Daten
Kommune
Linnich
Größe
143 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE II
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 29. Flächennutzungsplanänderung
„Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
1.
Thyssengas GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund, Stellungnahme vom 13.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Abstand von ca. 30-40m können technisch erforderlich werden
-
Befahrung von Leitungstrassen
-
Umgang mit dem Schutzstreifenbereich
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
2.
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Schreiben vom 19.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Keine 110-kVRWE Hochspannungsleitungen und auch keine
Planungen aus heutiger Sicht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
- Hinweis auf Leitung der DB Energie GmbH
Stellungnahmen nur für das vom Unternehmen betreuten 110-kVNetz
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
3.
EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven, Schreiben vom 20.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Geltungsbereich liegt außerhalb der EBV- und der ehemaligen
Sophia-Jacoba-Berechtsnahme Steinkohle.
- Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
4.
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren, Schreiben vom 20.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH, die die 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Hochspannungsfreileitung betreibt.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Kernaussagen des Schreibens:
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen bezogen auf das Nieder- und
Mittelspannungsnetz
Keine Bedenken
Hinweis, dass die Deutsche Bahn AG nicht im Verteiler
aufgeführt ist, auf deren im Lageplan dargestellte
Hochspannungsfreileitung hingewiesen wird
Beschlussvorschlag
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
5.
Handwerkskammer Aachen, Sandkaulstr. 21, 52062 Aachen, Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Keine Anregungen oder Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
6.
Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Schreiben vom 21.06.2013
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Es verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des
Unternehmens im Planbereich
- Planungen von Höchstspannungsleitungen liegen für diesen
Bereich aus heutiger Sicht nicht vor.
- Betrifft nur die von Amprion betreuten Anlagen des 220- und
380 kV-Netzes
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
7.
Infracor GmbH, 45764 Marl, Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Kernaussagen des Schreibens:
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
- IRB 1708 und 1913, Fernleitung 30A, DN 250, PN 100 formuliert
abzuwägen.
Ethylen
-
Übersichtsplan zu betreuter Fernleitung
-
Keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Rotorkreis außerhalb
des Schutzstreifens der Fernleitung liegt und die ausreichende
Standfestigkeit der WEA gewährleistet ist
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen
8.
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf,
Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Kernaussagen des Schreibens:
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
- Hinweis auf diffusen Kampfmittelverdacht
formuliert abzuwägen.
- Hinweis auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung,
Laufgraben, Schützenloch und militärisch genutzte Fläche
2. Der Rat der Stadt
9.
-
Pläne
-
Empfehlungen
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
GELSENWASSER Energienetze GmbH, In der Beckuhl 4, 46569 Hünxe, Schreiben vom 27.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Anregungen
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
10.
Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Grundwasseroberfläche
abgesenkt
durch
den
Braunkohlentagebau
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
11.
DB Energie GmbH, Schwarzer Weg 100, 51149 Köln, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhendenLeiter und
Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von >
1 x Rotordurchmesser
- Bei Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und
Rotorblattspitze von > 3 x Rotordurchmesser hat oder
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
12.
Abwägungsvorschlag
Sicherstellung, dass die Freileitung nicht im Bereich der
Nachlaufströmung der WEA liegt, Verzicht auf
Schwingungsschutzmaßnahmen möglich
Ansonsten Schwingungsschutzmaßnahmen, deren Kosten der
Verursacher zu tragen hat
Beschlussvorschlag
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
IHK Aachen, Postfach 10 07 40 52007 Aachen, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
13.
Geologischer Dienst, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
Empfehlungen:
14.
-
Hinweis auf Erdbebenzone
-
Hinweis auf Grundwasserabsenkung
-
Hinweis auf seismische Störungen und bergbaulich reaktivierte
Störungen
-
Hinweis auf tektonische Störungen mit Karte
-
Auszug aus der Bohrungsdatenbank
-
Tabelle mit der Lage der Landesgrundwassermessstellen im
Untersuchungsraum
-
Hinweis auf Böden
Beschlussvorschlag
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren, Schreiben vom 04.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus
des Abwägungsmaterials.
Windkraft auf seinen ca. 450 m von seiner Hofstelle entfernten
Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen
Kernaussagen des Schreibens:
möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von
- keine Bedenken gegen drei Konzentrationszonen mit 500 m zu prüfen:
insgesamt 12 Anlagen
Die Planung basiert auf einem schlüssigen planerischen
-
da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus Windkraft
auf seinen ca. 450m von seiner Hofstelle entfernten
Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen
möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von
500 m zu prüfen
Gesamtkonzept und dieses Konzept ist sachlich begründet. Im
Bereich der Hofanlage befinden sich mehrere Wohnungen. Erst
nach einer Aufgabe der Wohnnutzung könnte dieser Bereich in
einem späteren Verfahren, bei dem erneut das gesamte
Linnicher Stadtgebiet betrachtet werden muss, planerisch neu
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept bewertet werden. Ein Abweichen von diesen Grundsätzen in
zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu einem Einzelfall wäre unzulässig, weil willkürlich.
entwickeln und umzusetzen
Zu: Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept
zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu
entwickeln und umzusetzen:
Das Kompensationskonzept wird von den Vorhabenträgern
selbst (Begleitung durch Fachbüros) umgesetzt.
15.
Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 10 25 64, 52325 Düren, Schreiben vom 09.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
16.
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, Schreiben vom 11.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
Beschlussvorschlag
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
17.
Kreisverwaltung Düren, 52348 Düren, Schreiben vom 11.07.2012
Schreiben vom 21.11.2012 (Umweltamt betrifft die Bebauungsplanabwägung)
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
Landschaftspflege und Naturschutz
1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Der landschaftspflegerische Begleitplan wird parallel zur empfiehlt dem Rat der
Vorbereitung der Offenlage als Konzept entwickelt. Der Stadt Linnich, die
Kernaussagen des Schreibens:
Stellungnahme wie im
artenschutzrechtliche Ausgleich fließt hier ein.
Auflistung der beteiligten Ämter:
Abwägungsvorschlag
Zu: Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen formuliert abzuwägen.
- Kämmerei
beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (active- Straßenverkehrsamt
stall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich
2. Der Rat der Stadt
Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig:
- Kreisentwicklung- und straßen
Linnich beschließt, die
Der
Schallgutachten
hat
in
enger
Abstimmung
mit
dem
Kreis
Stellungnahme wie im
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Düren daraufhin folgende Annahmen im Gutachten getroffen:
Abwägungsvorschlag
- Brandschutz
formuliert abzuwägen
„Details zur Anlagengenehmigung, insbesondere zur zulässigen
- Umweltamt
Schallemission des Anlagentyps konnten dem Gutachter nicht
vorgelegt werden. Es liegen auch keine Angaben zur zeitlichen
- Landschaftspflege und Naturschutz
Genehmigung aller WEA, die der schalltechnischen
Vorbelastung zugeortnet werden, vor. Aus diesem Grund wird
davon ausgegangen, dass alle WEA des Typs AN Bonus
Landschaftspflege und Naturschutz
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Verweis auf die Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren
bereits alleine den zulässigen Immissionsrichtwert am
nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen. Mit der zweiten
Annahme, dass die Schallemission aller WEA des Typs gleich
ist, ergibt sich ein Schallleistungspegel von LwA, 90= 109,4
dB(A) je WEA des Anlagentyps AN Bonus (Seite 19).“
Kernaussagen der Stellungnahme auf die verwiesen wird.
Beschlussvorschlag
Landschaftspflege und Naturschutz
Die Ergebnisse von landschaftspflegerischem Begleitplan und
Artenschutzprüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen
18.
Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Schreiben vom 12.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil In Linnich ist es politischer Wille, freiwillig mit einem Abstand
des Abwägungsmaterials.
von 1000 m zu planen.
Die Festlegung dieser Kriterien, die über Mindestabstände
hinausgehen, unterliegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Linnich
Kernaussagen des Schreibens:
dem Rat der Stadt Linnich.
-
Aufforderung 1.200 m Abstand zu geschlossenen Ortslagen
einzuhalten
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
19.
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Postfach 1607, 52064 Stolberg, Schreiben vom 13.07.2013
Beschlussvorschlag
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es liegen keine Erkenntnisse zur Betroffenheit von Anlagen der 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
EWV vor.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
Abwägungsvorschlag
- Anlagen im Bereich den Bebauungsplans sind zu schützen
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
20.
Stadt Erkelenz, Postfach 1151/1156, 41801 Erkelenz, Schreiben vom 13.07.2013
E-Mail vom 26.04.2013
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Vorgespräche haben nicht stattgefunden:
des Abwägungsmaterials.
Es haben Gespräche zwischen dem Büro VDH
Projektmanagement namens und im Auftrag der Stadt Linnich
mit der Verwaltungsspitze der Stadt Erkelenz stattgefunden.
Kernaussagen des Schreibens:
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
-
Vorgespräche haben nicht stattgefunden
-
Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Zu: Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt
Erkelenz ist zurückzunehmen:
Erkelenz ist zurückzunehmen
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Die
Flächen
wurden
im
Analyseplan
zurückgenommen.
Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Belange
Stellungnahme wie im
und fehlende Umweltprüfung
Zu: Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Abwägungsvorschlag
-
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Belange und fehlende Umweltprüfung:
formuliert abzuwägen
-
Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen
-
Die Gutachten als Grundlage für den Umweltbericht waren zur
frühzeitigen Beteiligung noch nicht abgeschlossen, und liegen
Überschreitung der Immissionsrichtwerte an IP06,IP23 und nun vor. Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der
IP24
Begründung wird im Rahmen der Offenlage vorgelegt.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich und
Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Zu: Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen:
Erkelenz-Lövenich
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung des Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Vorhabens
unerlässlicher
Regelungen
im
Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur
Zu: IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“:
Festsetzung max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben
-
-
-
IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“
-
Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und
Zu: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
IP09) durch Schattenwurf
Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich
Festsetzungen zum Immissionsschutz
und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“,
Erkelenz-Lövenich:
Artenschutz
-
Landschaftsbild
-
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
E-Mail vom 26.04.2013 – Kernaussage des Schreibens:
-
Zu: Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung
Vorhabens
unerlässlicher
Regelungen
im
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum des
Durchführungsvertrag
zu
regeln
und
Anregung
zur
Festsetzung
Königsberg", sobald dieser in das Beteiligungsverfahren geht
max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan:
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Zu: Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer
Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben:
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Zu: Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08
und IP09) durch Schattenwurf:
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Zu: Festsetzungen zum Immissionsschutz:
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Zu: Artenschutz:
Es
wurde
eine
umfangreiche
Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt in der alle
relevanten Belange inkl. Artenschutz behandelt wurden.
Außerdem wurden eine Eingriffsermittlung und eine
Ausgleichsbilanzierung
vorgelegt,
und
geeignete
Ausgleichsflächen mit der unteren Landschaftsbehörde des
Beschlussvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Kreises Düren abgestimmt.
Zu: Landschaftsbild:
Das Landschaftsbild wurde in der Umweltverträglichkeitsstudie
untersucht und der Eingriff quantifiziert. Außerdem werden
Vermeidungsmaßnahmen wie matter Anstrich der Flügel und
zeitgesteuerte
und
damit
synchronisierbare
Befeuerungsanlagen mit Sichtweitenmesser in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Zu: E-Mail vom 26.04.2013:
Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
21.
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund, Schreiben vom 16.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
Abwägungsvorschlag
- Hinweis auf Berkwerksfelder (Steinkohle)
formuliert abzuwägen.
-
Hinweis auf Bergwerksfelder (Braunkohle)
-
Hinweis auf Erlaubnisfeld (Kohlenwasserstoffe)
-
Hinweis
auf
(Braunkohlentagebaue)
Grundwasserabsenkungen
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen
22.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen,
Schreiben vom 19.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
23.
-
Keine neue Erschließung zur B57
-
Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für
bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden
-
1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser
wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im
Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand,
Eiswurf)
-
Mindestabstand von 40m (Rotorspitze zum äußeren Rand der
befestigten Fahrbahn)
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Schreiben vom 23.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Kennzeichnung von Bereichen, die humoses Bodenmaterial
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
aufweisen
Beschlussvorschlag
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
24
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, Schreiben vom 25.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Umweltrelevanz, Abwägungserheblichkeit; Einstufung als
archäologisch bedeutenden Landschaften
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
25.
Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg, Schreiben vom 27.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
Zu: optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5
des Abwägungsmaterials.
Kilometern Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare
Konzentration von Windenergieanlagen in der näheren und
weiteren Umgebung zusammen mit bestehenden Anlagen
Kernaussagen des Schreibens:
nachhaltige Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
-
-
Abwägungsvorschlag
Heinsberg:
Nur die Untere Landschaftsbehörde hat eine Stellungnahme
Im Bereich des Dingbuchhofes/Kreisstraße 18 ist ein über.
abgegeben.
1000 m breites Fester in dem keine Windenergieanlagen
optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 Kilometern
geplant sind. Durch die reduzierten Höhen auf 180 m bzw.
Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von
184,4 m wird die Beeinträchtigung gegenüber der
Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung
ursprünglichen Planung etwas reduziert. Es ist auch zu
zusammen mit bestehenden Anlagen nachhaltige Veränderung
beachten, dass bei einer noch stärkeren Reduzierung der
des Landschaftsbilds, auch im Kreis Heinsberg
Anlagenhöhe bei reduzierten Abständen zwischen den Anlagen
Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz, vermutlich noch mehr Anlagen realisierbar wären, was eine
eher größere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds darstellen
Vogelzug
würde.
Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen
Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe
bestehender Windparks in Holzweiler und Titz
Zu: Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft,
Summation der Auswirkungen des Windparks mit den Artenschutz, Vogelzug:
tagebaubedingten Auswirkungen
Es wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben,
die u.a. die Aspekte des Landschaftsbilds und Artenschutz
betrachtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Eine besondere
Bedeutung für den Vogelzug hat sich aufgrund der
Beobachtungen nicht ergeben.
Zu: Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen
Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe
bestehender Windparks in Holzweiler und Titz:
Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegierte Nutzungen
im Außenbereich. Das Ziel der Landesregierung von 2 Prozent
für Vorrangzonen kann auch von den Gemeinden überschritten
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
werden. Es hat eine Untersuchung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild stattgefunden. Eine Bündelung der
Windenergienutzung mit bestehenden Vorbelastungen des
Landschaftsbilds wie bestehenden Windparks oder Tagebauen
ist gewünscht, da andere unbelastete Bereiche so freigehalten
werden können.
Die Landschaftsauswirkungen wurden im Rahmen der UVS
(Kapitel 6.7) untersucht.
Auch die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz
wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie und
bezogen auf Avifauna und Fledermäuse eigenen
Fachgutachten untersucht. Es werden im Rahmen des
Ausgleichs,
in
Abstimmung
mit
der
unteren
Landschaftsbehörde spezielle Flächen für Vögel der Börde, hier
insbesondere den Kiebitz geschaffen (Siehe Umweltbericht).
Zu: Summation der Auswirkungen des Windparks mit den
tagebaubedingten Auswirkungen:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Summation der
Auswirkungen aufgrund der räumlichen Entfernung zu
derzeitigen zukünftigen Tagebauflächen. Die Untersuchung der
Potentialfläche 6 erfolgt in einem getrennten Planverfahren.
Diese Fläche ist nicht alternativ zur Teilfläche 3 zu sehen.
26.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Postfach 2140, 50250 Pulheim, Schreiben vom 31.07.2012
Beschlussvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Auf der Grundlage der Stellungnahme wurde ein Gutachten 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
durch das Büro ECODA erstellt, das die geäußerten Bedenken empfiehlt dem Rat der
prüft.
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
Bei 27 von genannten 37 Denkmälern wurde die Abwägungsvorschlag
Beeinträchtigung dabei als unbedenklich eingestuft, für acht formuliert abzuwägen.
- Hinweis auf Umgebungsschutz
Denkmäler als Vertretbar, und für zwei Denkmäler als bedingt
- Liste mit Denkmalen im Umfeld der Teilbereiche
Vertretbar (Siehe Umweltbericht).
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
27.
Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf, Schreiben vom 17.08.2012
Schreiben vom 12.06.2013
(Auf das Schreiben vom 17.08.2012 wird nicht mehr im Detail eingegangen, da mit dem Schreiben vom 12.06.2013 eine
aktuellere Stellungnahme vorliegt)
Die Schreiben befinden sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens vom 12.06.2013:
Abwägungsvorschlag
- Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen
formuliert abzuwägen.
werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf
den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf
2. Der Rat der Stadt
hingewiesen
Linnich beschließt, die
- Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Fernmeldetrasse
-
28.
Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des
Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die
Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen
die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten
Bezirksregierung Düsseldorf (Luftfahrt), Schreiben vom 29.10.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der
Bebauungsplanabwägung.
Kernaussagen des Schreibens:
- Die Stellungnahme vom 15.10.2012 wird zurückgezogen und
luftfahrtrechtliche Zustimmung (für den Antragsteller
kostenpflichtige Prüfung) die DFS Deutsche Flugsicherung,
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die
Wehrbereichsverwaltung West sind von der BR Düsseldorf zu
beteiligen
29.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
Ericsson Services GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf, E-Mail vom 04.05.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Im Bereich Hottorf verläuft die Richtfunktrasse Erkelenz 0-
Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der
Bebauungsplanabwägung.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Jülich D0730 nah an der WEA 3 (Position frühzeitige
Beteiligung); andere in den Planentwürfen berücksichtigten
Richtfunkstrecken der DPD werden nicht mehr betrieben und
müssen nicht berücksichtigt werden.
30.
Telefonica Germany GmbH & Ca. OHG, Microwave Planning / Transmission Planner NT-EAT-Mobile Access, Kölner Str. 261,
51149 Köln, E-Mail vom 21.05.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der
des Abwägungsmaterials.
Bebauungsplanabwägung.
Kernaussagen des Schreibens:
- Eine Richtfunkstrecke kreuzt die Teilbereiche 1 und 2 und es
wird ein Mindestabstand von 40 m zum Sendekorridor
gefordert
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen