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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-87/2013)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
22 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-87/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-87/2013)

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Inhalt der Datei

Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland Merkblatt für das Einbringen von „Sondierbohrungen“ im Regierungsbezirk Köln Nicht in allen Fällen ist eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich, so dass keine konkrete Aussage über eine mögliche Kampfmittelbelastung erfolgen kann. Dies trifft in der Regel in Bereichen zu, in denen bereits während der Kriegshandlungen eine geschlossene Bebauung vorhanden war. Erschwernisse insbesondere durch Schlagschattenbildung, Trümmerüberdeckung, Mehrfachbombardierung und schlechte Bildqualität kommen hinzu. Auch ist nicht immer bekannt, ob die zur Verfügung stehenden Luftbilder den letzten Stand der Kampfmittelbeeinflussung wiedergeben. Wenn es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete handelt, können Kampfmittelfunde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche empfiehlt der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei bestimmten, als besonders gefährdet einzustufenden Arbeiten eine Sicherheitsüberprüfung. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere Rammarbeiten Verbauarbeiten Pfahlgründungen Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden. Zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen sind nachfolgende Vorkehrungen zu treffen, die vom Eigentümer als Zustandsstörer zu veranlassen sind: Einbringung von Sondierbohrungen - nach einem vom KBD empfohlenen Bohrraster - mit einem Durchmesser von max. 120 mm, die ggf. je nach Bodenbeschaffenheit mit PVCRohren (Innendurchmesser > 60mm) zu verrohren sind. Auflagen: Die Bohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen ungewöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regelfall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen) 7 m unter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunkt. Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß verwendet werden. Die Bohrlochdetektion erfolgt durch den KBD oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens. Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD oder dem beauftragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei diesen Arbeiten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ohne den konkreten Hinweis einer möglichen Kampfmittelbelastung handelt, kann das Einbringen der für diese Technik erforderlichen Sondierbohrungen unter Einhaltung entsprechender Auflagen auch durch Unternehmen ausgeführt werden, die nicht der Aufsicht des KBD unterliegen. Bitte beachten Sie, dass Terminvorschläge bzgl. der Durchführung der Arbeiten nur per Fax oder Email berücksichtigt werden können. Senden Sie dazu nachfolgende Seite ausgefüllt an die Faxnummer: 0211 - 475 90 75 oder an kbd@brd.nrw.de. Im Auftrag gez. Daenecke Anmeldung von Sondierbohrungen zur Detektion Name, Firma, Telefon: Aktenzeichen des KBD: Datum: Bauherr / Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnr., Fax) Bohrfirma (Name, Adresse, Telefonnr., Fax) Bauvorhaben und Adresse: Ansprechpartner auf der Baustelle zur genauen Terminabsprache (Name, Telefonnummer): Anzahl der Bohrungen: Tiefe in m der Bohrungen: Terminvorschlag für Detektion: Besonderheiten (Arbeitsschutz, usw.): Datum, Unterschrift: