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Allgemeine Vorlage (Vorliegendes Brandschutzkonzept für die KGS An der Rur, Standort Winden; hier: Kenntnisnahme und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorliegendes Brandschutzkonzept für die KGS An der Rur, Standort Winden;
hier: Kenntnisnahme und weitere Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Vorliegendes Brandschutzkonzept für die KGS An der Rur, Standort Winden;
hier: Kenntnisnahme und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 28.04.2008 Vorlagen-Nr.: 40/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 15.05.2008 03.06.2008 17.06.2008 Vorliegendes Brandschutzkonzept für die KGS An der Rur, Standort Winden; hier: Kenntnisnahme und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Am 03.08.2005 wurde die eigentlich alle fünf Jahre erforderliche wiederkehrende Prüfung der o. a. Grundschule erstmalig durchgeführt (die Bauscheine datieren aus dem Jahre 1955 und 1990). Die seinerzeit festgestellten Brandschutzmängel wurden ordnungsgemäß mit einem Kostenaufwand von rund 10.000,00 € beseitigt. Ein konkretes Brandschutzkonzept für diese Schule lag, wie im Übrigen für alle anderen Grundschulen auch, bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Im Zuge des Bauantragsverfahrens für die Erweiterung der Grundschule im Jahre 2007 hat die Baugenehmigungsbehörde von ihrem Recht gemäß § 87 BauO NRW Gebrauch gemacht und die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes für die gesamte Grundschule verlangt. Damit das Baugenehmigungsverfahren für die OGS Gruppe nicht verzögert wurde, ist dieser Teilbereich vorgezogen worden, damit mit den Bauarbeiten begonnen werden konnte. Allein für diesen Teilbereich sind brandschutzbedingte Kosten in Höhe von rund 25.000,00 € entstanden. Inzwischen liegt mir nun auch das Brandschutzkonzept für den gesamten Gebäudekomplex vor. Bei dem vorhandenen Gebäudekomplex handelt es sich zwar unstrittig um einen genehmigten Bestandsbau, der nach § 68 (1) Satz 3 BauO NRW als Sonderbau einzustufen ist. Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes sind jedoch alle heute gültigen Vorschriften zu beachten. Das ca. 60-seitige Werk hat es in sich. Nach diesem Konzept und der vorgenommenen Kostenermittlung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 180.000,00 € entstehen, um alle Mängel zu beseitigen. Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen in dieser Sitzungsvorlage zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen. Ich schlage von daher vor, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um Ihnen vor Ort die erforderlichen Maßnahmen zu erläutern. Nur so kann man vielleicht verstehen, warum einzelne Maßnahmen notwendig sind. Der Maßnahmenkatalog umfasst 20 Punkte. Beispielhaft sei nur erwähnt, dass aus der Schulaula ein außenliegender Rettungsweg gebaut werden muss. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie rechtlich mit diesem Brandschutzkonzept umzugehen ist? § 87 BauO NRW trifft hierzu folgende Aussagen: „Entsprechen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes, so kann verlangt werden, dass die Anlagen diesen Vorschriften angepasst werden, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist.“ Diese gesetzliche Vorgabe bedeutet, dass ich nunmehr das Brandschutzkonzept dem Bauordnungsamt des Kreises Düren vorlegen muss. Das Bauordnungsamt hat alsdann zu entscheiden und zu begründen, welche Maßnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend erforderlich sind. Das Brandschutzgutachten kann zunächst nur von Ihnen zur Kenntnis genommen werden. Die Entscheidung des Kreises Düren bleibt abzuwarten. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen wird nach Vorliegen der Entscheidung des Kreises Düren gesondert zu beraten sein. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Derzeit sind keinerlei Kosten, die sich aus dem Brandschutzkonzept ergeben, haushaltsplanmäßig veranschlagt. Ich gehe davon aus, dass zwingend erforderliche Maßnahmen auch erst im Jahre 2009 umgesetzt werden. Über die Mittelbereitstellung muss somit im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2009 entschieden werden. III. Beschlussvorschlag: „1. Das vorliegende Brandschutzkonzept für die KGS An der Rur, Standort Winden, wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-