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Beschlusstext (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" -im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
51 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
16.08.11, 18:13
Aktualisiert
16.08.11, 18:13
Beschlusstext (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
-im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 16.08.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 28.06.2011 Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 506-IX 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" -im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss Bei 4 Gegenstimmen wird der nachfolgende Beschluss gefasst: 1. Grundsätzlich ist die Frage der Abwasserbeseitigung zu klären. 2. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ durchzuführen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 8, Flurstücke 14, 869, 870 und 707. Die Flächen sind im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, entsprechend gekennzeichnet. 3. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ nebst Begründung und Textteil wird beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.