Daten
Kommune
Linnich
Größe
109 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-88/2013
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.07.2013
Stadtrat
18.07.2013
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
27.06.2013
Herr Reyer
Fb 5
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Körrenzig;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen wähend der frühzeitigen Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Siehe nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss.
Problembeschreibung/Begründung:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Nutzung der Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert
ein. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2
Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler
Brennstoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine wirtschaftliche Nutzung von
Windenergie im Binnenland. Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durch die
Einstufung der Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs.
1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich
zuzulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung
gesichert ist. Diese planungsrechtliche Freigabe des Außenbereiches hat aber auch negative
Konsequenzen. Ohne ordnende Elemente würde sich auf kurz oder lang ein wahrer Wildwuchs an
Windkraftanlagen und damit eine förmliche „Verspargelung“ der Landschaft ergeben.
Da dies nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, ist mit dem § 5 i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3
BauGB ein Steuerungselement geschaffen worden. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben
auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an
anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Vorrangzonen) erfolgt ist. Demnach kann die
Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Vorrangzonen
in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit
möglichst geringen negativen Auswirkungen verwirklicht werden und somit die o.a. negativen
Folgen vermieden werden. An diese Vorrangzonen für die Windkraft werden jedoch bestimmte
Anforderungen gestellt. Der Windenergienutzung muss in substantieller Weise Raum geschaffen
werden. Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich
zulässig sind, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt werden, dass hier
tatsächlich ein wirtschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der Planung
möglich ist. Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des
Standorts (Windhöfigkeit), die Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch
anlagenbedingte Faktoren (Anzahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen und
die anfallenden Netzanschlußkosten) in Betracht.
Die Stadt Linnich hat bereits seit ca. 14 Jahren eine Konzentrationszone für die Windenergie
ausgewiesen. Durch diese wird die oben genannte Ausschlusswirkung für das gesamte übrige
Gemeindegebiet gewährleistet.
Nach Vorstellung einer Potenzialanalyse für das Stadtgebiet in der Sitzung des Ausschusses am
25.01.2011 durch das Büro VDH-Projektmanagement, einer internen Beratung und Willensbildung
in den Fraktionen und einer auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossenen Öffentlichen
1
Informationsveranstaltung hat der Ausschuss am 05.07.2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, im
Stadtgebiet Linnich weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien
zu fördern. Konkrete Anträge zur Errichtung weiterer Anlagen lagen zu diesem Zeitpunkt aus den
unterschiedlichsten Richtungen vor (Eigentümer, Investoren, Betreibergesellschaften). Vor diesem
Hintergrund ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen erforderlich. Gemäß dem Ergebnis
der Potenzialanalyse wurden insgesamt 6 Bereiche als dem Grunde nach geeignet eingestuft. Das
vorliegende Potenzialgebiet 1 – Flächen nördlich von Körenzig – war einer dieser Bereiche. Die
Ausweisung einer Konzentrationsstelle wurde hier vom untersuchenden Planungsbüro
ausdrücklich empfohlen. Auf der Grundlage der Vorarbeiten hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung in der genanten Sitzung am 05.07.2011 beschlossen, für diesen Bereich ein
Bauleitverfahren mit dem Ziel der Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen zu
eröffnen2.
Der konkrete Aufstellungsbeschluss für das Bauleitverfahren wurde auf Empfehlung des
Ausschussses (17.11.2011) vom Rat der Stadt Linnich in seiner Sitzung am 15.12.2011 gefasst.
Um das o.a. ordnende Element gewährleisten zu können und alle negativen Auswirkungen von
Windkraftanlagen auszuschalten oder zumindest weitgehend zu beschränken, wurde
beschlossen, die Vorrangzone nicht nur über eine Änderung des Flächennutzungsplanes
darzustellen, sondern die Flächen zusätzlich auch mit einem qualifizierten Bebauungsplan zu
belegen. Mit diesem Instrument können alle Einzelheiten bis hin zu den konkreten Standorten, den
Abmessungen und den technischen Spezifikationen der einzelnen Anlagen bereits im Stadium der
Bauleitplanung festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) dürfte sich damit wesentlich verkürzen.
1
2
Diese hat am 09.06.2011 in der Aula der städtischen Realschule Linnich stattgefunden.
Darüberhinaus wurden entsprechende weitere Bauleitverfahren für die Potenzialflächen 3 (südlich von Boslar) und 6 (nördlich von
Gereonsweiler) beschlossen.
Bezüglich einer Übernahme der Planungskosten durch die Vorhabenträger beauftragte der Rat
der Stadt Linnich ebenfalls auf Empfehlung des Ausschusses in der gleichen sitzung am
15.11.2011 die Verwaltung, einen entsprechendenn städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Mit
Abschluss dieses Vertrages standen die Rahmenbedingungen für die Fläche
Körrenzig/Kofferen/Hottorf fest und der Aufnahme eines Bauleitverfahrens nichts mehr entgegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 08.06. bis 09.07.2012 statt. Am
04.07.2012 erfolgte eine Öffentliche Informarmationsveranstaltung im gemeindezentrum Körrenzig
statt. Die Träger Öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 13.06.2012 an der Planung
beteiligt. Für das weitere Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist darauf
hinzuweisen, dass die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiigung zu einer Überarbeitrung der
Potenziaklflächenanalyse geführt haben. Diese wird in der Sitzung des Auschusses vorgestellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Planungsgebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 190 ha. Es befindet sich am nördlichen
Rand des Stadtgebiets der Stadt Linnich, angrenzend an das Gebiet der Stadt Erkelenz und an
das Gebiet der Stadt Hückelhoven. Das Plangebiet liegt etwa 1000 m nördlich der Ortslagen
Körrenzig, Kofferen und Hottorf, ca. 1450 m südlich der Ortslagen Lövenich und Katzem und ca.
1000 m südöstlich zu den Ortschaften Baal und Rurich. Um die planerischen
Rahmenbedingungen mit unterschiedlichen Vorhabenträgern abstecken zu können und
insbesondere die Übernahme der Planungskosten zu regeln, wurde die Gesamtfläche unterteilt
sich in 3 Teilbereiche:
Teilbereich 1 in der nördlichsten Spitze des Stadtgebietes (Grenze zum Stadtgebiet Erkelenz)
oberhalb von Körrenzig mit einer Größe von ca. 62 ha,
Teilbereich 2 südlich der bereits bestehenden Konzentrationszone für Windkraft der Stadt Linnich
und oberhalb von Körrenzig mit einer Größe von ca. 63, ha,
Teilbereich 3 angrenzend an die nördliche Stadtgebietsgrenze (Grenze zum Stadtgebiet Erkelenz
und Titz) und nördlich von Hottorf mit einer Größe von ca. 64 ha,
I.
Stellungnahmen aus der Öfentlichkeit
Aus der Öffentlichkeit wurden die in Anlage I wiedergegebenen Stellungnahmen
abgegeben. Hierzu erfolgen die einzelnen Abwägungsvorschläge und daraus resultierend
die entsprechenden einzelnen Beschlussvorschläge.
II.
Träger Öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben
Von den beteiligtenTrägern Öffentlicher Belange wurden die in Anlage II wiedergegebenen
Stellungnahmen abgegeben. Hierzu erfolgen die einzelnen Abwägungsvorschläge und
daraus resultierend die entsprechenden einzelnen Beschlussvorschläge.
III.
Vorschlag Gesamtbeschluss
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Körrenzig, auf dr Basis der
überarbeiteten Potenzialflächenanalyse einschließlich der Begründung und aller
Gutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen träger
Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2.
Der Rat der Stadt linnich beschließt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Teilbereich Körrenzig, auf der Basis der überarbeitten Potenzialflächenanalyse
einschließlich der Begründung und aller Gutachten für die Dauer eines Monats
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Anlagen
Witkopp