Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP745/2008 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
26.02.2008
Rat der Stadt Bedburg
11.03.2008
Betreff:
Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung,
Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung und
Sicherung der Planung gem. §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) den in der Anlage beigefügten Entwurf einer
Satzung über eine Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg,
4. Änderung für das Gebiet Ecke Wiesenstraße. Die Satzung ist Anlage zur Niederschrift
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat dem Rat in seiner Sitzung
am 29.01.2007 einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
33/bedburg, 4. Änderung für das Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg
aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen
Wesentliches Planungsziel ist gem. beigefügtem Planentwurf
o weiterhin die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der Baunutzungsverordnung
1990
o der Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche
o die bedarfsorientierte Änderung der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Bebauung in Anpassung an den Planentwurf vom 02.07.1996
o die Festsetzung von Ausgleichsflächen
Im Wege der Dringlichkeit wurde der Aufstellungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung
bereits gefasst und die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt des RheinErft-Kreises ist am 31.01.2008 erfolgt.
Die Zurückstellung der vorliegenden Baugesuche (Bauvoranfragen) beim Landrat des Rhein-ErftKreises, Bauordnungsamt, ist erfolgt.
Es ist abzusehen, dass die Zurückstellung der vorliegenden Baugesuche nicht ausreicht, das
Planverfahren in seiner Gänze bis hin zur Rechtskraft abzuwickeln.
Zur weiteren Sicherung der Planung wird es daher erforderlich, eine Satzung über eine
Veränderungssperre zu erlassen.
In der Anlage ist der Satzungsentwurf daher in der Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 26.02.2008 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.02.2008
Beschlussvorlage WP7-45/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-45/2008 1. Ergänzung
Seite 3