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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-87/2013)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
238 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00

Inhalt der Datei

ANLAGE II Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1. Thyssengas GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund, Schreiben vom 13.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wurde ein Schutzstreifen von 6,00 m bzw. 8,00 m und ein des Abwägungsmaterials. Streifen von 40 m der den Abstand zu Windenergieanlagen definiert in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Kernaussagen des Schreibens: Außerdem wird folgender Hinweis zur Ferngasleitung in den - Abstand von ca. 30-40 m können technisch erforderlich Bebauungsplanentwurf aufgenommen: werden - Befahrung von Leitungstrassen - Umgang mit dem Schutzstreifenbereich „Ferngasleitung Das Befahren der Leitungstrassen mit Lastkraftwagen oder Kettenfahrzeugen oder sonstigen Raupen und Abräummaschinen ist ohne die Zustimmung der Thyssengas GmbH nicht erlaubt. Erforderlich werdende Überfahrten sind mit der der Thyssengas GmbH im Vorfeld abzustimmen. Der Schutzstreifenbereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Baustelleneinrichtungen oder das Lagern von Baumaterial sind ebenfalls nicht gestattet.“ Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 1 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme 2. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Schreiben vom 19.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH. Kernaussagen des Schreibens: - Keine 110-kV RWE Hochspannungsleitungen und auch keine Planungen aus heutiger Sicht - Hinweis auf Leitung der DB Energie GmbH Stellungnahmen nur für das vom Unternehmen betreuten 110-kVNetz Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 3. EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven, Schreiben vom 20.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Geltungsbereich liegt außerhalb der EBV- und der ehemaligen Sophia-Jacoba-Berechtsame Steinkohle. - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt 2 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 4. RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren, Schreiben vom 20.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH, die die des Abwägungsmaterials. Hochspannungsfreileitung betreibt. Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: Kernaussagen des Schreibens: - Stellungnahmen bezogen auf das Nieder- und „110 kV Bahnstromleitung Im Plangebiet verläuft die 110 kV Bahnstromleitung 486 Mittelspannungsnetz Wickrath – Stolberg, (Leitungsabschnitt Nr. 1198 – 1200) der - Keine Bedenken - Hinweis, dass die Deutsche Bahn AG nicht im Verteiler DB Energie. aufgeführt ist, auf deren im Lageplan dargestellte Entsprechend der Norm DIN EN 50341-3-4:2011-01, Kapitel 5.4.5, Abschnitt DE.2 sollen zur Vermeidung von nachteiligen Hochspannungsfreileitung hingewiesen wird Wirkungen der WEA auf die Betriebssicherheit von Freileitungen bzw. auf die Lebensdauer von Systemkomponenten einer Freileitung Mindestabstände zwischen den WEA und den Freileitungen beachtet werden. Die genannte Norm fordert als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x Rotordurchmesser. Außerdem darf die Blattspitze nicht in den – hier örtlich beidseitig jeweils 20 m breiten - Schutzstreifenbereich der Freileitung ragen. Wenn der Abstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze einen Abstand von > 3 x Rotordurchmesser hat oder sichergestellt ist, dass die Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 3 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag liegt, kann auf Schwingungsschutzmaßnahmen verzichtet werden. Ansonsten sind Schwingungsschutzmaßnahmen durchzuführen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat.“ 5. Handwerkskammer Aachen, Sandkaulstr. 21, 52062 Aachen, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Anregungen oder Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 6. Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Es verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des Unternehmens im Planbereich - Planungen von Höchstspannungsleitungen liegen für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 4 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Betrifft nur die von Amprion betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes formuliert abzuwägen. 7. Infracor GmbH, 45764 Marl, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die existierende Fernleitung wird durch eine mit Schutzstreifen 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. in den Bebauungsplanentwurf übernommen. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Kernaussagen des Schreibens: Die geplanten Standorte der WEA liegen außerhalb des Stellungnahme wie im Schutzstreifens der Fernleitung. Abwägungsvorschlag - IRB 1708 und 1913, Fernleitung 30A, DN 250, PN 100 formuliert abzuwägen. Ethylen Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan - Übersichtsplan zu betreuter Fernleitung aufgenommen: 2. Der Rat der Stadt - Keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Rotorkreis außerhalb „Ferngasleitung Linnich beschließt, die des Schutzstreifens der Fernleitung liegt und die ausreichende Die Durchführung der Errichtungsarbeiten, Verlegung von Stellungnahme wie im Standfestigkeit der WEA gewährleistet ist Erdkabeln und Trassenbe- bzw. –überfahrung sind der Infracor Abwägungsvorschlag GmbH detailliert vorzustellen und schriftlich genehmigen zu lassen. Der Beginn der örtlichen Arbeiten ist der Infracor formuliert abzuwägen. mitzuteilen und die „Schutzanweisung für Arbeiten im Bereich der Fernleitungen“ der Infracor GmbH sind zu beachten.“ 8. Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, Schreiben vom 21.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird folgender des Abwägungsmaterials. aufgenommen: Kernaussagen des Schreibens: Hinweis in den Bebauungsplan 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die „Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem 5 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Hinweis auf diffusen Kampfmittelverdacht - Hinweis auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung, Laufgraben, Schützenloch und militärisch genutzte Fläche - Pläne - Empfehlungen Abwägungsvorschlag existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung, Flakstellung, Laufgraben und militärisch genutzte Fläche). Es wird eine geophysikalische Untersuchung der Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art solle, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. werde empfohlen eine Sicherheitsdetektion vorzunehmen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu benachrichtigen.“ Beschlussvorschlag Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 6 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 9. GELSENWASSER Energienetze GmbH, In der Beckuhl 4, 46569 Hünxe, Schreiben vom 27.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Anregungen Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 10. Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird ein Hinweis zur Grundwasserbeeinflussung in den des Abwägungsmaterials. Bebauungsplanentwurf aufgenommen: Kernaussagen des Schreibens: - Grundwasseroberfläche abgesenkt durch den „Absenkung der Grundwasseroberfläche Es ist bei der Detailplanung zu berücksichtigen, dass im Braunkohlentagebau Geltungsbereich die Grundwasseroberfläche durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist“ 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 7 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 11. DB Energie GmbH, Schwarzer Weg 100, 51149 Köln, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x Rotordurchmesser - Bei Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze von > 3 x Rotordurchmesser hat oder Sicherstellung, dass die Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA liegt, Verzicht auf Schwingungsschutzmaßnahmen möglich - Ansonsten Schwingungsschutzmaßnahmen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat Die Bahnstromleitung ist mit Schutzstreifen Bestandteil des 1. Der Ausschuss Bebauungsplanentwurfs. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Außerdem wird ein Hinweis zur Bahnstromleitung in den Stellungnahme wie im Bebauungsplanentwurf aufgenommen: Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. „110 kV Bahnstromleitung Im Plangebiet verläuft die 110 kV Bahnstromleitung 486 Wickrath – Stolberg, (Leitungsabschnitt Nr. 1198 – 1200) der DB Energie. Entsprechend der Norm DIN EN 50341-3-4:2011-01, Kapitel 5.4.5, Abschnitt DE.2 sollen zur Vermeidung von nachteiligen Wirkungen der WEA auf die Betriebssicherheit von Freileitungen bzw. auf die Lebensdauer von Systemkomponenten einer Freileitung Mindestabstände zwischen den WEA und den Freileitungen beachtet werden. Die genannte Norm fordert als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x Rotordurchmesser. Außerdem darf die Blattspitze nicht in den – hier örtlich 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 8 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag beidseitig jeweils 20 m breiten - Schutzstreifenbereich der Freileitung ragen. Wenn der Abstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze einen Abstand von > 3 x Rotordurchmesser hat oder sichergestellt ist, dass die Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA liegt, kann auf Schwingungsschutzmaßnahmen verzichtet werden. Ansonsten sind Schwingungsschutzmaßnahmen durchzuführen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat.“ 12. IHK Aachen, Postfach 10 07 40 52007 Aachen, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 9 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme 13. Geologischer Dienst, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld, Schreiben vom 28.06.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Abwägungsvorschlag Folgende Hinweise werden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: „Erdbebenzonen Die Teilbereiche 1, 2 und 3 befinden sich in Empfehlungen: unterschiedlichen Erdbebenzonen gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der - Hinweis auf Erdbebenzone Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland - Hinweis auf Grundwasserabsenkung Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149. - Hinweis auf seismische Störungen und bergbaulich reaktivierte Fassung April 2005. Herausgeber: Ministerium für Störungen Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. - Hinweis auf tektonische Störungen mit Karte 1. Teilbereich 1 befindet sich in der Erdbebenzone 2 im - Auszug aus der Bohrungsdatenbank Übergang der Untergrundklassen S und T. - Tabelle mit der Lage der Landesgrundwassermessstellen im 2. Teilbereich 2 befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit den Untersuchungsraum Untergrundklassen S (=Gemarkung Körrenzig) sowie in der - Hinweis auf Böden Erdbebenzone 3 mit den Untergrundklassen S (=Gemarkung Glimbach) 3. Teilbereich 3 befindet sich in der Erdbebenzone 3 und der Untergrundklasse T (=Gemarkung Hottorf) (Untergrundklassen T= Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken oder Übergangsbereich zwischen Gebieten mit felsenartigem Untergrund und tiefen Kernaussagen des Schreibens: Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 10 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Beckenstrukturen./ Untergrundklasse / S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung / Untergrundklasse R = Gebiete mit felsenartigem Untergrund) Für die Planung und Bemessung von Windkraftanlagen ist sinngemäß die DIN EN 1998-6:2006-03 zu berücksichtigen. Tektonische Störungen 1. Seismisch aktive Störungen können für die Teilbereiche 1 und 2 im nördlichen Untersuchungsraum angetroffen werden. Im Falle des Erstellens von Windrädern in diesen Abschnitten müssen Bohrungen zur Feststellung der Störungslage abgeteuft werden (Eurocode 8). 2. Ob des Weiteren bergbaulich reaktivierte Störungen in den Teilbereichen 1, 2 und 3 anzutreffen sind, soll über eine Anfrage bei RWE Power geklärt werden. Baugrund Ungleichmäßige Bodenbewegungen sind nicht auszuschließen aufgrund druckempfindlicher lößbürtiger Deckschichten und Sümpfungsmaßnahmen. Es können besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulicher Anlagen erforderlich werden. Bohrungsdatenbank Geologischer Dienst NRW Folgende Bohrungen befinden sich im Umfeld des Plangebietes, deren Schichtenverzeichnis im Geologischen Dienst NRW vorliegen: 11 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Bohrungsdaten (GD Tab. 1: NRW) Bohrung Endteufe snr. Name (m) 156507 Körrenzig 3 270,25 156508 Körrenzig 2 339 Grundwassermessgru 156509 ppe 92.814.2 80 LGD Bohrung bei 156541 Lövenich 50,5 Rombach II (Lövenich 156542 II) 620,9 156544 Pegel 7521 / 4 492 156586 Kofferen 1 163 156633 Pegel Ne. 0608 / 261 65,5 Kartierbohrung GD 156634 NRW 12,2 WOLF-LÖVENICH 2 156670 Mutung 44,83 Beschlussvorschlag Schichten 35 33 18 12 28 94 29 11 10 3 12 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Tab. 2: Lage der Landesgrundwassermessstellen um Untersuchungsraum MST Rec NR MSTBEZ STATUS AMT DINGBU 01100 CHHOF, 1 2244 ZU.297 inaktiv BR Köln 21806 2 0816 Katzem inaktiv LANUV 21806 3 0828 Katzem aktiv LANUV 21875 4 2118 Lövenich aktiv LANUV 21875 5 2120 Lövenich aktiv LANUV 21875 6 2131 Lövenich aktiv LANUV 21875 7 2143 Lövenich aktiv LANUV 21907 8 5311 Lövenich inaktiv LANUV 21907 9 5323 Lövenich inaktiv LANUV 21928 10 1415 Rurich 3 inaktiv LANUV 21928 11 1427 Rurich 3 aktiv LANUV 13 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Böden: Es sind vorrangig besonders fruchtbare Böden der höchsten Schutzstufe betroffen. Siehe Auskunftssystem der Bodenkarten im Maßstab 1:50 000 von NRW. CD-ROM-mit der Karte der schutzwürdigen Böden, 2. Ausgabe 2004. Hrsg.: Geologischer Dienst NRW. CD-ROM, Krefeld, (ISBN 3-86029-7090).http://www.gd.nrw.de/g bkSwB.htm. Hinweis: Die Bereitstellung der Karte der schutzwürdigen Böden erfolgt auch über einen Kartenserver (WMS) im Internet.“ 14. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren, Schreiben vom 04.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus des Abwägungsmaterials. Windkraft auf seinen ca. 450m von seiner Hofstelle entfernten Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen Kernaussagen des Schreibens: möchte, die Anregung im Einzelfall die Abstandsregelung von - keine Bedenken gegen drei Konzentrationszonen mit 500 m zu prüfen: insgesamt 12 Anlagen Die Planung basiert auf einem schlüssigen planerischen - 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus Windkraft Gesamtkonzept und dieses Konzept ist sachlich begründet. Im auf seinen ca. 450 m von seiner Hofstelle entfernten Bereich der Hofanlage befinden sich mehrere Wohnungen. Erst 2. Der Rat der Stadt Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen nach einer Aufgabe der Wohnnutzung könnte dieser Bereich in Linnich beschließt, die einem späteren Verfahren, bei dem erneut das gesamte 14 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von Linnicher Stadtgebiet betrachtet werden muss, planerisch neu Stellungnahme wie im 500m zu prüfen bewertet werden. Ein Abweichen von diesen Grundsätzen in Abwägungsvorschlag einem Einzelfall wäre unzulässig, weil willkürlich. formuliert abzuwägen. Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu Zu: Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu entwickeln und umzusetzen entwickeln und umzusetzen: Das Kompensationskonzept wird von den Vorhabenträgern selbst (Begleitung durch Fachbüros) umgesetzt. 15. Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 10 25 64, 52325 Düren, Schreiben vom 09.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 15 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 16. Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, Schreiben vom 11.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Keine Bedenken Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 17. Kreisverwaltung Düren, 52348 Düren, Schreiben vom 16.07.2012 Schreiben vom 21.11.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Immissionsschutz 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. empfiehlt dem Rat der Aufgrund der Existenz einer Windfarm aus 20 alten und 16 Stadt Linnich, die neuen Anlagen Auflistung der beteiligten Ämter: Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag - Kämmerei Landschaftspflege und Naturschutz formuliert abzuwägen. - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung- und straßen Der landschaftspflegerische Begleitplan wird parallel zur 2. Der Rat der Stadt 16 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt - Landschaftspflege und Naturschutz Immissionsschutz - Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Vorbereitung der Offenlage als Konzept entwickelt. Der Linnich beschließt, die artenschutzrechtliche Ausgleich fließt hier ein. Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Zu: Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (activestall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig: Räumlicher Zusammenhang mit 19 WEA im Lövenicher Park und UVP-Pflicht gemäß § 3b Abs. 2 UVPG. Der Schallgutachten hat in enger Abstimmung mit dem Kreis Düren daraufhin folgende Annahmen im Gutachten getroffen: Landschaftspflege und Naturschutz „Details zur Anlagengenehmigung, insbesondere zur zulässigen Die Ergebnisse von landschaftspflegerischem Begleitplan und Schallemission des Anlagentyps konnten dem Gutachter nicht Artenschutzprüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. vorgelegt werden. Es liegen auch keine Angaben zur zeitlichen Genehmigung aller WEA, die der schalltechnischen Vorbelastung zugeordnet werden, vor. Aus diesem Grund wird Schreiben des Kreises Düren (Umweltamt) vom 21.11.2012: davon ausgegangen, dass alle WEA des Typs AN Bonus bereits alleine den zulässigen Immissionsrichtwert am Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen. Mit der zweiten Annahme, dass die Schallemission aller WEA des Typs gleich des Abwägungsmaterials. ist, ergibt sich ein Schallleistungspegel von LwA, 90= 109,4 dB(A) je WEA des Anlagentyps AN Bonus (Seite 19).“ Kernaussagen des Schreibens: - Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (activestall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig 17 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme 18. Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Schreiben vom 12.07.2012 Abwägungsvorschlag Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Der Bebauungsplan dient der Ausgestaltung der im des Abwägungsmaterials. Flächennutzungsplan auszuweisenden Vorrangzonen für die Windenergie. Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplans, welche die Abstände zur Gemeinde Titz maßgeblich Kernaussagen des Schreibens: beeinflussen, ergeben sich somit aus dem - Aufforderung 1.200 m Abstand zu geschlossenen Ortslagen Flächennutzungsplan und dem dort entwickelten Gesamtkonzept der Stadt Linnich. Die Anregung der Gemeinde einzuhalten Titz wird daher im Rahmen der Flächennutzungsplanabwägung behandelt. Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 19. EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Postfach 1607, 52064 Stolberg, Schreiben vom 13.07.2013 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es liegen keine Erkenntnisse zur Betroffenheit von Anlagen der 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. EWV vor. empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: Abwägungsvorschlag - Anlagen im Bereich den Bebauungsplans sind zu schützen formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt 18 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 20. Stadt Erkelenz, Postfach 1151/1156, 41801 Erkelenz, Schreiben vom 13.07.2012 E-Mail vom 26.04.2013 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Vorgespräche haben nicht stattgefunden: des Abwägungsmaterials. Es haben Gespräche zwischen dem Büro VDH Projektmanagement namens und im Auftrag der Stadt Linnich Kernaussagen des Schreibens: mit der Verwaltungsspitze der Stadt Erkelenz stattgefunden. - Vorgespräche haben nicht stattgefunden - Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Zu: Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz ist zurückzunehmen: Erkelenz ist zurückzunehmen - hierzu erfolgen Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Belange Aussagen Flächennutzungsplanabwägung. und fehlende Umweltprüfung - Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen - IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“ - Überschreitung der Immissionsrichtwerte an IP06,IP23 und Die Gutachten als Grundlage für den Umweltbericht waren zur IP24 frühzeitigen Beteiligung noch nicht abgeschlossen, und liegen 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz nun vor. Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich und Begründung wird im Rahmen der Offenlage vorgelegt. Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich Zu: Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen: Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung des - - im Rahmen 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt der Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag Zu: Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener formuliert abzuwägen. Belange und fehlende Umweltprüfung: 19 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Vorhabens unerlässlicher Regelungen im Für den Anlagentyp Repower 3.2M114 liegen bereits zwei Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur schalltechnische Messberichte vor (Siehe Schalltechnisches Festsetzung max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan Gutachten S. 9-10). Für den Anlagentyp ENERCON E-92 liegen noch keine schalltechnischen Messberichte vor, nur Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer Herstellerangaben). Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben Beide Anlagentypen lassen sich bei Bedarf schallreduziert Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und betreiben. Das Gutachten geht davon aus, dass dies bei 13 von IP09) durch Schattenwurf 16 Anlagen der Fall sein wird, und nur drei Anlagen ohne Schallreduzierung betrieben werden können. Die Ergebnisse Festsetzungen zum Immissionsschutz der Schallimmissionsprognose fließen in den Bebauungsplan Artenschutz und in den Genehmigungsbescheid ein. Landschaftsbild Zu: IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“: E-Mail vom 26.04.2013 – Kernaussage des Schreibens: - IP01, Am Nysterbach wird entsprechend berücksichtigt. Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum Da die Grundstücke am IP06, B-Plan VI/2 (SW) direkt an den Außenbereich grenzen (Gemengelage), kommt das Gutachten Königsberg", sobald dieser in das Beteiligungsverfahren geht zu folgender Beurteilung: „*Der Bebauungsplan Nr. VI/2 der Stadt Erkelenz hat im südlichen Bereich des Plangebietes eine Nutzung als „Reines Wohngebiet (WR)“ festgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine einreihige Bebauung, die in südlicher Richtung direkt an den Außenbereich und in nördlicher Richtung an ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ angrenzt. Das Aneinandergrenzen eines „Reinen Wohngebietes“ und eines Außenbereiches ist eine typische Gemengelage. Deshalb können hier Beurteilungspegel von bis zu 40 dB(A) während der Nachtzeit zumutbar sein (siehe auch 11). Dies wird für die weitere Beurteilung berücksichtigt. (S. 16)“ 20 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden hier die Nachtwerte für ein „Allgemeines Wohngebiet“ eingehalten. Zu: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich: Der im überarbeiteten Schallgutachten hinzugefügte Immissionspunkt IP07, B-PlanXII(SW) berücksichtigt die geplante Festsetzung als “Allgemeines Wohngebiet“ (Planung gemäß frühzeitiger Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.05.2013). Dies entspricht auch dem Umgang mit diesem Immissionspunkt im Schallgutachten 29.04.2013. Zu: Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung des Vorhabens unerlässlicher Regelungen im Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur Festsetzung max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan: Die dem Gutachten zugrundeliegenden Emissionsprognosen wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Zu: Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben: Es können nur genehmigte Anlagen der Erkelenzer Konzentrationszone berücksichtigt werden. Falls keine 21 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag detaillierten Angaben zum Emissionsverhalten vorliegen, wurde im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung von einer vollständigen Ausnutzung der genehmigungsfähigen Emissionen ausgegangen. Zu: Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und IP09) durch Schattenwurf: Das Gutachten prognostiziert die Auswirkungen ohne Minderungsmaßnahmen. Die Windenergieanlagen müssen über Abschaltmechanismen verfügen. Folgende Festsetzung wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: „Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch maximale mögliche Dauer von Schattenwurf von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr, das entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr, dürfen in der betroffenen Nachbarschaft nicht überschritten werden. Wird eine Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter berücksichtigt (z. B. Intensität des Sonnenlichtes), ist der Schattenwurf auf die tatsächliche Beschattungsdauer von 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag zu begrenzen.“ Zu: Festsetzungen zum Immissionsschutz: Die Festsetzungen zu Licht und Schattenwurf sind im Bebauungsplan bestimmt worden. 22 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Zu: Artenschutz: Es wurde eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt in der alle relevanten Belange inkl. Artenschutz behandelt wurden. Außerdem wurden eine Eingriffsermittlung und eine Ausgleichsbilanzierung vorgelegt, und geeignete Ausgleichsflächen mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt. Zu: Landschaftsbild: Das Landschaftsbild wurde in der Umweltverträglichkeitsstudie untersucht und der Eingriff quantifiziert. Außerdem werden Vermeidungsmaßnahmen wie matter Anstrich der Flügel und zeitgesteuerte und damit synchronisierbare Befeuerungsanlagen mit Sichtweitenmesser in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Zu: E-Mail vom 26.04.2013: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum Königsberg" ist am 16.05.2013 der Stadt Linnich zugestellt worden. 23 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 21. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund, Schreiben vom 16.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird ein Hinweis zu Bergbauaktivität und des Abwägungsmaterials. Kohlenwasserstoffen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: Kernaussagen des Schreibens: - „Bergbauaktivität und Kohlenwasserstoffe Die Planbereiche liegen über den auf Steinkohle verliehenen Hinweis auf Berkwerksfelder (Steinkohle) Bergwerksfeldern „Rombach I", „Rombach II", „Rombach IV", Hinweis auf Bergwerksfelder (Braunkohle) „Rombach 9" und „Rombach 11". Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die CBB Holding Hinweis auf Erlaubnisfeld (Kohlenwasserstoffe) Aktiengesellschaft in Liquidation in Köln. Diese Gesellschaft hat Hinweis auf Grundwasserabsenkungen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie (Braunkohlentagebaue) in NRW, mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen, da ihr keine Unterlagen über den umgegangenen Bergbau vorliegen würden. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist in den o. gen. Steinkohlenbergwerksfeldern in den Planungsbereichen kein Bergbau umgegangen. Ferner liegen die Planungsbereiche über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Horrem 69", „Horrem 119", „Kofferen 1", „Körrenzig 1", „Körrenzig 2" und „Körrenzig 3". Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Weiterhin liegen die Planungsbereiche über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Treufund 2". Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die Juntersdorf Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 24 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag GmbH, Astreastr. 6 in 53909 Zülpich. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist auch in den o. gen. Braunkohlenbergwerksfeldern in den Planungsbereichen kein Bergbau umgegangen. Außerdem liegen die Planbereiche über dem zu gewerblichen Zwecken auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2". Rechtsinhaberin dieses Feldes ist die DART ENERGY (EUROPE) LIMITED in Stirling, Großbritannien, Laurelhill Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK7 9JQ. Erlaubnisse gewähren das befristete Recht zur Aufsuchung eines Bodenschatzes innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen" versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob" und „Wie" regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes 25 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.“ Es wird ein Hinweis zu Sümpfungsmaßnahmen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: „Sümpfungsmaßnahmen Der Bereich der Planungsgebiete ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: 01.10.2010) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte Folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die 26 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.“ 22. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 19.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Keine neue Erschließung zur B57: des Abwägungsmaterials. Dies betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Kernaussagen des Schreibens: 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Zu: Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden: - Keine neue Erschließung zur B57 - Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Dies betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden - - 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die 1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zu: 1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser Stellungnahme wie im Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand, wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Abwägungsvorschlag Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand, Eiswurf) formuliert abzuwägen. Eiswurf): Mindestabstand von 40m (Rotorspitze zum äußeren Rand der Die Anlagen verfügen über ein Sicherheitssystem, das befestigten Fahrbahn) Gefahren für den Straßenverkehr ausschließt. Die Forderung und Prüfung dieser Maßnahmen obliegt der unteren Immissionsschutzbehörde (Kreis Düren). 27 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 23. RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Schreiben vom 23.07.2012 Beschlussvorschlag Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgt eine Kennzeichnung der Flächen im des Abwägungsmaterials. Bebauungsplanentwurf und die Ergänzung durch folgenden Kernaussagen des Schreibens: Hinweis: - Kennzeichnung von Bereichen, die humoses Bodenmaterial „Humose Böden aufweisen Humose Böden sind gegen Bodendruck empfindlich und im 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Allgemeinen kaum tragfähig. Daher wird darauf hingewiesen, dass bei einer Bebauung der betreffenden Bereiche ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im 2. Der Rat der Stadt Gründungsbereich, erforderlich sind. Die Bauvorschriften der Linnich beschließt, die DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Stellungnahme wie im Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Abwägungsvorschlag Bodenklassifikation für Bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein- formuliert abzuwägen. Westfalen sind zu beachten.“ 24 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, Schreiben vom 25.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgt eine Kennzeichnung der Flächen im 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. Bebauungsplanentwurf und die Ergänzung durch folgenden empfiehlt dem Rat der Hinweis: Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: „Bodendenkmale Abwägungsvorschlag 28 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme - Abwägungsvorschlag Umweltrelevanz, Abwägungserheblichkeit; Einstufung als Innerhalb des Teilbereichs 1 liegen konkrete Anhaltspunkte für archäologisch bedeutenden Landschaften die Existenz von mehreren römischen Landgütern vor. Hier wurden an verschiedenen Stellen römische Scherben und zahlreiche römische Dachziegel aufgelesen, die Hinweise auf Gebäude von mindestens drei römischen Landgütern (Villae rusticae) liefern. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes mehrere vorgeschichtliche Steinartefakte gefunden, die als Anzeiger einer im Boden erhaltenen Siedlung zu werten sind. Die WEA-Standorte 1, 2, 3, 5 (tw.) und 6 liegen im Bereich von jungsteinzeitlichen bzw. römischen Siedlungsstellen. Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Innerhalb des Teilbereichs 2 liegen ebenfalls konkrete Hinweise auf mehrere römische Landgüter vor. Im direkten Umfeld der WEA-Standorte 10, 8 und 9 sind römische Oberflächenfunde mit Scherben- und Ziegelkonzentrationen bekannt, die als eindeutige Hinweise auf römische Gebäude zu werten sind. Innerhalb des Teilbereichs 3 liegen ebenfalls konkrete Hinweise auf jungsteinzeitliche und römische Siedlungsplätze vor. WEA 1 liegt in einer heute verfüllten, ehemaligen Lehmentnahme, die vermutlich im Zuge der Ziegelherstellung im 19./1 Hälfte des 20. Jahrhundert angelegt wurden. Hier sind mögliche Bodendenkmäler durch die Erdeingriffe zerstört. WEA 14 (tw.) und 16 liegen innerhalb von jungsteinzeitlichen und römischen Fundkonzentrationen, die auf Siedlungen dieser Zeitstellungen schließen lassen. Im Bereich der WEA 14 (tw.) wurde 2003 ein neuzeitlicher Brunnen dokumentiert, der unter Umständen zu einer wüst gefallenen mittelalterlich/neuzeitlichen Hofanlage gehört. Zu den WEA-Standorten 12, 13 und 15 liegen dem Plangeber keine Erkenntnisse vor. Die erforderlichen Erdarbeiten müssen unter Aufsicht und 29 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Weisung einer archäologischen Fachfirma ausgeführt werden, die betroffene archäologische Befunde/Funde (Bodendenkmäler) mach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW aufnimmt und dokumentiert. Die Bestimmungen nach §§ 15, 16 DSchG NW sind zu beachten. Archäologische Bodenfunde sind dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalbehörde umgehend mitzuteilen. Bodendenkmal und Fundstelle sind drei Werktage unverändert zu erhalten.“ 25. Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg, Schreiben vom 27.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 des Abwägungsmaterials. Kilometern Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung zusammen mit bestehenden Anlagen Kernaussagen des Schreibens: nachhaltige Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis - Nur die Untere Landschaftsbehörde hat eine Stellungnahme Heinsberg: abgegeben. Im Bereich des Dingbuchhofes/Kreisstraße 18 ist ein über. - optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 Kilometern 1000 m breites Fester in dem keine Windenergieanlagen Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von geplant sind. Durch die reduzierten Höhen auf 180 m bzw. Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung 184,4 m wird die Beeinträchtigung gegenüber der zusammen mit bestehenden Anlagen nachhaltige ursprünglichen Planung etwas reduziert. Es ist auch zu Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis Heinsberg beachten, dass bei einer noch stärkeren Reduzierung der Anlagenhöhe bei reduzierten Abständen zwischen den Anlagen - Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz, vermutlich noch mehr Anlagen realisierbar wären, was eine Vogelzug eher größere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds darstellen - Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen würde. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 30 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe bestehender Windparks in Holzweiler und Titz - Zu: Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Summation der Auswirkungen des Windparks mit den Artenschutz, Vogelzug: tagebaubedingten Auswirkungen Es wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, die u.a. die Aspekte des Landschaftsbilds und Artenschutz betrachtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Eine besondere Bedeutung für den Vogelzug hat sich aufgrund der Beobachtungen nicht ergeben. Zu: Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe bestehender Windparks in Holzweiler und Titz: Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegierte Nutzungen im Außenbereich. Das Ziel der Landesregierung von 2 Prozent für Vorrangzonen kann auch von den Gemeinden überschritten werden. Es hat eine Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild stattgefunden. Eine Bündelung der Windenergienutzung mit bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsbilds wie bestehenden Windparks oder Tagebauen ist gewünscht, da andere unbelastete Bereiche so freigehalten werden können. Die Landschaftsauswirkungen wurden im Rahmen der UVS (Kapitel 6.7) untersucht. Auch die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie und bezogen auf Avifauna und Fledermäuse eigenen 31 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Fachgutachten untersucht. Es werden im Rahmen des Ausgleichs, in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde spezielle Flächen für Vögel der Börde, hier insbesondere den Kiebitz geschaffen (Siehe Umweltbericht). Zu: Summation der Auswirkungen des Windparks mit den tagebaubedingten Auswirkungen: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Summation der Auswirkungen aufgrund der räumlichen Entfernung zu derzeitigen zukünftigen Tagebauflächen. Die Untersuchung der Potentialfläche 6 erfolgt in einem getrennten Planverfahren. Diese Fläche ist nicht alternativ zur Teilfläche 3 zu sehen. 26. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Postfach 2140, 50250 Pulheim, Schreiben vom 31.07.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Auf der Grundlage der Stellungnahme wurde ein Gutachten 1. Der Ausschuss des Abwägungsmaterials. durch das Büro ECODA erstellt, das die geäußerten Bedenken empfiehlt dem Rat der prüft. Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Kernaussagen des Schreibens: Bei 27 von genannten 37 Denkmälern wurde die Abwägungsvorschlag Beeinträchtigung dabei als unbedenklich eingestuft, für acht formuliert abzuwägen. - Hinweis auf Umgebungsschutz Denkmäler als Vertretbar, und für zwei Denkmäler als bedingt - Liste mit Denkmalen im Umfeld der Teilbereiche Vertretbar (Siehe Umweltbericht). 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag 32 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 27. Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf, Schreiben vom 17.08.2012 Schreiben vom 12.06.2013 (Auf das Schreiben vom 17.08.2012 wird nicht mehr im Detail eingegangen, da mit dem Schreiben vom 12.06.2013 eine aktuellere Stellungnahme vorliegt) Die Schreiben befinden sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen des Abwägungsmaterials. werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf hingewiesen: Kernaussagen des Schreibens vom 12.06.2013: - Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf aufgenommen: 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf „Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf hingewiesen Sofern im Schutzbereich bauliche Anlagen geplant werden bzw. Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer Baustelleneinrichtungen während der Bauzeit in den Fernmeldetrasse Schutzbereich hineinragen – ist eine Genehmigung gem. § 3 Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des Schutzbereichsgesetz zu beantragen.“ 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag - Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen Zu: Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer Fernmeldetrasse: die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten Dies ist bei einem Angebotsbebauungsplan nicht relevant, da die Erschließung trotzdem als gesichert angesehen werden kann. formuliert abzuwägen. Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen: 33 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag „Unterirdische Fernmeldetrasse Es besteht eine Berührung zwischen einer Trasse zur WEAAnbindung und einer nicht dargestellten militärisch genutzten Trasse. Die Skizze ist bei der Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm Raabe-Str. 46, 40470 erhältlich.“ Zu: Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten: Die Planung wurde im Vorfeld mit der Wehrbereichsverwaltung bzw. den betroffenen militärischen Dienststellen abgestimmt. 28. Bezirksregierung Düsseldorf (Luftfahrt), Schreiben vom 23.10.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Kernaussagen des Schreibens: - Die Stellungnahme vom 15.10.2012 wird zurückgezogen und luftfahrtrechtliche Zustimmung (für den Antragsteller kostenpflichtige Prüfung) die DFS Deutsche Flugsicherung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Wehrbereichsverwaltung West sind von der BR Düsseldorf zu beteiligen Die Anlagenstandorte wurden der Bezirksregierung Düsseldorf am 18.06.2013 vorab per E-Mail zusammen mit der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom 12.06.2013 mitgeteilt. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag 34 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag formuliert abzuwägen. 29. Ericsson Services GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf, E-Mail vom 04.05.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil des Abwägungsmaterials. Durch die Umplanung der Windenergieanlagen im Teilbereich 3 halten alle Anlagen nun ausreichende Sicherheitsabstände zu der Richtfunkstrecke ein. Kernaussagen des Schreibens: - Im Bereich Hottorf verläuft die Richtfunktrasse Erkelenz 0Jülich D0730 nah an der WEA 3 (Position frühzeitige Beteiligung); andere in den Planentwürfen berücksichtigten Richtfunkstrecken der DPD werden nicht mehr betrieben und müssen nicht berücksichtigt werden. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 30. Telefonica Germany GmbH & Ca. OHG, Microwave Planning / Transmission Planner NT-EAT-Mobile Access, Kölner Str. 261, 51149 Köln, E-Mail vom 21.05.2012 Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil In Teilbereich 1 wurden die Standorte in enger Abstimmung mit des Abwägungsmaterials. Telefonica geplant. In Teilbereich 2 müssen eventuelle Konflikte durch technische Lösungen (Repeater) gelöst werden. Kernaussagen des Schreibens: - Eine Richtfunkstrecke kreuzt die Teilbereiche 1 und 2 und es wird ein Mindestabstand von 40 m zum Sendekorridor gefordert 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Stadt Linnich beschließt, die 35 Nr. Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 36