Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7104/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
I) Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
II) Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und
I) beschließt zur Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
a) die Elternbeiträge - gemäß Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen - in der letzten Einkommensstufe bis zur Umsetzung einer
gerechteren Staffelung durch einen freiwilligen Zuschuss der Stadt ab dem nächsten
Kindergartenjahr zu subventionieren bzw. alternativ
b) aufgrund der rechtskräftigen Elternbeitragssatzung des Rhein-Erft-Kreises und der
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises am 14.05.2008 keine
Subventionierung vorzunehmen.
II) beauftragt die Verwaltung
a) basierend auf der bereits bestehenden Beschlusslage in Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises kurzfristig - alternierend zu einer generellen Beitragsfreiheit - Möglichkeiten einer `punktuellen´ Förderung von Kindern aus sozial schwachen
Familien zu erarbeiten bzw. alternativ
b) die Einführung einer Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr zu erarbeiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.05.2008 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bis zur
Umsetzung einer sozialgerechteren Staffelung der Elternbeiträge [Linearisierung], die letzte
Einkommensstufe durch die Stadt Bedburg zu subventionieren sowie die Beitragsfreiheit für das
erste Kindergartenjahr einzuführen; beide Maßnahmen sollen bereits zum Kindergartenjahr
2008/2009 umgesetzt werden. Der Antrag der FWG-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
I) Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bildet § 23 Kinderbildungsgesetz [Kibiz]; danach können für die Inanspruchnahme der o. a. Angebote Elternbeiträge vom
Jugendamt festgesetzt werden. Bei der Beitragsgestaltung ist eine soziale Staffelung
vorzusehen; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit sind zu
berücksichtigen. Die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nimmt für die Stadt
Bedburg das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wahr.
Wie im Antrag der FWG-Fraktion dargestellt, wurde die Thematik einer sozialgerechteren
Staffelung der Elternbeiträge, wie auch die Beitragsfreiheit, ausführlich in der letzten Sitzung
des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.04.2008 [WP7-64/2008]
erörtert; auf die diesbezügliche Verwaltungsvorlage und Niederschrift wird vollinhaltlich
verwiesen. Im Ergebnis des Beratungsverlaufs kann festgehalten werden, dass sich die
Fraktionen - unisono - für ein sozial gerechteres Beitragsmodell bereits zum Beginn des
Kindergartenjahres 2008/2009 [Stichwort: lineare Beitragsstaffelung mit Festlegung einer
Höchstgrenze] und die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
ausgesprochen haben.
Wenngleich zunächst seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises signalisiert wurde, dass
eine lineare Beitragsstaffelung grundsätzlich zum Kindergartenjahr 2008/2009 möglich sei,
wurde nach konkreter Prüfung der Rechtslage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
14.05.2008 [Drucksache 141/2008] mitgeteilt, dass dies sowohl aus rechtlichen als auch aus
edv-technischen Gründen nicht umsetzbar sei. Aufgrund dessen hat der Jugendhilfeausschuss
in seiner o. a. Sitzung beschlossen, keine Änderung der im Kreistag am 28.02.2008
beschlossenen Elternbeitragssatzung vorzunehmen, sondern vielmehr die Einführung eines
linearen Elternbeitragssystems für das Kindergartenjahr 2009/2010 in die vorgesehene
Überprüfung der Elternbeitragssatzung im Herbst 2008 mit einzubeziehen.
Im Ergebnis dieser einstimmigen Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist das
fraktionsübergreifend formulierte Ziel des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales, bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 die bestehenden
`Missverhältnisse´ innerhalb der mittleren und gehobenen Einkommenskategorien zu
entschärfen, grundsätzlich nicht mehr umsetzbar. Aus Sicht der Verwaltung könnte der
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - allenfalls - den Beschluss fassen, bis zur
Verabschiedung einer sozial gerechteren Beitragsstaffelung für das Stadtgebiet Bedburg die
Einführung der 7. Einkommensstufe durch Zahlung eines [freiwilligen] Zuschusses faktisch
aufzuheben. Im Ergebnis bliebe somit grundsätzlich die Beitragsstruktur des bislang gültigen
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder [GTK] - Anlage zu § 17 - bis zum Beginn des
Kindergartenjahres 2009/2010 bestehen. In diesem Falle müssten verwaltungsintern die
`Zahlungsmodalitäten´ - beispielsweise Ausgleichszahlung an den Rhein-Erft-Kreis - noch
abgestimmt werden.Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die daraus
resultierenden Mehrausgaben seitens des Rhein-Erft-Kreises mit rd. 25.000 € beziffert werden;
diese könnten im Budget des Fachbereichs II aufgefangen werden.
Beschlussvorlage WP7-104/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
II) Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr
a)
Studie der Bertelsmann-Stiftung `Chancen ermöglichen - Bildung stärken´
Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass sich der Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales bereits in seiner Sitzung am 15.04.2008 [WP7-64/2008] einstimmig
für die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres ausgesprochen hat; konkret
wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr [zum
Kindergartenjahr 2009/2010] vorzubereiten. In Ergänzung der seinerzeitigen Verwaltungsvorlage teilt die Verwaltung mit, dass nach der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung des
Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises die daraus resultierenden Einnahmeausfälle für
Bedburg mit rd. 150.000 bis 200.000 € pro Kindergartenjahr beziffert werden.
In Anbetracht der `neuerlichen Beratungen´ um die Einführung eines beitragsfreien
Kindergartenjahres aufgrund des vorliegenden Antrages der FWG-Fraktion möchte die
Verwaltung auf die Studie der Bertelsmann-Stiftung `Chancen ermöglichen - Bildung
stärken´ aus 2008 verweisen, welche im Ergebnis eine für alle Einkommensstufen
bestehende Beitragsfreiheit eher kritisch wertet. Kernaussage der Studie ist, dass sich - so
die Praxis - eine Gebührenbefreiung kaum positiv auf den KiTa-Besuch von Kindern aus
einkommensschwachen Elternhäusern auswirkt. Kinder aus Familien mit SGB II-/XIILeistungsbezügen haben bereits Anspruch auf Kostenübernahme des KiTa-Entgelts, so
dass von der Gebührenabschaffung letztlich die Familien mit hohen und mittleren
Einkommen profitieren.
Unter Hinweis auf das nachfolgend wiedergegebene Fazit der Bertelsmann-Stiftung schlägt
die Verwaltung vor, den Antrag der FWG-Fraktion `Einführung der Beitragsfreiheit zum
kommenden Kindergartenjahr´ abzulehnen und basierend auf der bereits bestehenden
Beschlusslage in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises kurzfristig
- alternierend zu einer generellen Beitragsfreiheit - Möglichkeiten einer `punktuellen´
Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, die gerade aufgrund ihrer
defizitären Lage zusätzliche Zuwendung sowie Betreuung in entsprechend kleineren
Gruppen benötigen, zu erarbeiten.
Fazit der Bertelsmann Stiftung:
„Auch wenn in Deutschland die große Mehrheit der drei- bis sechsjährigen Kinder eine KiTa
besucht, fällt auf, dass besonders drei Gruppen unterdurchschnittlich partizipieren: Kinder
von nicht erwerbstätigen und damit zumeist einkommensarmen Eltern, Kinder
insbesondere aus zugezogenen ausländischen Familien sowie Kinder aus bildungsfernen
Familien. Diese Realität ist nicht allein auf Elternentscheidungen zurückzuführen, sondern
auch auf die Tatsache, dass bei uns bereits die `frühe Bildung´ nach sozialer Herkunft
differenziert. Entscheidende Ursachen dafür sind fehlende Angebote und die strukturelle
Ausgestaltung des KiTa-Systems sowie unterschiedliche Bildungszugänge bzw. -rechte
über die staatliche Vergabepraxis. Für Kinder aus sozial benachteiligten Familien ergeben
sich neben Zugangsbarrieren vor allem aus dem Rechtsanspruch, den Aufnahmekriterien,
aus der Finanzierung und den Gebührenregelungen auch Lernbarrieren. Hier sind es vor
allem Bildungspläne sowie die Personal- und Gruppenstärke, die sich ungünstig auf die
pädagogische Entwicklungsförderung der betroffenen Kindergruppen auswirken können.
Festzuhalten ist, dass der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungs(miss)erfolg
bereits im KiTa-System mit angelegt ist. Die derzeitigen Ansätze zu dessen
Weiterentwicklung lassen nicht erkennen, dass die beschriebenen systemimmanenten
Grundmechanismen durch entsprechende politische Entscheidungen und staatliche
Regelungen grundlegend verändert werden. Dies zu tun wäre aber jederzeit möglich und
hätte ebenso hohe Breiten- wie Langzeitwirkung für die Betroffenen und für die
Gesellschaft.“
Beschlussvorlage WP7-104/2008
Seite 3
STADT BEDBURG
b)
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Beitragsfreies drittes Kindergartenjahr
Wie unter I) ausgeführt, hat sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.04.2008 [WP7-64/2008] bereits grundsätzlich
für die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr ausgesprochen;
konkret wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitragsfreiheit [für das Kindergartenjahr
2009/ 2010] vorzubereiten. Ursächlich für die o. a. Beschlusslage - Einführung der
Beitragsfreiheit für das erste Kindergartenjahr - war die Schaffung eines `Anreizmodells´;
frühzeitige Anmeldung der Kinder in einer Kindertagesstätte, mit der Konsequenz, dass
diese bis zum Schulbesuch in dieser Einrichtung verbleiben.
Ungeachtet der eindeutigen Aussage der o. a. Bertelsmann-Stiftung - punktuelle Förderung
von Kindern aus sozial schwachen Familien statt Einführung einer generellen
Beitragsfreiheit - weist die Verwaltung auf das Ergebnis der bisher durchgeführten
Auswertungen zahlreicher Fachaufsätze hin. Danach erfüllen Kindergärten ebenso wie
Schulen einen politischen Bildungsauftrag, mit der Konsequenz, dass der Besuch einer
Kindertageseinrichtung für Eltern unentgeltlich sein muss; dies indes ist eine originäre
Aufgabe des Landes und kann nicht durch die Kommunen geschultert werden. Dennoch
haben einige Kommunen zwischenzeitlich aufgrund der in dieser Thematik eher restriktiven
Haltung der Länder eine Beitragsfreiheit für ein Kindergartenjahr eingeführt. Entgegen der
Diskussionslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.04.2008
wird zur Erreichung der politischen Zielsetzung, nämlich Kinder frühzeitig und dauerhaft in
eine Tageseinrichtung zu schicken, seitens zahlreicher Kommunen eine Beitragsbefreiung
bzw. ein Nachlass für das letzte Kindergartenjahr gewährt, sofern die Kinder in den ersten
beiden Jahren eine Kindertageseinrichtung besucht haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 04.06.2008
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-104/2008
Seite 4