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Beschlussvorlage (Stellungnahme Anlage 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Stellungnahme Anlage 1) Beschlussvorlage (Stellungnahme Anlage 1) Beschlussvorlage (Stellungnahme Anlage 1)

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Inhalt der Datei

DER BÜRGERMEISTER STADT BEDBURG Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Rhein-Erft-Kreis Der Landrat 50126 Bergheim Fachbereich I Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Auskunft erteilt: Zimmer: Herr Klütsch/herr Schmitz 207 Durchwahl: (02272) 402 607/606 ¬ Telefax: (02272) 402 400 E-Mail: hj.kluetsch@bedburg.de Mein Zeichen: 60 / Kl. Ihr Zeichen: Datum: 28.06.2005 _ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ 7. Änderung Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW Schreiben vom 30.05.2005, Eingang 31.05.2005, Az.: 61.1.35.11.01-07 hier: Vorläufige Stellungnahme der Stadt Bedburg Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.a. Schreiben wurde ich über die Aufstellung der 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises informiert. Die im Kreistag beschlossene Änderung beinhaltet die Festsetzung von Naturschutzgebiet für die Klärteiche Bedburg entsprechend der einstweiligen Sicherstellung und die Änderung von Schutzbestimmungen zum Schutz des Eisvogels an der Erft. Leider ist es mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine abschließende Stellungnahme zur beabsichtigten Planänderung vorzutragen, da die nächste Sitzung des zuständigen Fachausschusses, dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg, erst im September diesen Jahres stattfindet. Meine vorläufige Stellungnahme zur 7. Änderung des Landschaftsplanes möchte ich aus gegebenem Anlass in 2 Teile untergliedern. 1. Festsetzung von Naturschutzgebiet Ich gehe davon aus, dass der Eigentümer der Flächen „ehem. Klärteiche Bedburg“ von der Festsetzung als Naturschutzgebiet unterrichtet und gehört wurde, da von dort aus ggf. hier im Hause nicht bekannte Verwendungszwecke vorgesehen sind. Hier wird auf den Vorgang zur „Einstweiligen Sicherstellung“ verwiesen. Seitens der Stadt Bedburg werden grundsätzlich gegen die Festsetzung als Naturschutzgebiet für die ehem. Klärteiche Bedburg nur keine Bedenken erhoben, wenn sichergestellt wird, dass dies mit den beabsichtigen und in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg mit der beabsichtigten Unterschutzstellung in Einklang gebracht werden kann. Hierbei verweise ich auf meine Stellungnahme zur Änderung der Landschaftspläne Nr. 1 – 8 des Rhein-Erft-Kreises. Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2378.doc Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 28.06.2005 Dies betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Stadt Bedburg: • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes der ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei gleichzeitig auf die Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen. • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen bis zum Dammfuß • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen im Rekultivierungsbereich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines Parkplatzes im Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen Abschlussbetriebsplanes Die bislang zulässigen Nutzungen bspw. die Veranstaltungen auf der Festwiese in Blerichen dürfen ebenfalls nicht einer Einschränkungen unterworfen werden. Für die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg folgenden Planungen, gilt dies selbstverständlich gleichlautend. Die hieraus resultierenden Entwicklungspotentiale für die Stadt Bedburg dürfen keinesfalls eingeschränkt werden. 2. Bestimmungen zum Schutz des Eisvogels auf der Erft Hier werden seitens der Stadt Bedburg erhebliche Bedenken vorgetragen. Die beabsichtigten Schutzbestimmungen stehen nicht in Einklang mit den üblicherweise zulässigen Nutzungen. Die Rad und Wanderwege entlang der Erft sind stark frequentiert. Die Erft verläuft zudem entlang vorhandener Bebauung und durch den Stadtkern von Bedburg selbst. Im Zuge dessen wurden der Eisvogel angesiedelt und hat sich in seinem Brutverhalten nicht hiervon „abschrecken“ lassen. Es bleibt daher festzustellen, dass die an der Erft lebenden Tiere sich an den Menschen gewöhnt haben; eine mehr als untergeordnete Beeinträchtigung durch den Menschen, sofern man von dieser überhaupt noch reden kann, ist die Folge. Dies ist insofern im selben Maße anzusetzen für die Nutzung der Erft für das gewerbsmäßige aber auch das nicht gewerbsmäßige Befahren der Erft mit Kajaks oder anderen Wasserfahrzeugen. Die Einschränkungen bezüglich des Befahrens der Erft mit Kajaks oder anderen Wasserfahrzeugen ohne Motor sind ersatzlos zu streichen. Der Mensch mit seinem Freizeitverhalten und Erholungsbedarf als „Schutzgut“ bleibt hier völlig außen vor. Bedingt durch die geringe Fließgeschwindigkeit der Erft ist ein manövrieren der Boote – selbst für ungeübte Nutzer - relativ einfach zu erlernen und so besteht für die Nutzer darüber hinaus die Möglichkeit, Naturbeobachtungen vom Boot aus vorzunehmen. Dies soll sehr stark eingeschränkt werden und wird dem Menschen genommen. Die beabsichtigten Maßnahmen und Festsetzungen werden daher insgesamt stark angezweifelt. Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2378.doc Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 STADT BEDBURG Seite - 3 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 28.06.2005 Eine weitere ausführliche und detaillierte Stellungnahme erfolgt, wie eingangs diesen Schreibens ausgeführt, im Anschluss an die Beratung im zuständigen Fachausschuss der Stadt Bedburg. Ich bitte hier um Verständnis und schlage vor, von weiteren Beratungen in Ihrem Hause abzusehen, bis die abschließende Stellungnahme der Stadt Bedburg als unmittelbar betroffene Gebietskörperschaft vorliegt. Mit freundlichen Grüßen (Koerdt) Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2378.doc Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000