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Allgemeine Vorlage (Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim; hier: Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.03.2007 Vorlagen-Nr.: 27/2007 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim; hier: Weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.08.2008 habe ich Sie über die zu erwartende Kostensteigerung für den Neubau informiert. Aufgrund eines Fehlers in den bisherigen Berechnungen sollen sich die Baukosten nicht auf 330.000,00 € sondern auf 480.000,00 € belaufen. Zusätzlich wurde in der Sitzung darüber diskutiert, ob eine weitere Garage erforderlich wird. Seitens der Feuerwehr wurde ein Kostenvoranschlag eines Generalunternehmers vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass ein kompletter Neubau bei Vergabe an einen Generalunternehmer nur Kosten in Höhe von rund 428.000,00 € verursachen würde. Der Bauausschuss hat keinen Empfehlungsbeschluss ausgesprochen und die Angelegenheit zur Beratung an die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.09.2008 wurde die Angelegenheit zur erneuten Beratung in den Bauausschuss zurückverwiesen mit dem Auftrag an die Verwaltung zu überprüfen, ob ein schlüsselfertiger Neubau oder eine Errichtung des Projekts durch die GWS günstiger sei. Dabei müssten auch Alternativstandorte bei einem Neubau in Betracht gezogen werden. Ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden müssen aber auch die bisher schon entstandenen Kosten. Hierzu nunmehr folgende Ausführungen: 1. Neubau auf einem alternativen Grundstück Wie bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.08.2007 dargelegt, käme als alternativer Standort das gemeindeeigene Grundstück an der Ecke Kreuzauer Straße/Marienstraße (bisheriger Spielplatz) in Betracht. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass ein kompletter Neubau erfolgt, würde dieser Neubau auf diesem Grundstück zusätzliche Kosten verursachen, da hier sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wie Sie aus meinen weiteren Ausführungen entnehmen werden, scheidet aus meiner Sicht jedoch ohnehin ein kompletter Neubau aus. 2. Errichtung eines Neubaus durch die GWS Aufgrund geführter Gespräche mit der GWS bleibt festzustellen, dass diese an der Realisierung des Projektes kein Interesse hat. 3. Überprüfung des vorliegenden Alternativangebotes für einen schlüsselfertigen Neubau Das vorliegende Angebot, wonach ein kompletter Neubau lediglich Kosten in Höhe von rund 428.000,00 € verursachen würde, wurde mit den Erstellern des Angebotes (ein Architekt und ein Geschäftsführer einer ortsansässigen Firma) besprochen. Hierbei bleibt festzustellen, dass dieses Angebot und die hierin enthaltenen Kosten zunächst mit der vorliegenden Kostenschätzung nicht vergleichbar ist. Unabhängig davon, dass das Raumprogramm noch nicht abschließend ist, können aus dem vorliegenden Zahlenwerk keinerlei Rückschlüsse auf die konkrete Ausführungsart und die Qualität der Leistung gezogen werden. Da das Angebot ohnehin nicht für eine Auftragsvergabe in Frage kommt, müsste eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden mit klaren Vorgaben, was und in welcher Qualität seitens der Gemeinde gewünscht ist. Ich führe hier nur zwei Beispiele an: Die Gewerke Elektro, Heizung, Sanitär, können je nach Standard, je nach Technik, je nach Heizungsart, Kosten in einer Spannbreite von 50.000,00 bis 100.000,00 € hervorrufen. Es ist auch schlichtweg unmöglich, dass ein GU rund 500 qm befahrbaren Industrieestrich für 3.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer herstellen kann. Es mag durchaus möglich sein, dass bei Vergabe an einen Generalunternehmer eine Kostenersparnis eintritt. Hauptgrund hierfür wird sein, dass der Generalunternehmer mit seinen zahlreichen Subunternehmern ganz andere Preise verhandeln kann, als dies bei einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung nach VOB für die Gemeinde möglich wäre. Wenn er diese Preise dann auch weiter gibt, um den Auftrag zu erlangen, entsteht für die Gemeinde ein Vorteil. Ein Vorteil bei Beauftragung eines GU besteht sicherlich auch in einer kürzeren Bauzeit und in weniger Verwaltungsaufwand. Aus Sicht der gemeindlichen Wirtschaftsförderung besteht bei Vergabe an einen Generalunternehmer jedoch auch die Gefahr, dass ortsansässige Firmen gar nicht zum Zuge kommen, man bei späteren Wartungs- und Reparaturarbeiten insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aber zwangsläufig auf diese zurückgreifen muss. Auch der stets gewollte faire Wettbewerb nach VOB entsteht also nicht bei jedem Gewerk, sondern lediglich bei der Vergabe an den GU. Gerade dieser faire Wettbewerb war bisher seitens der Gemeinde Kreuzau gewollt. Aus diesem Grunde ist man vor Jahren auch nicht der Südkom beigetreten. Lässt man diese wirtschaftsfördernden Überlegungen außer Betracht und stellt nur die möglichen finanziellen Ersparnisse in den Vordergrund, ist die Beauftragung eines GU zu favorisieren. 4. Weitere Vorgehensweise Bisher sind Kosten für Architekt, Statik, Prüfstatik und amtlichen Lageplan in Höhe von 26.200,00 € entstanden. Bei einem kompletten Neubau können die erstellten Unterlagen nicht mehr verwendet werden. Dies ist meines Erachtens nicht zu verantworten. Was spricht denn eigentlich dagegen, unter Verwendung der vorhandenen Unterlagen und der bereits erstellten Leistungsverzeichnisse eine öffentliche Ausschreibung mit Vergabe an einen Generalunternehmer durchzuführen? Hierbei müssten doch dann auch Synergieeffekte zu erzielen sein. Da das bisherige Raumprogramm von der Feuerwehr akzeptiert worden ist und auch weiterhin akzeptiert wird, wenn zeitgleich die zusätzliche Garage zur Unterstellung des MTW mitgebaut wird, spricht eigentlich nichts gegen diese Vorgehensweise. Zum einen sind hierdurch die bisher verausgabten 26.000,00 € nicht verloren. Zum anderen besteht die Hoffnung, dass bei GU-Vergabe in der Tat eine Kostenersparnis eintritt. Im Übrigen ist es einem GU sogar unbenommen, im Rahmen eines Nebenangebotes dennoch einen kompletten Neubau anzubieten, wenn er dies für günstiger hält. Hierbei muss er allerdings dann die Qualitätsvorgaben der Gemeinde berücksichtigen bzw. vergleichbare Qualitätsstandards anbieten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2- Die bisher in den Haushaltsjahren 2008/2009 veranschlagten Kosten in Höhe von 330.000,00 € reichen nicht aus. Unter Berücksichtigung dessen, dass bisher 26.200,00 € verausgabt worden sind und in diesem Jahr keine zusätzlichen Aufwendungen mehr entstehen sowie keine Haushaltsrestebildung möglich ist, müssen im Jahre 2009 450.000,00 € veranschlagt werden. Dieser Betrag kann dann unterschritten werden, wenn die GU-Ausschreibung wirklich die erhoffte Kostenreduzierung mit sich bringt. III. Beschlussvorschlag: „Auf der Basis der vorliegenden und genehmigten Planung sowie der zusätzlich erforderlichen Garage wird die Verwaltung beauftragt, den umfangreichen Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim öffentlich als Generalunternehmerauftrag auszuschreiben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-