Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Fachbereich II
FBL Kramer
Datum: 17. Juni 2008
Anlage zu TOP 4
Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
- Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 In der o. a. Thematik hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Bedburg unter heutigem Datum per e-mail mitgeteilt, dass sich im Ergebnis einer aktuellen Aufstellung der Elternbeiträge 81 Bedburger Eltern in der Einkommensstufe 6 [jährliches Einkommen
über 61.000 €] befinden. Wie viele dieser Eltern ein Einkommen über 73.000 € [neu
eingerichtete Einkommensstufe 7] beziehen, kann ausweislich der e-mail seitens des
Rhein-Erft-Kreises erst nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise für das
Kindergartenjahr 2008/ 2009 festgestellt werden.
Im Ergebnis müssen insofern die seitens des Rhein-Erft-Kreises bei Erstellung der
Verwaltungsvorlage mit 25.000,- € bezifferten Mehrausgaben [freiwilliger Zuschuss
der Stadt Bedburg zur faktischen Aufhebung der 7. Einkommensstufe] aus Sicht der
Verwaltung kritisch hinterfragt werden. Ausgehend von einer monatlichen Bezuschussung von 45,- € [Kinder ab 2 Jahre bei 25 Std./ wöchentl.] bis 112,- € [Kinder
unter 2 Jahre bei 45 Std./ wöchentl.] pro Elternteil in der 7. Einkommensstufe belaufen sich die Mehrkosten im `worst-case´ auf 108.864,- € für ein Kindergartenjahr. In
Anbetracht der - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - nicht bzw. noch nicht einmal annährend bezifferbaren Mehrausgaben, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der
FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2008 betreffend der Umsetzung
einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge bis zur Prüfung durch den Rhein-ErftKreis - sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Einkommensstruktur, als auch hinsichtlich einer möglichen Ausgleichszahlung der Stadt Bedburg an den Rhein-Erft-Kreis zurückzustellen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Abschluss der Prüfung durch den Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich auch eine rückwirkende Erstattung seitens der Stadt Bedburg in Form eines freiwilligen Zuschusses möglich ist.
(Kramer)
Fachbereichsleiter
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 17.06.2008
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