Daten
Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
STADT BEDBURG
Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
50126 Bergheim
Fachbereich I
Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Herr Klütsch/herr Schmitz
207
Durchwahl:
(02272) 402 607/606
¬ Telefax:
(02272) 402 400
E-Mail:
hj.kluetsch@bedburg.de
Mein Zeichen:
60 / Kl.
Ihr Zeichen:
Datum:
28.06.2005
_
Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ 7. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW
Schreiben vom 30.05.2005, Eingang 31.05.2005, Az.: 61.1.35.11.01-07
hier: Vorläufige Stellungnahme der Stadt Bedburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.a. Schreiben wurde ich über die Aufstellung der 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises informiert.
Die im Kreistag beschlossene Änderung beinhaltet die Festsetzung von Naturschutzgebiet für die Klärteiche Bedburg entsprechend der einstweiligen Sicherstellung und
die Änderung von Schutzbestimmungen zum Schutz des Eisvogels an der Erft.
Leider ist es mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine abschließende Stellungnahme zur beabsichtigten Planänderung vorzutragen, da die nächste Sitzung des
zuständigen Fachausschusses, dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
der Stadt Bedburg, erst im September diesen Jahres stattfindet.
Meine vorläufige Stellungnahme zur 7. Änderung des Landschaftsplanes möchte ich
aus gegebenem Anlass in 2 Teile untergliedern.
1. Festsetzung von Naturschutzgebiet
Ich gehe davon aus, dass der Eigentümer der Flächen „ehem. Klärteiche Bedburg“
von der Festsetzung als Naturschutzgebiet unterrichtet und gehört wurde, da von
dort aus ggf. hier im Hause nicht bekannte Verwendungszwecke vorgesehen sind.
Hier wird auf den Vorgang zur „Einstweiligen Sicherstellung“ verwiesen.
Seitens der Stadt Bedburg werden grundsätzlich gegen die Festsetzung als Naturschutzgebiet für die ehem. Klärteiche Bedburg nur keine Bedenken erhoben, wenn
sichergestellt wird, dass dies mit den beabsichtigen und in Aufstellung befindlichen
Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg mit der beabsichtigten Unterschutzstellung in
Einklang gebracht werden kann. Hierbei verweise ich auf meine Stellungnahme zur
Änderung der Landschaftspläne Nr. 1 – 8 des Rhein-Erft-Kreises.
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200 004 000
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 28.06.2005
Dies betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Stadt Bedburg:
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes der ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei
gleichzeitig auf die Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen.
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen
bis zum Dammfuß
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen im Rekultivierungsbereich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines
Parkplatzes im Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen Abschlussbetriebsplanes
Die bislang zulässigen Nutzungen bspw. die Veranstaltungen auf der Festwiese in
Blerichen dürfen ebenfalls nicht einer Einschränkungen unterworfen werden. Für die
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg folgenden Planungen, gilt dies selbstverständlich gleichlautend. Die hieraus
resultierenden Entwicklungspotentiale für die Stadt Bedburg dürfen keinesfalls eingeschränkt werden.
2. Bestimmungen zum Schutz des Eisvogels auf der Erft
Hier werden seitens der Stadt Bedburg erhebliche Bedenken vorgetragen. Die beabsichtigten Schutzbestimmungen stehen nicht in Einklang mit den üblicherweise zulässigen Nutzungen. Die Rad und Wanderwege entlang der Erft sind stark frequentiert. Die Erft verläuft zudem entlang vorhandener Bebauung und durch den Stadtkern von Bedburg selbst. Im Zuge dessen wurden der Eisvogel angesiedelt und hat
sich in seinem Brutverhalten nicht hiervon „abschrecken“ lassen. Es bleibt daher
festzustellen, dass die an der Erft lebenden Tiere sich an den Menschen gewöhnt
haben; eine mehr als untergeordnete Beeinträchtigung durch den Menschen, sofern
man von dieser überhaupt noch reden kann, ist die Folge.
Dies ist insofern im selben Maße anzusetzen für die Nutzung der Erft für das gewerbsmäßige aber auch das nicht gewerbsmäßige Befahren der Erft mit Kajaks oder
anderen Wasserfahrzeugen. Die Einschränkungen bezüglich des Befahrens der Erft
mit Kajaks oder anderen Wasserfahrzeugen ohne Motor sind ersatzlos zu streichen.
Der Mensch mit seinem Freizeitverhalten und Erholungsbedarf als „Schutzgut“ bleibt
hier völlig außen vor. Bedingt durch die geringe Fließgeschwindigkeit der Erft ist ein
manövrieren der Boote – selbst für ungeübte Nutzer - relativ einfach zu erlernen und
so besteht für die Nutzer darüber hinaus die Möglichkeit, Naturbeobachtungen vom
Boot aus vorzunehmen. Dies soll sehr stark eingeschränkt werden und wird dem
Menschen genommen.
Die beabsichtigten Maßnahmen und Festsetzungen werden daher insgesamt stark
angezweifelt.
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Seite - 3 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 28.06.2005
Eine weitere ausführliche und detaillierte Stellungnahme erfolgt, wie eingangs diesen
Schreibens ausgeführt, im Anschluss an die Beratung im zuständigen Fachausschuss der Stadt Bedburg.
Ich bitte hier um Verständnis und schlage vor, von weiteren Beratungen in Ihrem
Hause abzusehen, bis die abschließende Stellungnahme der Stadt Bedburg als unmittelbar betroffene Gebietskörperschaft vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
(Koerdt)
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