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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Produkt 010 111 120 - Steuern und Abgaben)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Produkt 010 111 120 - Steuern und Abgaben)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 401/2015 Amt: 270 Az.: 270 Datum: 19.08.2015 gez. Knips Amtsleiter 20.08.2015 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 29.09.2015 BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Produkt 010 111 120 - Steuern und Abgaben Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V V 399/2015 wird gem. § § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung soll im Wege der Dringlichkeit erfolgen, da die Änderungsbescheide über die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bereits verschickt sind und die Rechnung hierüber vorliegt. Die Zahlbarmachung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Rates. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 401/2015 wird zugestimmt. Erftstadt, den 19.08.2015 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzende/r