Daten
Kommune
Linnich
Größe
238 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
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Inhalt der Datei
ANLAGE II
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 9
„Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
1.
Thyssengas GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund, Schreiben vom 13.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wurde ein Schutzstreifen von 6,00 m bzw. 8,00 m und ein
des Abwägungsmaterials.
Streifen von 40 m der den Abstand zu Windenergieanlagen
definiert in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Kernaussagen des Schreibens:
Außerdem wird folgender Hinweis zur Ferngasleitung in den
- Abstand von ca. 30-40 m können technisch erforderlich
Bebauungsplanentwurf aufgenommen:
werden
-
Befahrung von Leitungstrassen
-
Umgang mit dem Schutzstreifenbereich
„Ferngasleitung
Das Befahren der Leitungstrassen mit Lastkraftwagen oder
Kettenfahrzeugen oder sonstigen Raupen und
Abräummaschinen ist ohne die Zustimmung der Thyssengas
GmbH nicht erlaubt. Erforderlich werdende Überfahrten sind mit
der der Thyssengas GmbH im Vorfeld abzustimmen.
Der Schutzstreifenbereich ist von jeglicher Bebauung
freizuhalten. Baustelleneinrichtungen oder das Lagern von
Baumaterial sind ebenfalls nicht gestattet.“
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
1
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
2.
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Schreiben vom 19.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH.
Kernaussagen des Schreibens:
- Keine 110-kV RWE Hochspannungsleitungen und auch keine
Planungen aus heutiger Sicht
- Hinweis auf Leitung der DB Energie GmbH
Stellungnahmen nur für das vom Unternehmen betreuten 110-kVNetz
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
3.
EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven, Schreiben vom 20.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Geltungsbereich liegt außerhalb der EBV- und der ehemaligen
Sophia-Jacoba-Berechtsame Steinkohle.
- Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
2
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
4.
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren, Schreiben vom 20.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgte eine Beteiligung der DB Energie GmbH, die die
des Abwägungsmaterials.
Hochspannungsfreileitung betreibt. Folgender Hinweis wird in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommen:
Kernaussagen des Schreibens:
- Stellungnahmen bezogen auf das Nieder- und „110 kV Bahnstromleitung
Im Plangebiet verläuft die 110 kV Bahnstromleitung 486
Mittelspannungsnetz
Wickrath – Stolberg, (Leitungsabschnitt Nr. 1198 – 1200) der
- Keine Bedenken
- Hinweis, dass die Deutsche Bahn AG nicht im Verteiler DB Energie.
aufgeführt ist, auf deren im Lageplan dargestellte Entsprechend der Norm DIN EN 50341-3-4:2011-01, Kapitel
5.4.5, Abschnitt DE.2 sollen zur Vermeidung von nachteiligen
Hochspannungsfreileitung hingewiesen wird
Wirkungen der WEA auf die Betriebssicherheit von
Freileitungen bzw. auf die Lebensdauer von
Systemkomponenten einer Freileitung Mindestabstände
zwischen den WEA und den Freileitungen beachtet werden. Die
genannte Norm fordert als Mindestabstand zwischen
äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze in
ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x
Rotordurchmesser.
Außerdem darf die Blattspitze nicht in den – hier örtlich
beidseitig jeweils 20 m breiten - Schutzstreifenbereich der
Freileitung ragen. Wenn der Abstand zwischen äußerstem
ruhenden Leiter und Rotorblattspitze einen Abstand von > 3 x
Rotordurchmesser hat oder sichergestellt ist, dass die
Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
3
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
liegt, kann auf Schwingungsschutzmaßnahmen verzichtet
werden. Ansonsten sind Schwingungsschutzmaßnahmen
durchzuführen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat.“
5.
Handwerkskammer Aachen, Sandkaulstr. 21, 52062 Aachen, Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Keine Anregungen oder Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
6.
Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Es verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des
Unternehmens im Planbereich
- Planungen von Höchstspannungsleitungen liegen für diesen
Bereich aus heutiger Sicht nicht vor.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
4
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Betrifft nur die von Amprion betreuten Anlagen des 220- und
380 kV-Netzes
formuliert abzuwägen.
7.
Infracor GmbH, 45764 Marl, Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die existierende Fernleitung wird durch eine mit Schutzstreifen 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
in den Bebauungsplanentwurf übernommen.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Kernaussagen des Schreibens:
Die geplanten Standorte der WEA liegen außerhalb des Stellungnahme wie im
Schutzstreifens der Fernleitung.
Abwägungsvorschlag
- IRB 1708 und 1913, Fernleitung 30A, DN 250, PN 100 formuliert abzuwägen.
Ethylen
Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan
- Übersichtsplan zu betreuter Fernleitung
aufgenommen:
2. Der Rat der Stadt
- Keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Rotorkreis außerhalb
„Ferngasleitung
Linnich beschließt, die
des Schutzstreifens der Fernleitung liegt und die ausreichende
Die Durchführung der Errichtungsarbeiten, Verlegung von Stellungnahme wie im
Standfestigkeit der WEA gewährleistet ist
Erdkabeln und Trassenbe- bzw. –überfahrung sind der Infracor Abwägungsvorschlag
GmbH detailliert vorzustellen und schriftlich genehmigen zu
lassen. Der Beginn der örtlichen Arbeiten ist der Infracor formuliert abzuwägen.
mitzuteilen und die „Schutzanweisung für Arbeiten im Bereich
der Fernleitungen“ der Infracor GmbH sind zu beachten.“
8.
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf,
Schreiben vom 21.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird folgender
des Abwägungsmaterials.
aufgenommen:
Kernaussagen des Schreibens:
Hinweis
in
den
Bebauungsplan 1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
„Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem
5
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Hinweis auf diffusen Kampfmittelverdacht
-
Hinweis auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung,
Laufgraben, Schützenloch und militärisch genutzte Fläche
-
Pläne
-
Empfehlungen
Abwägungsvorschlag
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung,
Flakstellung, Laufgraben und militärisch genutzte Fläche).
Es wird eine geophysikalische Untersuchung der Verdachte
sowie der zu überbauenden Fläche durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen. Sofern es nach
1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig
durchzuführende Arbeit vorbereitender Art solle, falls keine
anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise
mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen
Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der
weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für
einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des
Kampfmittelräumdienstes gebeten. Vorab werden dann
zwingend
Betretungserlaubnisse
der
betroffenen
Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über
vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine
Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu
bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit
erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. werde empfohlen
eine
Sicherheitsdetektion
vorzunehmen.
Sollten
Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen
die Arbeit einzustellen und umgehend die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu
benachrichtigen.“
Beschlussvorschlag
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
6
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
9.
GELSENWASSER Energienetze GmbH, In der Beckuhl 4, 46569 Hünxe, Schreiben vom 27.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Anregungen
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
10.
Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird ein Hinweis zur Grundwasserbeeinflussung in den
des Abwägungsmaterials.
Bebauungsplanentwurf aufgenommen:
Kernaussagen des Schreibens:
-
Grundwasseroberfläche
abgesenkt
durch
den
„Absenkung der Grundwasseroberfläche
Es ist bei der Detailplanung zu berücksichtigen, dass im
Braunkohlentagebau Geltungsbereich die Grundwasseroberfläche durch den
Braunkohlentagebau abgesenkt ist“
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
7
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
11.
DB Energie GmbH, Schwarzer Weg 100, 51149 Köln, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- als Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und
Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung einen Abstand von >
1 x Rotordurchmesser
- Bei Mindestabstand zwischen äußerstem ruhenden Leiter und
Rotorblattspitze von > 3 x Rotordurchmesser hat oder
Sicherstellung, dass die Freileitung nicht im Bereich der
Nachlaufströmung der WEA liegt, Verzicht auf
Schwingungsschutzmaßnahmen möglich
- Ansonsten Schwingungsschutzmaßnahmen, deren Kosten der
Verursacher zu tragen hat
Die Bahnstromleitung ist mit Schutzstreifen Bestandteil des
1. Der Ausschuss
Bebauungsplanentwurfs.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Außerdem wird ein Hinweis zur Bahnstromleitung in den
Stellungnahme wie im
Bebauungsplanentwurf aufgenommen:
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
„110 kV Bahnstromleitung
Im Plangebiet verläuft die 110 kV Bahnstromleitung 486
Wickrath – Stolberg, (Leitungsabschnitt Nr. 1198 – 1200) der
DB Energie.
Entsprechend der Norm DIN EN 50341-3-4:2011-01, Kapitel
5.4.5, Abschnitt DE.2 sollen zur Vermeidung von nachteiligen
Wirkungen der WEA auf die Betriebssicherheit von
Freileitungen bzw. auf die Lebensdauer von
Systemkomponenten einer Freileitung Mindestabstände
zwischen den WEA und den Freileitungen beachtet werden. Die
genannte Norm fordert als Mindestabstand zwischen
äußerstem ruhenden Leiter und Rotorblattspitze in
ungünstigster Stellung einen Abstand von > 1 x
Rotordurchmesser.
Außerdem darf die Blattspitze nicht in den – hier örtlich
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
8
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
beidseitig jeweils 20 m breiten - Schutzstreifenbereich der
Freileitung ragen. Wenn der Abstand zwischen äußerstem
ruhenden Leiter und Rotorblattspitze einen Abstand von > 3 x
Rotordurchmesser hat oder sichergestellt ist, dass die
Freileitung nicht im Bereich der Nachlaufströmung der WEA
liegt, kann auf Schwingungsschutzmaßnahmen verzichtet
werden. Ansonsten sind Schwingungsschutzmaßnahmen
durchzuführen, deren Kosten der Verursacher zu tragen hat.“
12.
IHK Aachen, Postfach 10 07 40 52007 Aachen, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
9
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
13.
Geologischer Dienst, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld, Schreiben vom 28.06.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Abwägungsvorschlag
Folgende Hinweise werden in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen:
„Erdbebenzonen
Die Teilbereiche 1, 2 und 3 befinden sich in
Empfehlungen:
unterschiedlichen Erdbebenzonen gemäß der Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
- Hinweis auf Erdbebenzone
Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
- Hinweis auf Grundwasserabsenkung
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149.
- Hinweis auf seismische Störungen und bergbaulich reaktivierte
Fassung April 2005. Herausgeber: Ministerium für
Störungen
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen.
- Hinweis auf tektonische Störungen mit Karte
1. Teilbereich 1 befindet sich in der Erdbebenzone 2 im
- Auszug aus der Bohrungsdatenbank
Übergang der Untergrundklassen S und T.
- Tabelle mit der Lage der Landesgrundwassermessstellen im 2. Teilbereich 2 befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit den
Untersuchungsraum
Untergrundklassen S (=Gemarkung Körrenzig) sowie in der
- Hinweis auf Böden
Erdbebenzone 3 mit den Untergrundklassen S
(=Gemarkung Glimbach)
3. Teilbereich 3 befindet sich in der Erdbebenzone 3 und der
Untergrundklasse T (=Gemarkung Hottorf)
(Untergrundklassen T= Gebiete relativ flachgründige
Sedimentbecken oder Übergangsbereich zwischen
Gebieten mit felsenartigem Untergrund und tiefen
Kernaussagen des Schreibens:
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
10
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Beckenstrukturen./ Untergrundklasse / S = Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung /
Untergrundklasse R = Gebiete mit felsenartigem
Untergrund)
Für die Planung und Bemessung von Windkraftanlagen ist
sinngemäß die DIN EN 1998-6:2006-03 zu berücksichtigen.
Tektonische Störungen
1.
Seismisch aktive Störungen können für die Teilbereiche
1 und 2 im nördlichen Untersuchungsraum angetroffen
werden. Im Falle des Erstellens von Windrädern in
diesen Abschnitten müssen Bohrungen zur Feststellung
der Störungslage abgeteuft werden (Eurocode 8).
2.
Ob des Weiteren bergbaulich reaktivierte Störungen in
den Teilbereichen 1, 2 und 3 anzutreffen sind, soll über
eine Anfrage bei RWE Power geklärt werden.
Baugrund
Ungleichmäßige Bodenbewegungen sind nicht auszuschließen
aufgrund druckempfindlicher lößbürtiger Deckschichten und
Sümpfungsmaßnahmen. Es können besondere bauliche
Maßnahmen im Gründungsbereich baulicher Anlagen
erforderlich werden.
Bohrungsdatenbank Geologischer Dienst NRW
Folgende Bohrungen befinden sich im Umfeld des
Plangebietes, deren Schichtenverzeichnis im Geologischen
Dienst NRW vorliegen:
11
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Bohrungsdaten (GD
Tab. 1:
NRW)
Bohrung
Endteufe
snr. Name
(m)
156507 Körrenzig 3
270,25
156508 Körrenzig 2
339
Grundwassermessgru
156509 ppe 92.814.2
80
LGD Bohrung bei
156541 Lövenich
50,5
Rombach II (Lövenich
156542 II)
620,9
156544 Pegel 7521 / 4
492
156586 Kofferen 1
163
156633 Pegel Ne. 0608 / 261
65,5
Kartierbohrung GD
156634 NRW
12,2
WOLF-LÖVENICH 2
156670 Mutung
44,83
Beschlussvorschlag
Schichten
35
33
18
12
28
94
29
11
10
3
12
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Tab. 2: Lage der Landesgrundwassermessstellen um
Untersuchungsraum
MST
Rec NR
MSTBEZ STATUS
AMT
DINGBU
01100 CHHOF,
1
2244 ZU.297 inaktiv
BR Köln
21806
2
0816 Katzem inaktiv
LANUV
21806
3
0828 Katzem aktiv
LANUV
21875
4
2118 Lövenich aktiv
LANUV
21875
5
2120 Lövenich aktiv
LANUV
21875
6
2131 Lövenich aktiv
LANUV
21875
7
2143 Lövenich aktiv
LANUV
21907
8
5311 Lövenich inaktiv
LANUV
21907
9
5323 Lövenich inaktiv
LANUV
21928
10
1415 Rurich 3 inaktiv
LANUV
21928
11
1427 Rurich 3 aktiv
LANUV
13
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Böden:
Es sind vorrangig besonders fruchtbare Böden der höchsten
Schutzstufe betroffen.
Siehe Auskunftssystem der Bodenkarten im Maßstab 1:50
000 von NRW. CD-ROM-mit der Karte der schutzwürdigen
Böden, 2. Ausgabe 2004. Hrsg.: Geologischer Dienst NRW.
CD-ROM, Krefeld, (ISBN 3-86029-7090).http://www.gd.nrw.de/g bkSwB.htm.
Hinweis: Die Bereitstellung der Karte der schutzwürdigen
Böden erfolgt auch über einen Kartenserver (WMS) im
Internet.“
14.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren, Schreiben vom 04.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus
des Abwägungsmaterials.
Windkraft auf seinen ca. 450m von seiner Hofstelle entfernten
Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen
Kernaussagen des Schreibens:
möchte, die Anregung im Einzelfall die Abstandsregelung von
- keine Bedenken gegen drei Konzentrationszonen mit 500 m zu prüfen:
insgesamt 12 Anlagen
Die Planung basiert auf einem schlüssigen planerischen
-
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
da der Landwirt Heribert Peters mit Einnahmen aus Windkraft Gesamtkonzept und dieses Konzept ist sachlich begründet. Im
auf seinen ca. 450 m von seiner Hofstelle entfernten Bereich der Hofanlage befinden sich mehrere Wohnungen. Erst 2. Der Rat der Stadt
Grundstücken ein weiteres betriebliches Standbein schaffen nach einer Aufgabe der Wohnnutzung könnte dieser Bereich in Linnich beschließt, die
einem späteren Verfahren, bei dem erneut das gesamte
14
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
möchte, die Anregung, im Einzelfall die Abstandsregelung von Linnicher Stadtgebiet betrachtet werden muss, planerisch neu Stellungnahme wie im
500m zu prüfen
bewertet werden. Ein Abweichen von diesen Grundsätzen in Abwägungsvorschlag
einem Einzelfall wäre unzulässig, weil willkürlich.
formuliert abzuwägen.
Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept
zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu Zu: Empfehlung ein flächenschonendes Kompensationskonzept
zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu
entwickeln und umzusetzen
entwickeln und umzusetzen:
Das Kompensationskonzept wird von den Vorhabenträgern
selbst (Begleitung durch Fachbüros) umgesetzt.
15.
Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 10 25 64, 52325 Düren, Schreiben vom 09.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
15
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
16.
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, Schreiben vom 11.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
-
Keine Bedenken
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
17.
Kreisverwaltung Düren, 52348 Düren, Schreiben vom 16.07.2012
Schreiben vom 21.11.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Immissionsschutz
1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
empfiehlt dem Rat der
Aufgrund der Existenz einer Windfarm aus 20 alten und 16
Stadt Linnich, die
neuen Anlagen
Auflistung der beteiligten Ämter:
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
- Kämmerei
Landschaftspflege und Naturschutz
formuliert abzuwägen.
- Straßenverkehrsamt
-
Kreisentwicklung- und straßen
Der landschaftspflegerische Begleitplan wird parallel zur
2. Der Rat der Stadt
16
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
-
Brandschutz
-
Umweltamt
-
Landschaftspflege und Naturschutz
Immissionsschutz
-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Vorbereitung der Offenlage als Konzept entwickelt. Der Linnich beschließt, die
artenschutzrechtliche Ausgleich fließt hier ein.
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
Zu: Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen
beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (activestall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich
Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig:
Räumlicher Zusammenhang mit 19 WEA im Lövenicher Park
und UVP-Pflicht gemäß § 3b Abs. 2 UVPG.
Der Schallgutachten hat in enger Abstimmung mit dem Kreis
Düren daraufhin folgende Annahmen im Gutachten getroffen:
Landschaftspflege und Naturschutz
„Details zur Anlagengenehmigung, insbesondere zur zulässigen
Die Ergebnisse von landschaftspflegerischem Begleitplan und
Schallemission des Anlagentyps konnten dem Gutachter nicht
Artenschutzprüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
vorgelegt werden. Es liegen auch keine Angaben zur zeitlichen
Genehmigung aller WEA, die der schalltechnischen
Vorbelastung zugeordnet werden, vor. Aus diesem Grund wird
Schreiben des Kreises Düren (Umweltamt) vom 21.11.2012:
davon ausgegangen, dass alle WEA des Typs AN Bonus
bereits alleine den zulässigen Immissionsrichtwert am
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil nächstgelegenen Wohnhaus ausschöpfen. Mit der zweiten
Annahme, dass die Schallemission aller WEA des Typs gleich
des Abwägungsmaterials.
ist, ergibt sich ein Schallleistungspegel von LwA, 90= 109,4
dB(A) je WEA des Anlagentyps AN Bonus (Seite 19).“
Kernaussagen des Schreibens:
-
Im Genehmigungsverfahren wurde das LANUV in Essen
beteiligt Prüfung wie Altanlagen vom Typ AN BONUS (activestall-gesteuert in Linnich und Lövenich (Erkelenz) bezüglich
Geräuschemissionen genehmigt wurden notwendig
17
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
18.
Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Schreiben vom 12.07.2012
Abwägungsvorschlag
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Der Bebauungsplan dient der Ausgestaltung der im
des Abwägungsmaterials.
Flächennutzungsplan auszuweisenden Vorrangzonen für die
Windenergie. Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplans,
welche die Abstände zur Gemeinde Titz maßgeblich
Kernaussagen des Schreibens:
beeinflussen, ergeben sich somit aus dem
- Aufforderung 1.200 m Abstand zu geschlossenen Ortslagen Flächennutzungsplan und dem dort entwickelten
Gesamtkonzept der Stadt Linnich. Die Anregung der Gemeinde
einzuhalten
Titz wird daher im Rahmen der Flächennutzungsplanabwägung
behandelt.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
19.
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Postfach 1607, 52064 Stolberg, Schreiben vom 13.07.2013
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es liegen keine Erkenntnisse zur Betroffenheit von Anlagen der 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
EWV vor.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
Abwägungsvorschlag
- Anlagen im Bereich den Bebauungsplans sind zu schützen
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
18
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
20.
Stadt Erkelenz, Postfach 1151/1156, 41801 Erkelenz, Schreiben vom 13.07.2012
E-Mail vom 26.04.2013
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
Zu: Vorgespräche haben nicht stattgefunden:
des Abwägungsmaterials.
Es haben Gespräche zwischen dem Büro VDH
Projektmanagement namens und im Auftrag der Stadt Linnich
Kernaussagen des Schreibens:
mit der Verwaltungsspitze der Stadt Erkelenz stattgefunden.
-
Vorgespräche haben nicht stattgefunden
-
Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Zu: Darstellung von Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt
Erkelenz ist zurückzunehmen:
Erkelenz ist zurückzunehmen
-
hierzu
erfolgen
Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener Belange Aussagen
Flächennutzungsplanabwägung.
und fehlende Umweltprüfung
-
Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen
-
IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“
-
Überschreitung der Immissionsrichtwerte an IP06,IP23 und
Die Gutachten als Grundlage für den Umweltbericht waren zur
IP24
frühzeitigen Beteiligung noch nicht abgeschlossen, und liegen
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz nun vor. Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der
(Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich und Begründung wird im Rahmen der Offenlage vorgelegt.
Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“,
Erkelenz-Lövenich
Zu: Nur vorläufige Herstellerangaben bei Schallprognosen:
Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung des
-
-
im
Rahmen
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
der Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
Zu: Unzureichende Ermittlung und Bewertung betroffener formuliert abzuwägen.
Belange und fehlende Umweltprüfung:
19
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Vorhabens
unerlässlicher
Regelungen
im Für den Anlagentyp Repower 3.2M114 liegen bereits zwei
Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur schalltechnische Messberichte vor (Siehe Schalltechnisches
Festsetzung max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan
Gutachten S. 9-10). Für den Anlagentyp ENERCON E-92
liegen noch keine schalltechnischen Messberichte vor, nur
Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer
Herstellerangaben).
Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben
Beide Anlagentypen lassen sich bei Bedarf schallreduziert
Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08 und betreiben. Das Gutachten geht davon aus, dass dies bei 13 von
IP09) durch Schattenwurf
16 Anlagen der Fall sein wird, und nur drei Anlagen ohne
Schallreduzierung betrieben werden können. Die Ergebnisse
Festsetzungen zum Immissionsschutz
der Schallimmissionsprognose fließen in den Bebauungsplan
Artenschutz
und in den Genehmigungsbescheid ein.
Landschaftsbild
Zu: IP01 und IP06: festgesetzte „Reine Wohngebiete“:
E-Mail vom 26.04.2013 – Kernaussage des Schreibens:
-
IP01, Am Nysterbach wird entsprechend berücksichtigt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum Da die Grundstücke am IP06, B-Plan VI/2 (SW) direkt an den
Außenbereich grenzen (Gemengelage), kommt das Gutachten
Königsberg", sobald dieser in das Beteiligungsverfahren geht
zu folgender Beurteilung:
„*Der Bebauungsplan Nr. VI/2 der Stadt Erkelenz hat im
südlichen Bereich des Plangebietes eine Nutzung als „Reines
Wohngebiet (WR)“ festgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine
einreihige Bebauung, die in südlicher Richtung direkt an den
Außenbereich und in nördlicher Richtung an ein „Allgemeines
Wohngebiet (WA)“ angrenzt. Das Aneinandergrenzen eines
„Reinen Wohngebietes“ und eines Außenbereiches ist eine
typische Gemengelage. Deshalb können hier Beurteilungspegel
von bis zu 40 dB(A) während der Nachtzeit zumutbar sein
(siehe auch 11). Dies wird für die weitere Beurteilung
berücksichtigt. (S. 16)“
20
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden hier die Nachtwerte für ein „Allgemeines
Wohngebiet“ eingehalten.
Zu: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz Lövenich
und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“,
Erkelenz-Lövenich:
Der im überarbeiteten Schallgutachten hinzugefügte
Immissionspunkt IP07, B-PlanXII(SW) berücksichtigt die
geplante Festsetzung als “Allgemeines Wohngebiet“ (Planung
gemäß frühzeitiger Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom
16.05.2013). Dies entspricht auch dem Umgang mit diesem
Immissionspunkt im Schallgutachten 29.04.2013.
Zu: Unzulässigkeit für die nachbarverträgliche Ausgestaltung
des
Vorhabens
unerlässlicher
Regelungen
im
Durchführungsvertrag zu regeln und Anregung zur Festsetzung
max. Schalleistungspegel im Bebauungsplan:
Die dem Gutachten zugrundeliegenden Emissionsprognosen
wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf
übernommen.
Zu: Berücksichtigung aller bestehenden Anlagen der Erkelenzer
Konzentrationszone, auch Repowering-Vorhaben:
Es können nur genehmigte Anlagen der Erkelenzer
Konzentrationszone berücksichtigt werden. Falls keine
21
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
detaillierten Angaben zum Emissionsverhalten vorliegen, wurde
im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung von einer vollständigen
Ausnutzung
der
genehmigungsfähigen
Emissionen
ausgegangen.
Zu: Erhebliche Belästigungen im Bereich Dingbuchhof (IP08
und IP09) durch Schattenwurf:
Das Gutachten prognostiziert die Auswirkungen ohne
Minderungsmaßnahmen. Die Windenergieanlagen müssen
über Abschaltmechanismen verfügen.
Folgende Festsetzung wurde in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen:
„Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch
maximale mögliche Dauer von Schattenwurf von 30 Minuten
pro Tag und 30 Stunden pro Jahr, das entspricht einer
tatsächlichen Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag und
8 Stunden pro Jahr, dürfen in der betroffenen Nachbarschaft
nicht überschritten werden. Wird eine Abschaltautomatik
eingesetzt, die meteorologische Parameter berücksichtigt (z. B.
Intensität des Sonnenlichtes), ist der Schattenwurf auf die
tatsächliche Beschattungsdauer von 8 Stunden pro Jahr und 30
Minuten am Tag zu begrenzen.“
Zu: Festsetzungen zum Immissionsschutz:
Die Festsetzungen zu Licht und Schattenwurf sind im
Bebauungsplan bestimmt worden.
22
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zu: Artenschutz:
Es
wurde
eine
umfangreiche
Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt in der alle
relevanten Belange inkl. Artenschutz behandelt wurden.
Außerdem wurden eine Eingriffsermittlung und eine
Ausgleichsbilanzierung
vorgelegt,
und
geeignete
Ausgleichsflächen mit der unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Düren abgestimmt.
Zu: Landschaftsbild:
Das Landschaftsbild wurde in der Umweltverträglichkeitsstudie
untersucht und der Eingriff quantifiziert. Außerdem werden
Vermeidungsmaßnahmen wie matter Anstrich der Flügel und
zeitgesteuerte
und
damit
synchronisierbare
Befeuerungsanlagen mit Sichtweitenmesser in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Zu: E-Mail vom 26.04.2013:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.XII "Verlängerung Zum
Königsberg" ist am 16.05.2013 der Stadt Linnich zugestellt
worden.
23
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
21.
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund, Schreiben vom 16.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es wird ein Hinweis zu Bergbauaktivität und
des Abwägungsmaterials.
Kohlenwasserstoffen in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen:
Kernaussagen des Schreibens:
-
„Bergbauaktivität und Kohlenwasserstoffe
Die Planbereiche liegen über den auf Steinkohle verliehenen
Hinweis auf Berkwerksfelder (Steinkohle)
Bergwerksfeldern „Rombach I", „Rombach II", „Rombach IV",
Hinweis auf Bergwerksfelder (Braunkohle)
„Rombach 9" und „Rombach 11".
Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die CBB Holding
Hinweis auf Erlaubnisfeld (Kohlenwasserstoffe)
Aktiengesellschaft in Liquidation in Köln. Diese Gesellschaft hat
Hinweis
auf
Grundwasserabsenkungen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie
(Braunkohlentagebaue)
in NRW, mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte
über die bergbaulichen Verhältnisse und
Bergschadensgefährdung zu erteilen, da ihr keine Unterlagen
über den umgegangenen Bergbau vorliegen würden. Nach den
hier vorliegenden Unterlagen ist in den o. gen.
Steinkohlenbergwerksfeldern in den Planungsbereichen kein
Bergbau umgegangen.
Ferner liegen die Planungsbereiche über den auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Horrem 69", „Horrem 119",
„Kofferen 1", „Körrenzig 1", „Körrenzig 2" und „Körrenzig 3".
Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Weiterhin liegen die Planungsbereiche über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Treufund 2".
Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die Juntersdorf
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
24
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
GmbH, Astreastr. 6 in 53909 Zülpich.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist auch in den o. gen.
Braunkohlenbergwerksfeldern in den Planungsbereichen kein
Bergbau umgegangen.
Außerdem liegen die Planbereiche über dem zu gewerblichen
Zwecken auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon
2". Rechtsinhaberin dieses Feldes ist die DART ENERGY
(EUROPE) LIMITED in Stirling, Großbritannien, Laurelhill
Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK7 9JQ.
Erlaubnisse gewähren das befristete Recht zur Aufsuchung
eines Bodenschatzes innerhalb der festgelegten
Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen" versteht man
Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des
Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes.
Eine Erlaubnis dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt
in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in
diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter
Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis
gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B.
Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in
diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht
hervorgerufen werden können. Konkrete
Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren
Genehmigungsverfahren, den
Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das
„Ob" und „Wie" regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung
erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung
von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des
Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen
Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes 25
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen
Erlaubnisverfahren.“
Es wird ein Hinweis zu Sümpfungsmaßnahmen in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen:
„Sümpfungsmaßnahmen
Der Bereich der Planungsgebiete ist nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit
Stand: 01.10.2010) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Bei den Planungen sollte Folgendes bereits Berücksichtigung
finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche
führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die
26
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden.“
22.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen,
Schreiben vom 19.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
Zu: Keine neue Erschließung zur B57:
des Abwägungsmaterials.
Dies betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
Kernaussagen des Schreibens:
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Zu: Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden:
-
Keine neue Erschließung zur B57
-
Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Dies betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
bestehende Wirtschaftswege, die an B57 anbinden
-
-
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser
wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zu: 1,5-fache Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser Stellungnahme wie im
Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand, wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Abwägungsvorschlag
Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B. durch Brand,
Eiswurf)
formuliert abzuwägen.
Eiswurf):
Mindestabstand von 40m (Rotorspitze zum äußeren Rand der
Die Anlagen verfügen über ein Sicherheitssystem, das
befestigten Fahrbahn)
Gefahren für den Straßenverkehr ausschließt. Die Forderung
und Prüfung dieser Maßnahmen obliegt der unteren
Immissionsschutzbehörde (Kreis Düren).
27
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
23.
RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Schreiben vom 23.07.2012
Beschlussvorschlag
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgt eine Kennzeichnung der Flächen im
des Abwägungsmaterials.
Bebauungsplanentwurf und die Ergänzung durch folgenden
Kernaussagen des Schreibens:
Hinweis:
- Kennzeichnung von Bereichen, die humoses Bodenmaterial „Humose Böden
aufweisen
Humose Böden sind gegen Bodendruck empfindlich und im
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
Allgemeinen kaum tragfähig. Daher wird darauf hingewiesen,
dass bei einer Bebauung der betreffenden Bereiche ggf.
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im 2. Der Rat der Stadt
Gründungsbereich, erforderlich sind. Die Bauvorschriften der Linnich beschließt, die
DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und
Stellungnahme wie im
Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Abwägungsvorschlag
Bodenklassifikation für Bautechnische Zwecke“ sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein- formuliert abzuwägen.
Westfalen sind zu beachten.“
24
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, Schreiben vom 25.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Es erfolgt eine Kennzeichnung der Flächen im 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
Bebauungsplanentwurf und die Ergänzung durch folgenden empfiehlt dem Rat der
Hinweis:
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
„Bodendenkmale
Abwägungsvorschlag
28
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
-
Abwägungsvorschlag
Umweltrelevanz, Abwägungserheblichkeit; Einstufung als Innerhalb des Teilbereichs 1 liegen konkrete Anhaltspunkte für
archäologisch bedeutenden Landschaften
die Existenz von mehreren römischen Landgütern vor. Hier
wurden an verschiedenen Stellen römische Scherben und
zahlreiche römische Dachziegel aufgelesen, die Hinweise auf
Gebäude von mindestens drei römischen Landgütern (Villae
rusticae) liefern. Darüber hinaus wurden innerhalb des
Plangebietes mehrere vorgeschichtliche Steinartefakte
gefunden, die als Anzeiger einer im Boden erhaltenen Siedlung
zu werten sind.
Die WEA-Standorte 1, 2, 3, 5 (tw.) und 6 liegen im Bereich von
jungsteinzeitlichen bzw. römischen Siedlungsstellen.
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
Innerhalb des Teilbereichs 2 liegen ebenfalls konkrete Hinweise
auf mehrere römische Landgüter vor. Im direkten Umfeld der
WEA-Standorte 10, 8 und 9 sind römische Oberflächenfunde
mit Scherben- und Ziegelkonzentrationen bekannt, die als
eindeutige Hinweise auf römische Gebäude zu werten sind.
Innerhalb des Teilbereichs 3 liegen ebenfalls konkrete
Hinweise auf jungsteinzeitliche und römische Siedlungsplätze
vor. WEA 1 liegt in einer heute verfüllten, ehemaligen
Lehmentnahme, die vermutlich im Zuge der Ziegelherstellung
im 19./1 Hälfte des 20. Jahrhundert angelegt wurden. Hier sind
mögliche Bodendenkmäler durch die Erdeingriffe zerstört. WEA
14 (tw.) und 16 liegen innerhalb von jungsteinzeitlichen und
römischen Fundkonzentrationen, die auf Siedlungen dieser
Zeitstellungen schließen lassen. Im Bereich der WEA 14 (tw.)
wurde 2003 ein neuzeitlicher Brunnen dokumentiert, der unter
Umständen zu einer wüst gefallenen
mittelalterlich/neuzeitlichen Hofanlage gehört.
Zu den WEA-Standorten 12, 13 und 15 liegen dem Plangeber
keine Erkenntnisse vor.
Die erforderlichen Erdarbeiten müssen unter Aufsicht und
29
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Weisung einer archäologischen Fachfirma ausgeführt werden,
die betroffene archäologische Befunde/Funde
(Bodendenkmäler) mach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13
DSchG NW aufnimmt und dokumentiert.
Die Bestimmungen nach §§ 15, 16 DSchG NW sind zu
beachten. Archäologische Bodenfunde sind dem Rheinischen
Amt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalbehörde
umgehend mitzuteilen. Bodendenkmal und Fundstelle sind drei
Werktage unverändert zu erhalten.“
25.
Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg, Schreiben vom 27.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5
des Abwägungsmaterials.
Kilometern Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare
Konzentration von Windenergieanlagen in der näheren und
weiteren Umgebung zusammen mit bestehenden Anlagen
Kernaussagen des Schreibens:
nachhaltige Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis
- Nur die Untere Landschaftsbehörde hat eine Stellungnahme Heinsberg:
abgegeben.
Im Bereich des Dingbuchhofes/Kreisstraße 18 ist ein über.
- optisch zusammenhängende Vorrangfläche von 5 Kilometern 1000 m breites Fester in dem keine Windenergieanlagen
Länge und rd. 3 km²; keine vergleichbare Konzentration von geplant sind. Durch die reduzierten Höhen auf 180 m bzw.
Windenergieanlagen in der näheren und weiteren Umgebung 184,4 m wird die Beeinträchtigung gegenüber der
zusammen mit bestehenden Anlagen nachhaltige ursprünglichen Planung etwas reduziert. Es ist auch zu
Veränderung des Landschaftsbilds, auch im Kreis Heinsberg
beachten, dass bei einer noch stärkeren Reduzierung der
Anlagenhöhe bei reduzierten Abständen zwischen den Anlagen
- Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz,
vermutlich noch mehr Anlagen realisierbar wären, was eine
Vogelzug
eher größere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds darstellen
- Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen würde.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
30
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe
bestehender Windparks in Holzweiler und Titz
-
Zu: Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft,
Summation der Auswirkungen des Windparks mit den Artenschutz, Vogelzug:
tagebaubedingten Auswirkungen
Es wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben,
die u.a. die Aspekte des Landschaftsbilds und Artenschutz
betrachtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Eine besondere
Bedeutung für den Vogelzug hat sich aufgrund der
Beobachtungen nicht ergeben.
Zu: Keine Bedenken gegen Teilbereiche 1 und 2, jedoch gegen
Teilfläche 3; ungünstiges Längen/Breitenverhältnis und Nähe
bestehender Windparks in Holzweiler und Titz:
Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegierte Nutzungen
im Außenbereich. Das Ziel der Landesregierung von 2 Prozent
für Vorrangzonen kann auch von den Gemeinden überschritten
werden. Es hat eine Untersuchung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild stattgefunden. Eine Bündelung der
Windenergienutzung mit bestehenden Vorbelastungen des
Landschaftsbilds wie bestehenden Windparks oder Tagebauen
ist gewünscht, da andere unbelastete Bereiche so freigehalten
werden können.
Die Landschaftsauswirkungen wurden im Rahmen der UVS
(Kapitel 6.7) untersucht.
Auch die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz
wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie und
bezogen auf Avifauna und Fledermäuse eigenen
31
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Fachgutachten untersucht. Es werden im Rahmen des
Ausgleichs,
in
Abstimmung
mit
der
unteren
Landschaftsbehörde spezielle Flächen für Vögel der Börde, hier
insbesondere den Kiebitz geschaffen (Siehe Umweltbericht).
Zu: Summation der Auswirkungen des Windparks mit den
tagebaubedingten Auswirkungen:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Summation der
Auswirkungen aufgrund der räumlichen Entfernung zu
derzeitigen zukünftigen Tagebauflächen. Die Untersuchung der
Potentialfläche 6 erfolgt in einem getrennten Planverfahren.
Diese Fläche ist nicht alternativ zur Teilfläche 3 zu sehen.
26.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Postfach 2140, 50250 Pulheim, Schreiben vom 31.07.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Auf der Grundlage der Stellungnahme wurde ein Gutachten 1. Der Ausschuss
des Abwägungsmaterials.
durch das Büro ECODA erstellt, das die geäußerten Bedenken empfiehlt dem Rat der
prüft.
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Kernaussagen des Schreibens:
Bei 27 von genannten 37 Denkmälern wurde die Abwägungsvorschlag
Beeinträchtigung dabei als unbedenklich eingestuft, für acht formuliert abzuwägen.
- Hinweis auf Umgebungsschutz
Denkmäler als Vertretbar, und für zwei Denkmäler als bedingt
- Liste mit Denkmalen im Umfeld der Teilbereiche
Vertretbar (Siehe Umweltbericht).
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
32
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
27.
Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf, Schreiben vom 17.08.2012
Schreiben vom 12.06.2013
(Auf das Schreiben vom 17.08.2012 wird nicht mehr im Detail eingegangen, da mit dem Schreiben vom 12.06.2013 eine
aktuellere Stellungnahme vorliegt)
Die Schreiben befinden sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil Zu: Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen
des Abwägungsmaterials.
werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf
den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf
hingewiesen:
Kernaussagen des Schreibens vom 12.06.2013:
- Im Bereich der oberirdischen, militärischen Richtfunktrassen Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf
werden keine Beeinträchtigungen erwartet, es wird jedoch auf aufgenommen:
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf
„Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hottorf
hingewiesen
Sofern im Schutzbereich bauliche Anlagen geplant werden bzw.
Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer Baustelleneinrichtungen während der Bauzeit in den
Fernmeldetrasse
Schutzbereich hineinragen – ist eine Genehmigung gem. § 3
Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des Schutzbereichsgesetz zu beantragen.“
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
-
Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die
Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen Zu: Berührung von WEA-Verkabelung und unterirdischer
Fernmeldetrasse:
die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten
Dies ist bei einem Angebotsbebauungsplan nicht relevant, da
die Erschließung trotzdem als gesichert angesehen werden
kann.
formuliert abzuwägen.
Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen:
33
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
„Unterirdische Fernmeldetrasse
Es besteht eine Berührung zwischen einer Trasse zur WEAAnbindung und einer nicht dargestellten militärisch genutzten
Trasse. Die Skizze ist bei der Wehrbereichsverwaltung West,
Wilhelm Raabe-Str. 46, 40470 erhältlich.“
Zu: Es ist davon auszugehen, dass WEA im Bereich des
Flugplatzes Geilenkirchen keinen Einfluss auf die
Instrumentenanflugverfahren haben, wenn bauliche Anlagen
die max. Bauhöhe von 307 m über NN nicht überschreiten:
Die Planung wurde im Vorfeld mit der Wehrbereichsverwaltung
bzw. den betroffenen militärischen Dienststellen abgestimmt.
28.
Bezirksregierung Düsseldorf (Luftfahrt), Schreiben vom 23.10.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Kernaussagen des Schreibens:
- Die Stellungnahme vom 15.10.2012 wird zurückgezogen und
luftfahrtrechtliche Zustimmung (für den Antragsteller
kostenpflichtige Prüfung) die DFS Deutsche Flugsicherung,
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die
Wehrbereichsverwaltung West sind von der BR Düsseldorf zu
beteiligen
Die Anlagenstandorte wurden der Bezirksregierung Düsseldorf
am 18.06.2013 vorab per E-Mail zusammen mit der
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom
12.06.2013 mitgeteilt.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
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Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
formuliert abzuwägen.
29.
Ericsson Services GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf, E-Mail vom 04.05.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil
des Abwägungsmaterials.
Durch die Umplanung der Windenergieanlagen im Teilbereich 3
halten alle Anlagen nun ausreichende Sicherheitsabstände zu
der Richtfunkstrecke ein.
Kernaussagen des Schreibens:
- Im Bereich Hottorf verläuft die Richtfunktrasse Erkelenz 0Jülich D0730 nah an der WEA 3 (Position frühzeitige
Beteiligung); andere in den Planentwürfen berücksichtigten
Richtfunkstrecken der DPD werden nicht mehr betrieben und
müssen nicht berücksichtigt werden.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
30.
Telefonica Germany GmbH & Ca. OHG, Microwave Planning / Transmission Planner NT-EAT-Mobile Access, Kölner Str. 261,
51149 Köln, E-Mail vom 21.05.2012
Das Schreiben befindet sich im Anhang und ist vollständig Bestandteil In Teilbereich 1 wurden die Standorte in enger Abstimmung mit
des Abwägungsmaterials.
Telefonica geplant. In Teilbereich 2 müssen eventuelle Konflikte
durch technische Lösungen (Repeater) gelöst werden.
Kernaussagen des Schreibens:
- Eine Richtfunkstrecke kreuzt die Teilbereiche 1 und 2 und es
wird ein Mindestabstand von 40 m zum Sendekorridor
gefordert
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der
Stadt Linnich, die
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Stadt
Linnich beschließt, die
35
Nr.
Stellungnahme von / Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert abzuwägen.
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