Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
13. FNP-Änderung, Erftstadt – Liblar, Waldkindergarten
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB (30.04.2015 – 15.05.2015)
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen vorgetragen.
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB (04.02.2015 – 05.03.2015)
Lfd.
Nr.
1.
2.
3.
4.
Datum
Absender
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 22.5 (KBD)
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
50679 Köln
Westnetz GmbH
DRW-S-LK
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
(ehem.: RWE Netzservice
GmbH)
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Verbandswasserwerk
Walramstr. 12
53879 Euskirchen
(nur für Bliesheim, Niederberg,
Borr/ Scheuren, Erp,
Friesheim)
Posteingang
04.02.2015
12.02.2015
Zusammengefasster Inhalt
Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit wird
jedoch nicht gewährt, sodass bei Kampfmittelfund die
Bauarbeiten unmittelbar einzustellen und die zuständigen
Behörden zu verständigen sind.
Falls Erdarbeiten mit erheblichen baulichen Belastungen
geplant sind, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Keine Anregungen oder Bedenken
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
17.02.2015
Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen.
Kenntnisnahme
17.02.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
1
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
5.
Datum
Absender
Posteingang
Kenntnisnahme,
keine Anlagen oder Gebäudeteile mit
entsprechender Höhe geplant
Kenntnisnahme
23.02.2015
Keine Einwände gegen die Planung, aber Hinweise auf:
• Da Telekommunikationslinien der Telekom im
Planbereich liegen, sind die Belange der
Telekom betroffen.
• Bestand und Betrieb der
Telekommunikationsleitungen muss auch weiter
gewährleistet werden
• Eventuelle Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen erforderlich,
sodass bereits ausgebaute Straßen
aufgebrochen werden könnten
per E-Mail:
Der Grubenweg ist nicht ortsüblich ausgebaut, da
Gehwege, Straßenentwässerung, sowie eine DINgerechte Straßenbeleuchtung fehlen, sodass eine
eventuelle Erschließungspflicht resultiert.
Keine Bedenken (siehe RNG Nr. 11)
24.02.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
26.02.2015
Keine Bedenken, da das Gasnetz nicht betroffen ist.
Der Planbereich kann mit umweltschonender
Erdgasenergie versorgt werden.
Kenntnisnahme
18.02.2015
8.
- 65 -
19.02.2015
9.
Gasversorgungsgesellschaft
mgH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
7.
10.
11.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen
Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht
überschreiten.
Ansonsten im Einzelfall die Bitte auf Zusendung von den
Planungsunterlagen.
Keine Bedenken
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
LVR- FB Gebäude- u.
Liegenschaftsmanagement
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
Deutsche Telekom AG
TINL West PT 22
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
6.
Zusammengefasster Inhalt
18.02.2015
19.02.215
2
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
12.
13.
14.
Datum
Absender
Bezirksregierung Köln
Dez. 33
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Bezirksregierung Arnsberg
Abt.6, Bergbau u. Energie in
NRW
Dez. 65
Postfach
44025 Dortmund
(ehemals Bergamt Düren)
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
04.03.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
05.03.2015
Hinweise:
• Lage des Plangebiets über dem
Braunkohlebergwerksfeld „Gracht“, im Eigentum
von Monika Prinzessin zu Sayen-Wittgestein
und Josephine Leila Helen Wolff-Metternich
sowie über dem Eisenerzbergwerksfeld
„Concordia I“ im Eigentum von Josephine Leila
Helen Wolff-Metternich
• Der Planungsbereich ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen
Kenntnisnahme
09.03.2015
Berücksichtigung von:
• Grundwasserabsenkungen werden noch über
längeren Zeitraum wirksam sein
• Wiederanstieg des Grundwassers nach
Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten
• Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich,
sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen
könnten
Abwassertechnische Leitungen und Anlagen des
Erftverbandes sind nicht betroffen.
Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe
Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken,
die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden,
gemäß § 51a LWG.
Entlastung der Kanalisation und Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung durch
versickerungsfördernde Maßnahmen.
Ansonsten keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher
Sicht.
3
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
15.
16.
Datum
Absender
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
Rhein-Erftkreis
Amt für Kreisplanung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
16.03.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
18.03.2015
Lage des Plangebietes innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet
Ville“. Schutz der reich gegliederten, ökologisch
wertvollen Landschaftsräume, der strukturellen Vielfalt
und der Bedeutung für die stille Erholung.
Erstellung eines Umweltberichtes sowie
Durchführung einer Artenschutzprüfung
Die notwendigen Befreiungsanträge erfolgen
im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens.
Ferner extensiv bewirtschaftete Grünfläche im
Waldrandbereich nördlich und östlich von Liblar. Der
Waldkindergarten verstößt gegen die Schutzzwecke,
weswegen Bedenken gegen die Planung bestehen.
In der Umweltprüfung ist diese Fläche unter den
Gesichtspunkten Artenschutz und Lärmschutz zu
untersuchen.
Bei erheblichen Beeinträchtigungen und bei
Summationswirkungen mit dem benachbarten
Sportplatz sind Alternativen zum beabsichtigten
Standort zu suchen.
Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes DE-5107-305
„Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkarte“ ist
nicht zu erwarten.
17.
Rhein-Erftkreis
Umweltamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
19.03.2015
Soweit der Standort als umweltverträglich eingestuft
wird, sind Befreiungen von den Verbotsvorschriften des
Landschaftsschutzes erforderlich.
Naturschutz und Landschaftspflege - wird nachgereicht
Wasserwirtschaft - keine Bedenken
Bodenschutz - keine Bedenken
Immissionsschutz - keine Bedenken
4
Kenntnisnahme