Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 13. FNP-Änderung, Erftstadt – Liblar, Waldkindergarten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015) Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen vorgetragen. Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015) Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. Datum Absender Deutsche Telekom AG TINL West PT 22 Innere Kanalstr. 98 50672 Köln Landschaftsverband Rheinland Landeshaus Amt für Liegenschaften Kennedyufer 2 50679 Köln DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 50679 Köln Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 53123 Bonn Bezirksregierung Köln Dez. 33 50606 Köln (Amt für Agrarordnung) Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 15.07.0215 Keine Bedenken Keine Ergänzungen zur Stellungnahme gemäß §4 (1) Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen FNP-Änderung 20.07.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 21.07.2015 Keine Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme 22.07.2015 per E-Mail: Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Ansonsten im Einzelfall die Bitte auf Zusendung von den Planungsunterlagen. Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen FNP-Änderung, wird ggf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt 23.07.2015 Ferner ist aufgrund der Lage des Plangebiets zum Flugplatz Nörvenich mit Lärm- und Abgas-Emissionen zu rechnen. Ersatzansprüche werden hierbei nicht anerkannt. Keine Bedenken 1 Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang 6. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 27.07.2015 7. Rheinische NETZ Gesellschaft mbH P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim Rhein-Erftkreis Umweltamt Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 8. 9. 10. Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen FNP-Änderung, wird ggf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt 11.08.2015 Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden, gemäß § 51a LWG. Entlastung der Kanalisation und Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung durch versickerungsfördernde Maßnahmen. Ansonsten keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Keine Bedenken 12.08.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 19.08.2015 Keine Bedenken, da Belange der Wirtschaft nicht berührt. Kenntnisnahme 24.08.2015 Natur und Landschaftspflege - Keine Bedenken gegen FNP-Änderung Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseegebiet Ville“. Deshalb sind für sämtliche Anlagen und Nutzungen Befreiungen von den Verbotsvorschriften des Landschaftsschutzes erforderlich. Ferner Anregung zur Aufnahme der in Kapitel 5 der artenschutzrechtlichen Vorprüfungen empfohlenen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung. Wasserwirtschaft - Gegen das Bauvorhaben besteht aus Sicht der Unteren Wasserbehörden keine Bedenken. Da die Versickerung des Niederschlagswassers über die belebte Bodenschicht in den Untergrund eingeleitet werden soll, muss, falls dies über eine techn. Versickerungsanlage geschieht, eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Rhein-Erft-Kreis beantragt werden. Eine Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen FNP-Änderung Die notwendigen Befreiungsanträge erfolgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. 2 Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt diffuse Ableitung des Niederschlagswassers mittels einer Flächenversickerung ist hingegen erlaubnisfrei. Bodenschutz - keine Bedenken Immissionsschutz - keine Anregungen 3 Art und Umfang der Berücksichtigung