu.
Der Standort ist aus Sicht des städtischen Jugendamtes und des voraussichtlichen Trägers für die Anlage eines
Waldkindergartens geeignet. Um den heutigen Charakter der Fläche als Waldrandbiotop auch künftig weitest
möglich zu bewahren, ist die Errichtung baulicher Anlagen durch die Zweckbestimmung klar eingeschränkt. Um
unerwünschte Nutzungen sowie Nachteile für die Umwelt zu vermeiden, sind ausschließlich Anlagen, die dem
Nutzungszweck als Waldkindergarten dienen, zulässig.
Das Änderungsbereich mit einer Flächengröße von ca. 4.200 m² befindet sich innerhalb einer Wohnsiedlung
am östlichen Rand von Erftstadt-Liblar im Übergangsbereich zum Villewald. Die derzeit als Pferdeweide
genutzte Grünfläche wird umrahmt von Wohnbebauung und Grubenweg im östlichen Bereich und von einem
kleinen Waldstück und dem Gehölz bestandenen ehemaligem Bahndamm im südlichen und westlichen
Bereich. Der Bereich liegt gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplanes 6, „Rekultivierte Ville“ innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“. Für eine Realisierung eines Waldkindergartens
ist im weiteren Verfahren eine Befreiung von den Vorgaben des Landschaftsschutzes zu beantragen.
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Für die geplante Infrastruktur des Waldkindergartens ergibt sich, dass keine größeren baulichen Maßnahmen
oder Eingriffe in das Bodengefüge geplant sind, da es sich um vier mobile Bauwagen, ein Spielhaus aus Holz
und sonstigen naturnahe Spiel- und Lernstationen handelt. Lediglich der notwendige Anschluss für Wasser,
Kanal und Strom wird bauliche Veränderungen im Bodengefüge hervorrufen. Gravierende Umweltauswirkungen für die Grünlandfläche sind damit nicht verbunden, da auch eine Wiederherstellung des alten
Zustandes mittelfristig möglich wäre.
Erhebliche Beeinträchtigungen für die angrenzenden Gehölzbestände auf der Dreiecksfläche und auf dem
alten Bahndamm sind durch die temporären Nutzungen durch Kinder und Erzieher/Innen nicht zu erwarten,
da in der Regel keine Gehölze entfernt werden. Als schwerwiegender einzuschätzen sind hingegen die
erhöhten Störungseinwirkungen durch den Betrieb des Waldkindergartens für störungssensible Tierarten.
Jedoch ergeben sich laut Artenschutzprüfung im Planbereich und im näheren Wirkbereich des Vorhabens
keine Erkenntnisse über artenschutzrechtlich relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich
beeinträchtigt oder gestört werden können. Im Gutachten wird dennoch empfohlen, vorsorgliche
Ausgleichsmaßnahmen für möglicherweise nicht mehr genutzte Nist- und Ruhestätten von Vogel- und
Fledermausarten in Form von künstlichen Nistkästen und Ruhequartieren in nahe gelegene, unbelastete
Gehölzstrukturen zu installieren.
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen für die rechtlich relevanten Umweltschutzgüter
verbunden. Als Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme wird empfohlen, dass der Waldkindergarten zu den
bisher noch offenen Seiten entlang des Grubenweges und entlang der nordöstlichen Abgrenzung nach
außen hin mit heimischen Gehölzen eingegrünt wird.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit der Realisierung des im Rahmen der
13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt geplanten Waldkindergartens
unter Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zur Kompensation
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter verbunden sind.
Der umwelt- und naturpädagogische Ansatz eines Waldkindergartens ist auch aus Sicht des
Landschafts- und Naturschutzes zu begrüßen, denn diese Einrichtung soll bei Kindern die
Kenntnisse über die heimische Flora und Fauna fördern und kann so auch die Akzeptanz für
den Umweltschutz in der Bevölkerung steigern.
4. Literatur
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MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (1989): Klima-Atlas von NordrheinWestfalen. Düsseldorf
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“
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LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Geschützte Arten in NRW; unter: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (2009):
Umweltdaten vor Ort
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