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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-88/2013)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
143 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00

Inhalt der Datei

ANLAGE II Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 29. Flächennutzungsplanänderung „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1. Thyssengas GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund, Stellungnahme vom 13.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: - Abstand von ca. 30-40m können technisch erforderlich werden - Befahrung von Leitungstrassen - Umgang mit dem Schutzstreifenbereich Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 2. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Schreiben vom 19.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine 110-kVRWE Hochspannungsleitungen und auch keine Planungen aus heutiger Sicht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag - Hinweis auf Leitung der DB Energie GmbH Stellungnahmen nur für das vom Unternehmen betreuten 110-kVNetz Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 3. EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven, Schreiben vom 20.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Geltungsbereich liegt außerhalb der EBV- und der ehemaligen Sophia-Jacoba-Berechtsnahme Steinkohle. - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 4. RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren, Schreiben vom 20.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH, die die 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Hochspannungsfreileitung betreibt. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Kernaussagen des Schreibens: Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Stellungnahmen bezogen auf das Nieder- und Mittelspannungsnetz Keine Bedenken Hinweis, dass die Deutsche Bahn AG nicht im Verteiler aufgeführt ist, auf deren im Lageplan dargestellte Hochspannungsfreileitung hingewiesen wird Beschlussvorschlag Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 5. Handwerkskammer Aachen, Sandkaulstr. 21, 52062 Aachen, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Anregungen oder Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 6. Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Schreiben vom 21.06.2013 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Es verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des Unternehmens im Planbereich - Planungen von Höchstspannungsleitungen liegen für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor. - Betrifft nur die von Amprion betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 7. Infracor GmbH, 45764 Marl, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Kernaussagen des Schreibens: Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag - IRB 1708 und 1913, Fernleitung 30A, DN 250, PN 100 formuliert abzuwägen. Ethylen - Übersichtsplan zu betreuter Fernleitung - Keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Rotorkreis außerhalb des Schutzstreifens der Fernleitung liegt und die ausreichende Standfestigkeit der WEA gewährleistet ist 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen 8. Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Kernaussagen des Schreibens: Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag - Hinweis auf diffusen Kampfmittelverdacht formuliert abzuwägen. - Hinweis auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung, Laufgraben, Schützenloch und militärisch genutzte Fläche 2. Der Rat der Stadt 9. - Pläne - Empfehlungen Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen GELSENWASSER Energienetze GmbH, In der Beckuhl 4, 46569 Hünxe, Schreiben vom 27.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Anregungen 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 10. Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: - Grundwasseroberfläche abgesenkt durch den Braunkohlentagebau 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 11. DB Energie GmbH, Schwarzer Weg 100, 51149 Köln, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhendenLeiter und Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x Rotordurchmesser - Bei Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze von > 3 x Rotordurchmesser hat oder Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - 12. Abwägungsvorschlag Sicherstellung, dass die Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA liegt, Verzicht auf Schwingungsschutzmaßnahmen möglich Ansonsten Schwingungsschutzmaßnahmen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat Beschlussvorschlag Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen IHK Aachen, Postfach 10 07 40 52007 Aachen, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 13. Geologischer Dienst, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Empfehlungen: 14. - Hinweis auf Erdbebenzone - Hinweis auf Grundwasserabsenkung - Hinweis auf seismische Störungen und bergbaulich reaktivierte Störungen - Hinweis auf tektonische Störungen mit Karte - Auszug aus der Bohrungsdatenbank - Tabelle mit der Lage der Landesgrundwassermessstellen im Untersuchungsraum - Hinweis auf Böden Beschlussvorschlag 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren, Schreiben vom 04.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus des Abwägungsmaterials. Windkraft auf seinen ca. 450 m von seiner Hofstelle entfernten Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen Kernaussagen des Schreibens: möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von - keine Bedenken gegen drei Konzentrationszonen mit 500 m zu prüfen: insgesamt 12 Anlagen Die Planung basiert auf einem schlüssigen planerischen - da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus Windkraft auf seinen ca. 450m von seiner Hofstelle entfernten Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von 500 m zu prüfen Gesamtkonzept und dieses Konzept ist sachlich begründet. Im Bereich der Hofanlage befinden sich mehrere Wohnungen. Erst nach einer Aufgabe der Wohnnutzung könnte dieser Bereich in einem späteren Verfahren, bei dem erneut das gesamte Linnicher Stadtgebiet betrachtet werden muss, planerisch neu 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept bewertet werden. Ein Abweichen von diesen Grundsätzen in zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu einem Einzelfall wäre unzulässig, weil willkürlich. entwickeln und umzusetzen Zu: Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu entwickeln und umzusetzen: Das Kompensationskonzept wird von den Vorhabenträgern selbst (Begleitung durch Fachbüros) umgesetzt. 15. Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 10 25 64, 52325 Düren, Schreiben vom 09.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 16. Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, Schreiben vom 11.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken Beschlussvorschlag Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 17. Kreisverwaltung Düren, 52348 Düren, Schreiben vom 11.07.2012 Schreiben vom 21.11.2012 (Umweltamt betrifft die Bebauungsplanabwägung) Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Landschaftspflege und Naturschutz 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird parallel zur empfiehlt dem Rat der Vorbereitung der Offenlage als Konzept entwickelt. Der Stadt Linnich, die Kernaussagen des Schreibens: Stellungnahme wie im artenschutzrechtliche Ausgleich fließt hier ein. Auflistung der beteiligten Ämter: Abwägungsvorschlag Zu: Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen formuliert abzuwägen. - Kämmerei beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (active- Straßenverkehrsamt stall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich 2. Der Rat der Stadt Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig: - Kreisentwicklung- und straßen Linnich beschließt, die Der Schallgutachten hat in enger Abstimmung mit dem Kreis Stellungnahme wie im - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Düren daraufhin folgende Annahmen im Gutachten getroffen: Abwägungsvorschlag - Brandschutz formuliert abzuwägen „Details zur Anlagengenehmigung, insbesondere zur zulässigen - Umweltamt Schallemission des Anlagentyps konnten dem Gutachter nicht vorgelegt werden. Es liegen auch keine Angaben zur zeitlichen - Landschaftspflege und Naturschutz Genehmigung aller WEA, die der schalltechnischen Vorbelastung zugeortnet werden, vor. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass alle WEA des Typs AN Bonus Landschaftspflege und Naturschutz Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Verweis auf die Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren bereits alleine den zulässigen Immissionsrichtwert am nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen. Mit der zweiten Annahme, dass die Schallemission aller WEA des Typs gleich ist, ergibt sich ein Schallleistungspegel von LwA, 90= 109,4 dB(A) je WEA des Anlagentyps AN Bonus (Seite 19).“ Kernaussagen der Stellungnahme auf die verwiesen wird. Beschlussvorschlag Landschaftspflege und Naturschutz Die Ergebnisse von landschaftspflegerischem Begleitplan und Artenschutzprüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen 18. Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Schreiben vom 12.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil In Linnich ist es politischer Wille, freiwillig mit einem Abstand des Abwägungsmaterials. von 1000 m zu planen. Die Festlegung dieser Kriterien, die über Mindestabstände hinausgehen, unterliegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Linnich Kernaussagen des Schreibens: dem Rat der Stadt Linnich. - Aufforderung 1.200 m Abstand zu geschlossenen Ortslagen einzuhalten 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 19. EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Postfach 1607, 52064 Stolberg, Schreiben vom 13.07.2013 Beschlussvorschlag Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es liegen keine Erkenntnisse zur Betroffenheit von Anlagen der 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. EWV vor. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: Abwägungsvorschlag - Anlagen im Bereich den Bebauungsplans sind zu schützen formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 20. Stadt Erkelenz, Postfach 1151/1156, 41801 Erkelenz, Schreiben vom 13.07.2013 E-Mail vom 26.04.2013 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Vorgespräche haben nicht stattgefunden: des Abwägungsmaterials. Es haben Gespräche zwischen dem Büro VDH Projektmanagement namens und im Auftrag der Stadt Linnich mit der Verwaltungsspitze der Stadt Erkelenz stattgefunden. Kernaussagen des Schreibens: 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. - Vorgespräche haben nicht stattgefunden - Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Zu: Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz ist zurückzunehmen: Erkelenz ist zurückzunehmen 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Die Flächen wurden im Analyseplan zurückgenommen. Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Belange Stellungnahme wie im und fehlende Umweltprüfung Zu: Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Abwägungsvorschlag - Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Belange und fehlende Umweltprüfung: formuliert abzuwägen - Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen - Die Gutachten als Grundlage für den Umweltbericht waren zur frühzeitigen Beteiligung noch nicht abgeschlossen, und liegen Überschreitung der Immissionsrichtwerte an IP06,IP23 und nun vor. Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der IP24 Begründung wird im Rahmen der Offenlage vorgelegt. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Zu: Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen: Erkelenz-Lövenich Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung des Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Vorhabens unerlässlicher Regelungen im Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur Zu: IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“: Festsetzung max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben - - - IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“ - Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und Zu: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt IP09) durch Schattenwurf Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich Festsetzungen zum Immissionsschutz und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich: Artenschutz - Landschaftsbild - Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. E-Mail vom 26.04.2013 – Kernaussage des Schreibens: - Zu: Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung Vorhabens unerlässlicher Regelungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum des Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur Festsetzung Königsberg", sobald dieser in das Beteiligungsverfahren geht max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan: Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Zu: Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben: Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Zu: Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und IP09) durch Schattenwurf: Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Zu: Festsetzungen zum Immissionsschutz: Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Zu: Artenschutz: Es wurde eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt in der alle relevanten Belange inkl. Artenschutz behandelt wurden. Außerdem wurden eine Eingriffsermittlung und eine Ausgleichsbilanzierung vorgelegt, und geeignete Ausgleichsflächen mit der unteren Landschaftsbehörde des Beschlussvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Kreises Düren abgestimmt. Zu: Landschaftsbild: Das Landschaftsbild wurde in der Umweltverträglichkeitsstudie untersucht und der Eingriff quantifiziert. Außerdem werden Vermeidungsmaßnahmen wie matter Anstrich der Flügel und zeitgesteuerte und damit synchronisierbare Befeuerungsanlagen mit Sichtweitenmesser in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Zu: E-Mail vom 26.04.2013: Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. 21. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund, Schreiben vom 16.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: Abwägungsvorschlag - Hinweis auf Berkwerksfelder (Steinkohle) formuliert abzuwägen. - Hinweis auf Bergwerksfelder (Braunkohle) - Hinweis auf Erlaubnisfeld (Kohlenwasserstoffe) - Hinweis auf (Braunkohlentagebaue) Grundwasserabsenkungen 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen 22. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 19.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: 23. - Keine neue Erschließung zur B57 - Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden - 1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand, Eiswurf) - Mindestabstand von 40m (Rotorspitze zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Schreiben vom 23.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: - Kennzeichnung von Bereichen, die humoses Bodenmaterial 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag aufweisen Beschlussvorschlag Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 24 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, Schreiben vom 25.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. Kernaussagen des Schreibens: - Umweltrelevanz, Abwägungserheblichkeit; Einstufung als archäologisch bedeutenden Landschaften 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 25. Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg, Schreiben vom 27.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 des Abwägungsmaterials. Kilometern Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung zusammen mit bestehenden Anlagen Kernaussagen des Schreibens: nachhaltige Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - - - Abwägungsvorschlag Heinsberg: Nur die Untere Landschaftsbehörde hat eine Stellungnahme Im Bereich des Dingbuchhofes/Kreisstraße 18 ist ein über. abgegeben. 1000 m breites Fester in dem keine Windenergieanlagen optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 Kilometern geplant sind. Durch die reduzierten Höhen auf 180 m bzw. Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von 184,4 m wird die Beeinträchtigung gegenüber der Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung ursprünglichen Planung etwas reduziert. Es ist auch zu zusammen mit bestehenden Anlagen nachhaltige Veränderung beachten, dass bei einer noch stärkeren Reduzierung der des Landschaftsbilds, auch im Kreis Heinsberg Anlagenhöhe bei reduzierten Abständen zwischen den Anlagen Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz, vermutlich noch mehr Anlagen realisierbar wären, was eine eher größere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds darstellen Vogelzug würde. Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe bestehender Windparks in Holzweiler und Titz Zu: Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Summation der Auswirkungen des Windparks mit den Artenschutz, Vogelzug: tagebaubedingten Auswirkungen Es wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, die u.a. die Aspekte des Landschaftsbilds und Artenschutz betrachtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Eine besondere Bedeutung für den Vogelzug hat sich aufgrund der Beobachtungen nicht ergeben. Zu: Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe bestehender Windparks in Holzweiler und Titz: Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegierte Nutzungen im Außenbereich. Das Ziel der Landesregierung von 2 Prozent für Vorrangzonen kann auch von den Gemeinden überschritten Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag werden. Es hat eine Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild stattgefunden. Eine Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsbilds wie bestehenden Windparks oder Tagebauen ist gewünscht, da andere unbelastete Bereiche so freigehalten werden können. Die Landschaftsauswirkungen wurden im Rahmen der UVS (Kapitel 6.7) untersucht. Auch die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie und bezogen auf Avifauna und Fledermäuse eigenen Fachgutachten untersucht. Es werden im Rahmen des Ausgleichs, in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde spezielle Flächen für Vögel der Börde, hier insbesondere den Kiebitz geschaffen (Siehe Umweltbericht). Zu: Summation der Auswirkungen des Windparks mit den tagebaubedingten Auswirkungen: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Summation der Auswirkungen aufgrund der räumlichen Entfernung zu derzeitigen zukünftigen Tagebauflächen. Die Untersuchung der Potentialfläche 6 erfolgt in einem getrennten Planverfahren. Diese Fläche ist nicht alternativ zur Teilfläche 3 zu sehen. 26. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Postfach 2140, 50250 Pulheim, Schreiben vom 31.07.2012 Beschlussvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Auf der Grundlage der Stellungnahme wurde ein Gutachten 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. durch das Büro ECODA erstellt, das die geäußerten Bedenken empfiehlt dem Rat der prüft. Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: Bei 27 von genannten 37 Denkmälern wurde die Abwägungsvorschlag Beeinträchtigung dabei als unbedenklich eingestuft, für acht formuliert abzuwägen. - Hinweis auf Umgebungsschutz Denkmäler als Vertretbar, und für zwei Denkmäler als bedingt - Liste mit Denkmalen im Umfeld der Teilbereiche Vertretbar (Siehe Umweltbericht). 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 27. Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf, Schreiben vom 17.08.2012 Schreiben vom 12.06.2013 (Auf das Schreiben vom 17.08.2012 wird nicht mehr im Detail eingegangen, da mit dem Schreiben vom 12.06.2013 eine aktuellere Stellungnahme vorliegt) Die Schreiben befinden sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Dem Belang wird auf der Ebene der verbindlichen 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Bauleitplanung (Bebauungsplan) Rechnung getragen. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens vom 12.06.2013: Abwägungsvorschlag - Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen formuliert abzuwägen. werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf 2. Der Rat der Stadt hingewiesen Linnich beschließt, die - Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Fernmeldetrasse - 28. Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten Bezirksregierung Düsseldorf (Luftfahrt), Schreiben vom 29.10.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der Bebauungsplanabwägung. Kernaussagen des Schreibens: - Die Stellungnahme vom 15.10.2012 wird zurückgezogen und luftfahrtrechtliche Zustimmung (für den Antragsteller kostenpflichtige Prüfung) die DFS Deutsche Flugsicherung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Wehrbereichsverwaltung West sind von der BR Düsseldorf zu beteiligen 29. Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen Ericsson Services GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf, E-Mail vom 04.05.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Im Bereich Hottorf verläuft die Richtfunktrasse Erkelenz 0- Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der Bebauungsplanabwägung. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Jülich D0730 nah an der WEA 3 (Position frühzeitige Beteiligung); andere in den Planentwürfen berücksichtigten Richtfunkstrecken der DPD werden nicht mehr betrieben und müssen nicht berücksichtigt werden. 30. Telefonica Germany GmbH & Ca. OHG, Microwave Planning / Transmission Planner NT-EAT-Mobile Access, Kölner Str. 261, 51149 Köln, E-Mail vom 21.05.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Aussagen hierzu erfolgen im Rahmen der des Abwägungsmaterials. Bebauungsplanabwägung. Kernaussagen des Schreibens: - Eine Richtfunkstrecke kreuzt die Teilbereiche 1 und 2 und es wird ein Mindestabstand von 40 m zum Sendekorridor gefordert Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen