Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP770/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 20 05 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Betreff: Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt im Nachgang zur Stellungnahme vom 06.09.2005, den Beratungen aus dem „Runden Tisch“ sowie den Schreiben der Stadt Bedburg vom 11.03.2008 sowie 02.04.2008 zur Festsetzung der Erft und der Klärteiche Bedburg als Naturschutzgebiet im Rahmen der 7. Änderung des Landschaftsplanes 1 des Rhein-Erft-Kreises wie folgt: ¾ Gegen die Festsetzung der Erft als Naturschutzgebiet (NSG) von der Ortslage Glesch bis einschließlich der Klärteiche als NSG bestehen seitens der Stadt Bedburg keine Bedenken. ¾ Die Erftflächen von den Klärteichen ausgehend in die Innenstadt bis zur Brücke an der Wiesenstraße sollen zunächst von der Festsetzung als NSG ausgenommen werden, dies gleichlautend auch für den Bereich der Mühlenerft von der L 213 bis zum Ortsrand der Ortslage Kaster Insofern stimmt der Ausschuss der Vorgehensweise der Verwaltung zu und beschließt ferner, eine abschließende Entscheidung über die Festsetzung dieser Teilbereiche der Erft als NSG erst nach Abschluss der städtebaulichen Maßnahmen entlang der Erft zu treffen. Die Pläne mit den auszusparenden Flächen der Erft als NSG sind in der Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die vom Kreistag beschlossene 7. Änderung des Landschaftsplanes 1 des Rhein-Erft-Kreises beinhaltet die Festsetzung von Naturschutzgebiet für die Klärteiche Bedburg entsprechend der einstweiligen Sicherstellung und die Änderung von Schutzbestimmungen zum Schutz des Eisvogels an der Erft. Die Stadt Bedburg wurde im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens über die Aufstellung dieser 7. Änderung unterrichtet und hat eine vorläufige Stellungnahme, welche in der Anlage 1 beigefügt ist, zum Verfahren abgegeben. Eine Beratung hierzu hat im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg am 06.09.2005 stattgefunden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.09.2005 den nachfolgenden Beschluss hierzu gefasst: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Bedburg vom 28.06.2005 betreffend die 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises zuzustimmen. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung , eine abschließende Stellungnahme zum Verfahren erst im Anschluss an die Beratungsergebnisse aus dem durch den Rhein-Erft-Kreis vorgeschlagenen Runden Tisch als Beratungsgrundlage abzugeben. Der „Runde Tisch“ hat stattgefunden am 25.10.2005. Hier wurden die Inhalte diskutiert und die Bedenken der Stadt Bedburg aufgenommen und sollten Berücksichtigung finden. Auf dieser Grundlage wurde die Offenlage des Planes eingeleitet. Hierzu hat die Stadt Bedburg keine Stellungnahme abgegeben. Eine Beratung im Fachausschuss hierzu hat ebenfalls nicht stattgefunden, da die Bedenken der Stadt Bedburg nach erster Einschätzung grundsätzlich Berücksichtigung gefunden haben. Im Rahmen einer erneuten Offenlage der 7. Änderung des Landschaftsplanes 1 wurde die Stadt Bedburg erneut am Verfahren beteiligt. Eine Prüfung der Unterlagen zu dieser erneuten Offenlage hat ergeben, dass ¾ Eine Nutzung der Erft wird lediglich hinsichtlich des gewerblichen Kajakverleihs eingeschränkt und hier nicht weitestgehnst unmöglich gemacht. ¾ Die Regionalplan Köln konformen städtebaulichen Entwicklungsabsichten (Siedlungserweiterung östlich der Erft) werden nicht in Frage gestellt. ¾ Für die Nutzungen und Veranstaltungen gilt Bestandsschutz, dies entsprechend der genehmigten Nutzungen. ¾ Die Flächen der Kläranlage Blerichen liegen nicht innerhalb des NSG ¾ Das NSG im Bereich der Erft geht nach Text zur Satzung nur bis zur Böschungskante, in der Planzeichnung ist dies nicht im Detail darstellbar ¾ Die Ausführungen der Stadt Bedburg zum Schutz des Eisvogels selbst fanden im Rahmen der Abwägung keine weitere Berücksichtigung Zwischenzeitlich stand beim Rhein-Erft-Kreis nunmehr die abschließende Beratung zum Verfahren in den entsprechenden Gremien des Rhein-Erft-Kreises an. Beschlussvorlage WP7-70/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Stadt Bedburg hat daher mit Schreiben vom 11.03.2008 (Anlage 2) gebeten, die abschließende Entscheidung über die 7. Änderung des Landschaftsplanes zunächst zurückzustellen. Nachfolgend hierzu hat bei der Stadt Bedburg nochmals am 20.03.2008 ein Erörterungstermin im Hinblick auf die städtebaulichen Maßnahmen im zentralen Bereich von Bedburg sowie auch in Kaster, dies auch im Hinblick auf mögliche Freizeiteinrichtungen, stattgefunden. Als abschließendes Ergebnis hieraus bleibt festzuhalten, dass gegen eine Festsetzung als NSG bis einschließlich der Klärteiche Bedburg selbst, keine Bedenken bestanden. dass die Festsetzung als NSG im zentralen Bereich von Bedburg und im Bereich der Entwicklungsflächen der Stadt Bedburg zunächst aus der 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises abgeschlagen wird, bis klar ist, wie die sich künftig die städtebauliche Entwicklung der Stadt Bedburg abzeichnet. Auf beiden Seiten konnte zu dieser Vorgehensweise Einvernehmen erzielt werden. Seitens der Stadt Bedburg wurde alsdann im Nachgang zum o.g. Termin nochmals ein weiteres Schreiben mit Datum vom 02.04.2008 abgesandt Wie bereits ausgeführt, könnte die Ausweisung eines NSG für das Stadtgebiet Bedburg für weitere städtebauliche Maßnahmen ggf. hinderlich sein. Eine Garantiefreiheit vor möglichen Einschränkungen, bedingt durch die Festsetzung der Erft als NSG, kann derzeit nach hiesiger Auffassung nicht gegeben werden. Auf Anforderung des Rhein-Erft-Kreises nach der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie (UKE) vom 09.04.2008 wurde um weitere Konkretisierung der seitens der Stadt Bedburg betroffenen Bereiche gebeten. Die in der Anlage beigefügten Flächen wurden zur Beratung im Kreisausschuss übermittelt. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.04.2008 Beschlussvorlage WP7-70/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-70/2008 Seite 4