Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
53 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
16.08.11, 18:13
Aktualisiert
16.08.11, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 16.08.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Dienstag, den 28.06.2011
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 492-IX
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Einstimmig wird die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu
entwickeln.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, das vorliegende Zentrenkonzept der Stadt weiterzuentwickeln.
3. Um zu verhindern, dass bei der Genehmigung der vorliegenden Anträge Entwicklungen
ermöglicht werden, die diesen Konzepten, bzw. deren Umsetzungen entgegenstehen, bzw.
in Teilen unmöglich machen, wird die Aufstellung zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a
„Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, Nr. 5d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Bereich Flaches Feld“ und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“(tlw.) zum Ausschluss von Vergnügungsstätten beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf den im beigefügten Plan abgegrenzten
Bereich an der Kölner Straße und am Bendenweg in Bad Münstereifel. Der beigefügte Plan
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Da zu befürchten ist, das die Durchführung der Planung durch die beantragten Vorhaben
bezgl. der Grundstücke Kölner Str. 172 und 55 unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde, wird der Bürgermeister beauftragt, nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben für die Dauer von zwölf Monaten auszusetzen.