Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
15.09.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 15.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 343/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.09.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung der Antragsfrist
nach § 3 Abs. 1
Anlg.: -/I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
Die Antragsfrist in § 3 „Aufstellung der Tagesordnung“ wird von 12 Tagen auf 15 Tage vor dem
Sitzungstag erhöht.
Begründung:
Der Rat hat in der konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 beschlossen, dass die Ladungsfrist von 7
auf 10 Tage erhöht wird. Bereits nach den ersten Sitzungen seit Unstellung auf die neue Ladungsfrist ist ersichtlich, dass es aufgrund der Umstellung zu Überschneidungen des Eingangs von Anträgen und der Freigabe der Tagesordnung kommen kann. Die daraus resultierenden Verzögerungen
der Antragstellung führen dazu, dass eine Berücksichtigung für die Tagesordnung bzw. eine adäquate Bearbeitung des Antrags nicht gewährleistet werden kann. Um solchen Problemen zukünftig vorzubeugen, schlägt die Verwaltung vor, die Frist von 12 auf 15 Tage zu erhöhen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 343/2014
x
nein
nein
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