Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (I)Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge II)Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr - Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (I)Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
II)Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -) Beschlussvorlage (I)Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
II)Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -) Beschlussvorlage (I)Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
II)Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -) Beschlussvorlage (I)Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
II)Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7104/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 17.06.2008 Betreff: I) Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge II) Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr - Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und I) beschließt zur Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge a) die Elternbeiträge - gemäß Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen - in der letzten Einkommensstufe bis zur Umsetzung einer gerechteren Staffelung durch einen freiwilligen Zuschuss der Stadt ab dem nächsten Kindergartenjahr zu subventionieren bzw. alternativ b) aufgrund der rechtskräftigen Elternbeitragssatzung des Rhein-Erft-Kreises und der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises am 14.05.2008 keine Subventionierung vorzunehmen. II) beauftragt die Verwaltung a) basierend auf der bereits bestehenden Beschlusslage in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises kurzfristig - alternierend zu einer generellen Beitragsfreiheit - Möglichkeiten einer `punktuellen´ Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien zu erarbeiten bzw. alternativ b) die Einführung einer Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr zu erarbeiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 20.05.2008 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bis zur Umsetzung einer sozialgerechteren Staffelung der Elternbeiträge [Linearisierung], die letzte Einkommensstufe durch die Stadt Bedburg zu subventionieren sowie die Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr einzuführen; beide Maßnahmen sollen bereits zum Kindergartenjahr 2008/2009 umgesetzt werden. Der Antrag der FWG-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. I) Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bildet § 23 Kinderbildungsgesetz [Kibiz]; danach können für die Inanspruchnahme der o. a. Angebote Elternbeiträge vom Jugendamt festgesetzt werden. Bei der Beitragsgestaltung ist eine soziale Staffelung vorzusehen; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit sind zu berücksichtigen. Die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nimmt für die Stadt Bedburg das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wahr. Wie im Antrag der FWG-Fraktion dargestellt, wurde die Thematik einer sozialgerechteren Staffelung der Elternbeiträge, wie auch die Beitragsfreiheit, ausführlich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.04.2008 [WP7-64/2008] erörtert; auf die diesbezügliche Verwaltungsvorlage und Niederschrift wird vollinhaltlich verwiesen. Im Ergebnis des Beratungsverlaufs kann festgehalten werden, dass sich die Fraktionen - unisono - für ein sozial gerechteres Beitragsmodell bereits zum Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 [Stichwort: lineare Beitragsstaffelung mit Festlegung einer Höchstgrenze] und die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr ausgesprochen haben. Wenngleich zunächst seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises signalisiert wurde, dass eine lineare Beitragsstaffelung grundsätzlich zum Kindergartenjahr 2008/2009 möglich sei, wurde nach konkreter Prüfung der Rechtslage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.05.2008 [Drucksache 141/2008] mitgeteilt, dass dies sowohl aus rechtlichen als auch aus edv-technischen Gründen nicht umsetzbar sei. Aufgrund dessen hat der Jugendhilfeausschuss in seiner o. a. Sitzung beschlossen, keine Änderung der im Kreistag am 28.02.2008 beschlossenen Elternbeitragssatzung vorzunehmen, sondern vielmehr die Einführung eines linearen Elternbeitragssystems für das Kindergartenjahr 2009/2010 in die vorgesehene Überprüfung der Elternbeitragssatzung im Herbst 2008 mit einzubeziehen. Im Ergebnis dieser einstimmigen Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist das fraktionsübergreifend formulierte Ziel des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 die bestehenden `Missverhältnisse´ innerhalb der mittleren und gehobenen Einkommenskategorien zu entschärfen, grundsätzlich nicht mehr umsetzbar. Aus Sicht der Verwaltung könnte der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - allenfalls - den Beschluss fassen, bis zur Verabschiedung einer sozial gerechteren Beitragsstaffelung für das Stadtgebiet Bedburg die Einführung der 7. Einkommensstufe durch Zahlung eines [freiwilligen] Zuschusses faktisch aufzuheben. Im Ergebnis bliebe somit grundsätzlich die Beitragsstruktur des bislang gültigen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder [GTK] - Anlage zu § 17 - bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 bestehen. In diesem Falle müssten verwaltungsintern die `Zahlungsmodalitäten´ - beispielsweise Ausgleichszahlung an den Rhein-Erft-Kreis - noch abgestimmt werden.Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die daraus resultierenden Mehrausgaben seitens des Rhein-Erft-Kreises mit rd. 25.000 € beziffert werden; diese könnten im Budget des Fachbereichs II aufgefangen werden. Beschlussvorlage WP7-104/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 II) Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr a) Studie der Bertelsmann-Stiftung `Chancen ermöglichen - Bildung stärken´ Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales bereits in seiner Sitzung am 15.04.2008 [WP7-64/2008] einstimmig für die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres ausgesprochen hat; konkret wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr [zum Kindergartenjahr 2009/2010] vorzubereiten. In Ergänzung der seinerzeitigen Verwaltungsvorlage teilt die Verwaltung mit, dass nach der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises die daraus resultierenden Einnahmeausfälle für Bedburg mit rd. 150.000 bis 200.000 € pro Kindergartenjahr beziffert werden. In Anbetracht der `neuerlichen Beratungen´ um die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres aufgrund des vorliegenden Antrages der FWG-Fraktion möchte die Verwaltung auf die Studie der Bertelsmann-Stiftung `Chancen ermöglichen - Bildung stärken´ aus 2008 verweisen, welche im Ergebnis eine für alle Einkommensstufen bestehende Beitragsfreiheit eher kritisch wertet. Kernaussage der Studie ist, dass sich - so die Praxis - eine Gebührenbefreiung kaum positiv auf den KiTa-Besuch von Kindern aus einkommensschwachen Elternhäusern auswirkt. Kinder aus Familien mit SGB II-/XIILeistungsbezügen haben bereits Anspruch auf Kostenübernahme des KiTa-Entgelts, so dass von der Gebührenabschaffung letztlich die Familien mit hohen und mittleren Einkommen profitieren. Unter Hinweis auf das nachfolgend wiedergegebene Fazit der Bertelsmann-Stiftung schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der FWG-Fraktion `Einführung der Beitragsfreiheit zum kommenden Kindergartenjahr´ abzulehnen und basierend auf der bereits bestehenden Beschlusslage in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises kurzfristig - alternierend zu einer generellen Beitragsfreiheit - Möglichkeiten einer `punktuellen´ Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, die gerade aufgrund ihrer defizitären Lage zusätzliche Zuwendung sowie Betreuung in entsprechend kleineren Gruppen benötigen, zu erarbeiten. Fazit der Bertelsmann Stiftung: „Auch wenn in Deutschland die große Mehrheit der drei- bis sechsjährigen Kinder eine KiTa besucht, fällt auf, dass besonders drei Gruppen unterdurchschnittlich partizipieren: Kinder von nicht erwerbstätigen und damit zumeist einkommensarmen Eltern, Kinder insbesondere aus zugezogenen ausländischen Familien sowie Kinder aus bildungsfernen Familien. Diese Realität ist nicht allein auf Elternentscheidungen zurückzuführen, sondern auch auf die Tatsache, dass bei uns bereits die `frühe Bildung´ nach sozialer Herkunft differenziert. Entscheidende Ursachen dafür sind fehlende Angebote und die strukturelle Ausgestaltung des KiTa-Systems sowie unterschiedliche Bildungszugänge bzw. -rechte über die staatliche Vergabepraxis. Für Kinder aus sozial benachteiligten Familien ergeben sich neben Zugangsbarrieren vor allem aus dem Rechtsanspruch, den Aufnahmekriterien, aus der Finanzierung und den Gebührenregelungen auch Lernbarrieren. Hier sind es vor allem Bildungspläne sowie die Personal- und Gruppenstärke, die sich ungünstig auf die pädagogische Entwicklungsförderung der betroffenen Kindergruppen auswirken können. Festzuhalten ist, dass der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungs(miss)erfolg bereits im KiTa-System mit angelegt ist. Die derzeitigen Ansätze zu dessen Weiterentwicklung lassen nicht erkennen, dass die beschriebenen systemimmanenten Grundmechanismen durch entsprechende politische Entscheidungen und staatliche Regelungen grundlegend verändert werden. Dies zu tun wäre aber jederzeit möglich und hätte ebenso hohe Breiten- wie Langzeitwirkung für die Betroffenen und für die Gesellschaft.“ Beschlussvorlage WP7-104/2008 Seite 3 STADT BEDBURG b) Seite: 4 Sitzungsvorlage Beitragsfreies drittes Kindergartenjahr Wie unter I) ausgeführt, hat sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.04.2008 [WP7-64/2008] bereits grundsätzlich für die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr ausgesprochen; konkret wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitragsfreiheit [für das Kindergartenjahr 2009/ 2010] vorzubereiten. Ursächlich für die o. a. Beschlusslage - Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr - war die Schaffung eines `Anreizmodells´; frühzeitige Anmeldung der Kinder in einer Kindertagesstätte, mit der Konsequenz, dass diese bis zum Schulbesuch in dieser Einrichtung verbleiben. Ungeachtet der eindeutigen Aussage der o. a. Bertelsmann-Stiftung - punktuelle Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien statt Einführung einer generellen Beitragsfreiheit - weist die Verwaltung auf das Ergebnis der bisher durchgeführten Auswertungen zahlreicher Fachaufsätze hin. Danach erfüllen Kindergärten ebenso wie Schulen einen politischen Bildungsauftrag, mit der Konsequenz, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung für Eltern unentgeltlich sein muss; dies indes ist eine originäre Aufgabe des Landes und kann nicht durch die Kommunen geschultert werden. Dennoch haben einige Kommunen zwischenzeitlich aufgrund der in dieser Thematik eher restriktiven Haltung der Länder eine Beitragsfreiheit für ein Kindergartenjahr eingeführt. Entgegen der Diskussionslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.04.2008 wird zur Erreichung der politischen Zielsetzung, nämlich Kinder frühzeitig und dauerhaft in eine Tageseinrichtung zu schicken, seitens zahlreicher Kommunen eine Beitragsbefreiung bzw. ein Nachlass für das letzte Kindergartenjahr gewährt, sofern die Kinder in den ersten beiden Jahren eine Kindertageseinrichtung besucht haben. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 04.06.2008 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-104/2008 Seite 4