Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.03.2007
Vorlagen-Nr.: 27/2007 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.11.2008
25.11.2008
09.12.2008
Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim;
hier: Weitere Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.08.2008 habe ich Sie über die zu
erwartende Kostensteigerung für den Neubau informiert. Aufgrund eines Fehlers in den bisherigen
Berechnungen sollen sich die Baukosten nicht auf 330.000,00 € sondern auf 480.000,00 €
belaufen. Zusätzlich wurde in der Sitzung darüber diskutiert, ob eine weitere Garage erforderlich
wird. Seitens der Feuerwehr wurde ein Kostenvoranschlag eines Generalunternehmers vorgelegt.
Hieraus ergibt sich, dass ein kompletter Neubau bei Vergabe an einen Generalunternehmer nur
Kosten in Höhe von rund 428.000,00 € verursachen würde.
Der Bauausschuss hat keinen Empfehlungsbeschluss ausgesprochen und die Angelegenheit zur
Beratung an die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.09.2008
wurde die Angelegenheit zur erneuten Beratung in den Bauausschuss zurückverwiesen mit dem
Auftrag an die Verwaltung zu überprüfen, ob ein schlüsselfertiger Neubau oder eine Errichtung des
Projekts durch die GWS günstiger sei. Dabei müssten auch Alternativstandorte bei einem Neubau
in Betracht gezogen werden. Ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden müssen aber
auch die bisher schon entstandenen Kosten.
Hierzu nunmehr folgende Ausführungen:
1.
Neubau auf einem alternativen Grundstück
Wie bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.08.2007 dargelegt, käme
als alternativer Standort das gemeindeeigene Grundstück an der Ecke Kreuzauer
Straße/Marienstraße (bisheriger Spielplatz) in Betracht. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt,
dass ein kompletter Neubau erfolgt, würde dieser Neubau auf diesem Grundstück zusätzliche
Kosten verursachen, da hier sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Wie Sie aus meinen weiteren Ausführungen entnehmen werden, scheidet aus meiner Sicht jedoch
ohnehin ein kompletter Neubau aus.
2.
Errichtung eines Neubaus durch die GWS
Aufgrund geführter Gespräche mit der GWS bleibt festzustellen, dass diese an der Realisierung
des Projektes kein Interesse hat.
3.
Überprüfung des vorliegenden Alternativangebotes für einen
schlüsselfertigen Neubau
Das vorliegende Angebot, wonach ein kompletter Neubau lediglich Kosten in Höhe von rund
428.000,00 € verursachen würde, wurde mit den Erstellern des Angebotes (ein Architekt und ein
Geschäftsführer einer ortsansässigen Firma) besprochen. Hierbei bleibt festzustellen, dass dieses
Angebot und die hierin enthaltenen Kosten zunächst mit der vorliegenden Kostenschätzung nicht
vergleichbar ist. Unabhängig davon, dass das Raumprogramm noch nicht abschließend ist,
können aus dem vorliegenden Zahlenwerk keinerlei Rückschlüsse auf die konkrete Ausführungsart
und die Qualität der Leistung gezogen werden. Da das Angebot ohnehin nicht für eine
Auftragsvergabe in Frage kommt, müsste eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden mit
klaren Vorgaben, was und in welcher Qualität seitens der Gemeinde gewünscht ist.
Ich führe hier nur zwei Beispiele an:
Die Gewerke Elektro, Heizung, Sanitär, können je nach Standard, je nach Technik, je nach
Heizungsart, Kosten in einer Spannbreite von 50.000,00 bis 100.000,00 € hervorrufen.
Es ist auch schlichtweg unmöglich, dass ein GU rund 500 qm befahrbaren Industrieestrich für
3.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer herstellen kann.
Es mag durchaus möglich sein, dass bei Vergabe an einen Generalunternehmer eine
Kostenersparnis eintritt. Hauptgrund hierfür wird sein, dass der Generalunternehmer mit seinen
zahlreichen Subunternehmern ganz andere Preise verhandeln kann, als dies bei einer öffentlichen
oder beschränkten Ausschreibung nach VOB für die Gemeinde möglich wäre. Wenn er diese
Preise dann auch weiter gibt, um den Auftrag zu erlangen, entsteht für die Gemeinde ein Vorteil.
Ein Vorteil bei Beauftragung eines GU besteht sicherlich auch in einer kürzeren Bauzeit und in
weniger Verwaltungsaufwand.
Aus Sicht der gemeindlichen Wirtschaftsförderung besteht bei Vergabe an einen
Generalunternehmer jedoch auch die Gefahr, dass ortsansässige Firmen gar nicht zum Zuge
kommen, man bei späteren Wartungs- und Reparaturarbeiten insbesondere nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist aber zwangsläufig auf diese zurückgreifen muss.
Auch der stets gewollte faire Wettbewerb nach VOB entsteht also nicht bei jedem Gewerk,
sondern lediglich bei der Vergabe an den GU. Gerade dieser faire Wettbewerb war bisher seitens
der Gemeinde Kreuzau gewollt. Aus diesem Grunde ist man vor Jahren auch nicht der Südkom
beigetreten.
Lässt man diese wirtschaftsfördernden Überlegungen außer Betracht und stellt nur die möglichen
finanziellen Ersparnisse in den Vordergrund, ist die Beauftragung eines GU zu favorisieren.
4.
Weitere Vorgehensweise
Bisher sind Kosten für Architekt, Statik, Prüfstatik und amtlichen Lageplan in Höhe von 26.200,00
€ entstanden. Bei einem kompletten Neubau können die erstellten Unterlagen nicht mehr
verwendet werden. Dies ist meines Erachtens nicht zu verantworten.
Was spricht denn eigentlich dagegen, unter Verwendung der vorhandenen Unterlagen und der
bereits erstellten Leistungsverzeichnisse eine öffentliche Ausschreibung mit Vergabe an einen
Generalunternehmer durchzuführen? Hierbei müssten doch dann auch Synergieeffekte zu erzielen
sein. Da das bisherige Raumprogramm von der Feuerwehr akzeptiert worden ist und auch
weiterhin akzeptiert wird, wenn zeitgleich die zusätzliche Garage zur Unterstellung des MTW
mitgebaut wird, spricht eigentlich nichts gegen diese Vorgehensweise.
Zum einen sind hierdurch die bisher verausgabten 26.000,00 € nicht verloren. Zum anderen
besteht die Hoffnung, dass bei GU-Vergabe in der Tat eine Kostenersparnis eintritt.
Im Übrigen ist es einem GU sogar unbenommen, im Rahmen eines Nebenangebotes dennoch
einen kompletten Neubau anzubieten, wenn er dies für günstiger hält. Hierbei muss er allerdings
dann die Qualitätsvorgaben der Gemeinde berücksichtigen bzw. vergleichbare Qualitätsstandards
anbieten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
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Die bisher in den Haushaltsjahren 2008/2009 veranschlagten Kosten in Höhe von 330.000,00 €
reichen nicht aus. Unter Berücksichtigung dessen, dass bisher 26.200,00 € verausgabt worden
sind und in diesem Jahr keine zusätzlichen Aufwendungen mehr entstehen sowie keine
Haushaltsrestebildung möglich ist, müssen im Jahre 2009 450.000,00 € veranschlagt werden.
Dieser Betrag kann dann unterschritten werden, wenn die GU-Ausschreibung wirklich die erhoffte
Kostenreduzierung mit sich bringt.
III. Beschlussvorschlag:
„Auf der Basis der vorliegenden und genehmigten Planung sowie der zusätzlich erforderlichen
Garage
wird
die
Verwaltung
beauftragt,
den
umfangreichen
Aus-/Umbau
des
Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim öffentlich als Generalunternehmerauftrag
auszuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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