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Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
53 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
16.08.11, 18:13
Aktualisiert
16.08.11, 18:13
Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 16.08.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 28.06.2011 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 492-IX Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Einstimmig wird die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu entwickeln. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, das vorliegende Zentrenkonzept der Stadt weiterzuentwickeln. 3. Um zu verhindern, dass bei der Genehmigung der vorliegenden Anträge Entwicklungen ermöglicht werden, die diesen Konzepten, bzw. deren Umsetzungen entgegenstehen, bzw. in Teilen unmöglich machen, wird die Aufstellung zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, Nr. 5d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Bereich Flaches Feld“ und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“(tlw.) zum Ausschluss von Vergnügungsstätten beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf den im beigefügten Plan abgegrenzten Bereich an der Kölner Straße und am Bendenweg in Bad Münstereifel. Der beigefügte Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Da zu befürchten ist, das die Durchführung der Planung durch die beantragten Vorhaben bezgl. der Grundstücke Kölner Str. 172 und 55 unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde, wird der Bürgermeister beauftragt, nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben für die Dauer von zwölf Monaten auszusetzen.