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Beschlussvorlage (Festlegung des Abstimmungzeitraumes zur Durchführung des Bürgerentscheides zur Erhaltung der bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.06.15, 15:06
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Beschlussvorlage (Festlegung des Abstimmungzeitraumes zur Durchführung des Bürgerentscheides zur Erhaltung der bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt) Beschlussvorlage (Festlegung des Abstimmungzeitraumes zur Durchführung des Bürgerentscheides zur Erhaltung der bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 287/2015 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 10.06.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 23.06.2015 15.09.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Festlegung des Abstimmungzeitraumes zur Durchführung des Bürgerentscheides zur Erhaltung der bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt legt gem. § 8 der Satzung für die Durchführung von Bürgerent-scheiden der Stadt Erftstadt als Abstimmungsraum den Zeitraum vom 31. August 2015 bis zum 13.09.2015 fest. Begründung: Gemäß der § 8 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt (nachfolgend Satzung) trifft der Rat die Entscheidung über den Abstimmungszeitraum. Die Entscheidung über die Einteilung des Abstimmungsgebiet in zwei Stimmbezirke wird durch den Bürgermeister getroffen (§ 3 Abs.1 der Satzung). Die vom Bürgermeister festgelegte Entscheidung über die Zuordnung der Stadtteile zu den Stimmbezirken 1 und 2 wird in der beigefüg- ten Anlage dargestellt. Die Entscheidung über den Ort der Abstimmungslokale wurde in § 3 Abs. 2 der Satzung getroffen. Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale bestimmt § 8 Abs. 2 der Satzung. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitraum und der daraus resultierende verbindliche Zeitablauf gem. Gemeindeordnung, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m. dem Kommunalwahlgesetz ist als Anlage beigefügt. (Erner) -2-