Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
58 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
16.08.11, 18:13
Aktualisiert
16.08.11, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 16.08.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Dienstag, den 28.06.2011
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 552-IX
Gemeinsamer Antrag der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen zur städtebaulichen Neuausrichtung der nördlichen Vorstadt vom 21.06.2011
Stadtentwicklungskonzept Bad Münstereifel
hier: Vorstellung erster Überlegungen
Einstimmiger Beschluss:
1. Im Bereich der nördlichen Vorstadt ist ein zeitnah neuer Bebauungsplan aufzustellen, der zusammenfassend die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Bereiches darstellt und den „Flickenteppich“ des bisherigen Planungsrechtes ersetzt. Das Plangebiet
sollte in etwa einen Bereich umfassen, der im Norden die ehemaligen Firma Hettner und im Süden den bestehenden Discounter, beidseitig der Bundesstraße umfasst (ggf. auch nur bis zum
Getränkemarkt Zweiffel und zum Eifel-Autocenter).
2. Im Bereich zwischen dem ehemaligen Opel-Autohaus und dem Getränkemarkt Zweiffel sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen auch für die Zulässigkeit von großflächiger Einzelhandel
- Nahversorgung (über eine Sortimentsfestlegung müsste noch diskutiert werden) zu schaffen.
Dies schließt auch eine Anpassung des EZH-Konzeptes der Stadt Bad Münstereifel und eine
entsprechende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der IHK-Aachen mit ein.
3. Die konzeptionellen Überlegungen für die nördliche Vorstadt sollen auch einen ggf. erforderlichen neuen Standort für die Printenbäckerei Portz beinhalten. Hier ist an einen Produktionsbetrieb mit Verkauf und kleiner Gastronomie gedacht. Bei diesem Thema ist zu prüfen, inwieweit
sich Synergien und Kooperationen ergeben könnten zwischen der Produktion von Printen und
dem Stephinsky-Kräuterlikör der Firma Zweiffel. Hier ist auch zu diskutieren, ob diese Nutzungen nicht als „Event-Produktionen“ mit Bad Münstereifeler Alleinstellungsmerkmal in die historische Altstadt gehören. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Überlegungen zur städtebaulichen Neuausrichtung der Innenstadt, wie sie im Stadtentwicklungskonzept der Fraktionen formuliert und angedacht sind.
4. Im Bereich der Hettner Hallen soll die planungsrechtliche Grundlage für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden, die u.a. auch die Möglichkeit eröffnet, einen Produktionsstandort für
Holzenergie (Energiehof) –Hackschnitzel- zu betreiben. Dieser Bereich könnte damit auch im
Zusammenhang mit dem Thema Holzvergasung Bedeutung erlangen. (Hier wäre m.E. auch zu
diskutieren, ob man mit dieser tollen Halle nicht auch in Richtung Tourismus -Eventhalle o.ä.mehr machen kann?)
5. Im Bereich des Gebäudes Schumacher soll die zukünftige planungsrechtliche Grundlage auch
Räume für freie Berufe ermöglichen. Hier können auch Spielhallen als ausnahmsweise zulässige Nutzung, bis zu einer definierten Flächenobergrenze, zulässig bleiben.
6. Der städtische Bauhof ist in die Überlegungen zu einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes mit einzubeziehen. Das städtische Grundstück soll Teil der Neunutzungen werden und
der Bauhof ist entsprechend zu verlagern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich dies
finanziell positiv für die Stadt Bad Münstereifel darstellen lässt.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2011
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