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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-88/2013)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
61 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-88/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-88/2013)

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Inhalt der Datei

Projekt: Anhörungstermin Windkraft-Vorrangzone Körrenzig/ Hottorf Protokollführer Teilnehmer: 11-58 Windkraft Körrenzig-Hottorf Termine: 30.10.2012 19:00 Uhr Örtlichkeit: Sitzungssaal Realschule Linnich VDH – Dipl.-Ing. (FH) Nicole Keunecke Tel.-Nr.: Fax-Nr.: E-Mail: per Fax: per E-Mail: Zusätzlicher Verteiler: Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, ist das Protokoll genehmigt. zuständig Lfd. Nr. erledigen bis Status Diesem Protokoll anbei liegt als Anlage 1 die Anwesenheitsliste zum Anhörungstermin. Für die Vollständigkeit der Liste übernimmt die VDH keine Gewähr. Des Weiteren liegt dem Protokoll anbei die pdf- Datei zur PowerPoint-Präsentation der Bürgerinitiative Hottorf als Anlage 2. Das Protokoll baut auf ebd. Präsentation auf und ist nur in Verbindung mit ebd. Grundlage gültig. Die vorgestellten Themen werden hier nicht erneut wieder gegeben sondern sind der Anlage 2 zu entnehmen. Bezugnehmend auf die Anlage 2 sind folgende Punkte festzuhalten: 1. Die Forderungen der Bürgerinitiative sind - Mindestabstände der WKAs - mind. das 10fache ihrer Höhe als Abstand zu Siedlungen - Höhenbeschränkungen der Anlagen auf 150m bis zur Flügelspitze - Ausgleichsflächen sind in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet anzubieten und nicht über abstrakte Ökopunkte zu regulieren - Ein neues Gutachten, erstellt durch ein unabhängiges Unternehmen – Gutachter Ulrich Möhler und Partner aus München Ferner wurden außerhalb der Präsentation folgende Anmerkungen und Aussagen getroffen: 2. Die Objektivität des Lärmgutachtens wurde seitens Bürgerinitiative Hottorf angezweifelt. Seitens der Bürgerinitiative Hottorf wurde die vorgestellte PowerPoint-Präsentation der VDH zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt, die diese an den Lärmschutzgutachter weitergeleitet hat. Herr Gemmel wird auf alle aufgezeigten Fragen und Unklarheiten, bezugnehmend auf die PP-Präsentation, eingehend Stellung beziehen. Seite 1 von 2 Projekte: 11-58 - Windkraft Körrenzig.Hottorf Lfd. Nr. Inhalt zuständig erledigen bis Status Ferner wurde die Frage aufgeworfen, wer zuständig für die Überwachung der Anlagen ist z.B. in Bezug auf Drosselungen. 3. Seitens Bürger wurde die Art und Weise der Offenlegung kritisiert. Hier wurde seitens VDH deutlich darauf hingewiesen, dass Offenlegungen gemäß ansässigem Ortsrecht erfolgen und eine Hohlschuld der Anwohner vorliegt. 4. Des Weiteren wurde den Planern vorgeworfen, dass mangelnde Erfahrungswerte in Bezug auf die 200m hohen Anlagen vorherrschen, da diese bislang in Deutschland noch nicht errichtet wurden. Dies wirft die Frage auf, wie REpower den Schallleistungspegel garantieren kann, ohne eine Anlage im laufenden Betrieb bemessen zu haben. 5. Die VDH befürwortet die große Resonanz der Bürgerinitiative. Das Bürger durch die Verwaltung so stark in Planprozesse involviert werden ist durchaus untypisch aber generell wünschenswert. Prinzipiell wäre ein Wechsel des Gutachters natürlich möglich, ebenso die Erstellung eines Gegengutachtens, wobei sich hier die Frage der Kostenübernahme stellt. Aufgestellt am 27.11.2012 VDH Projektmanagement GmbH Dipl.-Ing. (FH) Nicole Keunecke Seite 2 von 2