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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-104/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
226 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-104/2008)

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Inhalt der Datei

I r2-2t M!?Ms rwcB€dblrg -v t (öhle. Heabe|ge (t l. 50r3i Bedbuq FW@M LeonhordKöhlen Frohionsvorsitzender Heinsberger St. 14 50181Eedburg An denVo.sitzendendes Ausschusses für Jugend,Sozial$ und Familien r' n';i -Z über Iel42272-941741 Fot02272- 8384856 Klo.0145270054 Btz 370 502 99 E moil lnlo@fwg-bedburg.de www.lwg-bcdburg Bilgemeister Herm G. Koerdt. 23.05.08 SehrgeehrterHen Schmitz,sehrgeehrteDamenund Henen, in der letztenSitzungdesAusschusses für Jugendund Sozialeswurde fiaktionsübergreifend der Bescblussgefasst,einerseitsein gerechter€s Gebührcnsystem für die Kindergartenbeiträge zu schaffenund andereNeitsein eltembeitragsfteies Kindergartenjaheinzuführen. Leider hat der Jugendhilfeausschuss desKreisesbislangkeineVer?inderung der bestehenden BeitragsstalTelungvorgenommen,so dassdie ausunser€rSicht ungerechte Gebührenstaffehmg vorcrst erhaltenbleibt. Dies veranlasstuns zur nächstenSitzungdes Ausschusses folgendenAnt ag zu stellen: 1.) Bis zur Umsetzungeirer ge.€chterenStrffelung der Eltertrbeiträge (Linearisierung ) ist die letzte Einkommensstufedürcb die Stadt rb de[r DächstetrKindergarteDjahr zu subventionieretr ( 15-20T€ p.a.) 2.) Das erste, beitragsfreie Kindergarlenjahr ist, wie in Aussicht gestellt,zum komDetrdetrKindergartenjahreinzuführen(voraussichtliche Kostenca. 150-170000€) Die Finanzierungist kurzfristig gewäluleistetdulch Rücknüsseausder Kreisjugendamsumlagein entsprcch€nder Größenodnung,mittel- bis langfristig dwch einedeutliche Verbesserungdet Haushaltlageder StadtBedburg. Angesichtsder allgemeinbeklagtennegativenEinkommensentwicklung bei den sog. ,J,Iormalverdiercm",im Besonderenaberbei Fanilien mit Kindem, ist esan der Zeit ,den bisherigenhehen Absichtserklzirungen endlichkonkreteTatenfolgen zu lassen.Fiü eine möglicheVerschiebungder geplantenMaßnahmenins Jahr2009gibt esu. E. keine nachvollziehbareBegründwrg,essei denn,sie erfolgt auswahitaktischenMotiven. Eine weitereVerschiebungkannj edenfallsnicht im Interesseder betroffcnenEltem sein. Mit freundlichenGrüßen 7L. Köblen l4 , L^S-----) .dc