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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 13. FNP-Änderung, Erftstadt – Liblar, Waldkindergarten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB (30.04.2015 – 15.05.2015) Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen vorgetragen. Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB (04.02.2015 – 05.03.2015) Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. Datum Absender Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 22.5 (KBD) Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 50679 Köln Westnetz GmbH DRW-S-LK Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund (ehem.: RWE Netzservice GmbH) Florianstraße 15-21 44139 Dortmund Verbandswasserwerk Walramstr. 12 53879 Euskirchen (nur für Bliesheim, Niederberg, Borr/ Scheuren, Erp, Friesheim) Posteingang 04.02.2015 12.02.2015 Zusammengefasster Inhalt Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit wird jedoch nicht gewährt, sodass bei Kampfmittelfund die Bauarbeiten unmittelbar einzustellen und die zuständigen Behörden zu verständigen sind. Falls Erdarbeiten mit erheblichen baulichen Belastungen geplant sind, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Keine Anregungen oder Bedenken Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Kenntnisnahme 17.02.2015 Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen. Kenntnisnahme 17.02.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme 1 Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 5. Datum Absender Posteingang Kenntnisnahme, keine Anlagen oder Gebäudeteile mit entsprechender Höhe geplant Kenntnisnahme 23.02.2015 Keine Einwände gegen die Planung, aber Hinweise auf: • Da Telekommunikationslinien der Telekom im Planbereich liegen, sind die Belange der Telekom betroffen. • Bestand und Betrieb der Telekommunikationsleitungen muss auch weiter gewährleistet werden • Eventuelle Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich, sodass bereits ausgebaute Straßen aufgebrochen werden könnten per E-Mail: Der Grubenweg ist nicht ortsüblich ausgebaut, da Gehwege, Straßenentwässerung, sowie eine DINgerechte Straßenbeleuchtung fehlen, sodass eine eventuelle Erschließungspflicht resultiert. Keine Bedenken (siehe RNG Nr. 11) 24.02.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 26.02.2015 Keine Bedenken, da das Gasnetz nicht betroffen ist. Der Planbereich kann mit umweltschonender Erdgasenergie versorgt werden. Kenntnisnahme 18.02.2015 8. - 65 - 19.02.2015 9. Gasversorgungsgesellschaft mgH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen Rheinische NETZ Gesellschaft mbH P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) 7. 10. 11. Art und Umfang der Berücksichtigung Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen. Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Ansonsten im Einzelfall die Bitte auf Zusendung von den Planungsunterlagen. Keine Bedenken Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 53123 Bonn LVR- FB Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement Deutzer Freiheit 77-79 50679 Köln Deutsche Telekom AG TINL West PT 22 Innere Kanalstr. 98 50672 Köln 6. Zusammengefasster Inhalt 18.02.2015 19.02.215 2 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 12. 13. 14. Datum Absender Bezirksregierung Köln Dez. 33 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Bezirksregierung Arnsberg Abt.6, Bergbau u. Energie in NRW Dez. 65 Postfach 44025 Dortmund (ehemals Bergamt Düren) Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 04.03.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 05.03.2015 Hinweise: • Lage des Plangebiets über dem Braunkohlebergwerksfeld „Gracht“, im Eigentum von Monika Prinzessin zu Sayen-Wittgestein und Josephine Leila Helen Wolff-Metternich sowie über dem Eisenerzbergwerksfeld „Concordia I“ im Eigentum von Josephine Leila Helen Wolff-Metternich • Der Planungsbereich ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen Kenntnisnahme 09.03.2015 Berücksichtigung von: • Grundwasserabsenkungen werden noch über längeren Zeitraum wirksam sein • Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten • Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich, sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen könnten Abwassertechnische Leitungen und Anlagen des Erftverbandes sind nicht betroffen. Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden, gemäß § 51a LWG. Entlastung der Kanalisation und Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung durch versickerungsfördernde Maßnahmen. Ansonsten keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht. 3 Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 15. 16. Datum Absender Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim Rhein-Erftkreis Amt für Kreisplanung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 16.03.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme 18.03.2015 Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“. Schutz der reich gegliederten, ökologisch wertvollen Landschaftsräume, der strukturellen Vielfalt und der Bedeutung für die stille Erholung. Erstellung eines Umweltberichtes sowie Durchführung einer Artenschutzprüfung Die notwendigen Befreiungsanträge erfolgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Ferner extensiv bewirtschaftete Grünfläche im Waldrandbereich nördlich und östlich von Liblar. Der Waldkindergarten verstößt gegen die Schutzzwecke, weswegen Bedenken gegen die Planung bestehen. In der Umweltprüfung ist diese Fläche unter den Gesichtspunkten Artenschutz und Lärmschutz zu untersuchen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen und bei Summationswirkungen mit dem benachbarten Sportplatz sind Alternativen zum beabsichtigten Standort zu suchen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes DE-5107-305 „Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkarte“ ist nicht zu erwarten. 17. Rhein-Erftkreis Umweltamt Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 19.03.2015 Soweit der Standort als umweltverträglich eingestuft wird, sind Befreiungen von den Verbotsvorschriften des Landschaftsschutzes erforderlich. Naturschutz und Landschaftspflege - wird nachgereicht Wasserwirtschaft - keine Bedenken Bodenschutz - keine Bedenken Immissionsschutz - keine Bedenken 4 Kenntnisnahme