Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
13. FNP-Änderung, Erftstadt – Liblar, Waldkindergarten
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015)
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen vorgetragen.
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015)
Lfd.
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
Datum
Absender
Deutsche Telekom AG
TINL West PT 22
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
Landschaftsverband
Rheinland
Landeshaus
Amt für Liegenschaften
Kennedyufer 2
50679 Köln
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
50679 Köln
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Bezirksregierung Köln
Dez. 33
50606 Köln
(Amt für Agrarordnung)
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
15.07.0215
Keine Bedenken
Keine Ergänzungen zur Stellungnahme gemäß §4 (1)
Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen
FNP-Änderung
20.07.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
21.07.2015
Keine Anregungen oder Bedenken
Kenntnisnahme
22.07.2015
per E-Mail:
Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen
Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht
überschreiten.
Ansonsten im Einzelfall die Bitte auf Zusendung von den
Planungsunterlagen.
Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen
FNP-Änderung, wird ggf. im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt
23.07.2015
Ferner ist aufgrund der Lage des Plangebiets zum
Flugplatz Nörvenich mit Lärm- und Abgas-Emissionen zu
rechnen. Ersatzansprüche werden hierbei nicht
anerkannt.
Keine Bedenken
1
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
6.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
27.07.2015
7.
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
Rhein-Erftkreis
Umweltamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
8.
9.
10.
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen
FNP-Änderung, wird ggf. im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt
11.08.2015
Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe
Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken,
die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden,
gemäß § 51a LWG.
Entlastung der Kanalisation und Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung durch
versickerungsfördernde Maßnahmen.
Ansonsten keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher
Sicht.
Keine Bedenken
12.08.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
19.08.2015
Keine Bedenken, da Belange der Wirtschaft nicht berührt.
Kenntnisnahme
24.08.2015
Natur und Landschaftspflege - Keine Bedenken gegen
FNP-Änderung
Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseegebiet Ville“. Deshalb sind
für sämtliche Anlagen und Nutzungen Befreiungen von
den Verbotsvorschriften des Landschaftsschutzes
erforderlich. Ferner Anregung zur Aufnahme der in
Kapitel 5 der artenschutzrechtlichen Vorprüfungen
empfohlenen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen als Nebenbestimmung in die
Baugenehmigung.
Wasserwirtschaft - Gegen das Bauvorhaben besteht aus
Sicht der Unteren Wasserbehörden keine Bedenken. Da
die Versickerung des Niederschlagswassers über die
belebte Bodenschicht in den Untergrund eingeleitet
werden soll, muss, falls dies über eine techn.
Versickerungsanlage geschieht, eine wasserrechtliche
Erlaubnis beim Rhein-Erft-Kreis beantragt werden. Eine
Kenntnisnahme, nicht Tatbestand im Rahmen
FNP-Änderung
Die notwendigen Befreiungsanträge erfolgen im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
2
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
diffuse Ableitung des Niederschlagswassers mittels einer
Flächenversickerung ist hingegen erlaubnisfrei.
Bodenschutz - keine Bedenken
Immissionsschutz - keine Anregungen
3
Art und Umfang der Berücksichtigung