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Allgemeine Vorlage (Festsetzung je eines Straßennamens im Ortsteil Winden, Wohnbereiche Bergheim und Langenbroich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
22.02.10, 11:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung je eines Straßennamens im Ortsteil Winden, Wohnbereiche Bergheim und Langenbroich) Allgemeine Vorlage (Festsetzung je eines Straßennamens im Ortsteil Winden, Wohnbereiche Bergheim und Langenbroich)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 22.08.2008 Vorlagen-Nr.: 60/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 09.09.2008 24.09.2008 Festsetzung je eines Straßennamens im Ortsteil Winden, Wohnbereiche Bergheim und Langenbroich I. Sach- und Rechtslage: Wohnbereich Bergheim In der Vergangenheit ist es schon häufig zu Nachfragen gekommen, weil die Häuser „Auf dem Hügel“ 17 und 19 nicht sofort gefunden wurden. Ortskundige wissen, dass einmal vom „Weidchen“ aus die Häuser 1 bis 18 zu erreichen sind, aber die Häuser 17 und 19 nur von der Bergheimer Straße aus angefahren werden können (im beiliegenden Lageplan schwarz umrandet). Im Bauausschuss wurde die diesbezügliche Straßenbeschilderung einmal angesprochen, nachdem die Besatzung eines Rettungsfahrzeuges die Häuser 17 bzw. 19 nicht auf Anhieb gefunden hat. Um das Problem endgültig zu lösen, schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Ortsvorsteherin vor, diesem Straßenzug die Bezeichnung „Zum Knipp“ zu geben. Die beiden Anwohner sind mit einer Änderung des Straßennamens einverstanden. Wohnbereich Langenbroich Hier stellt sich die Situation ähnlich wie in Bergheim dar. Ein Rettungswagen konnte die Häuser Waldstraße 9 und 9a nicht finden, da die Zufahrt zu diesen Gebäuden nicht von der Waldstraße, sondern über einen Privatweg von der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K31 (im beiliegenden Lageplan schwarz umrandet) erfolgt. Anlässlich einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Grundstück früher an die „Waldstraße“ angrenzte, aber infolge einer Grundstücksteilung im Jahre 2007 jetzt keinen direkten Anschluss mehr an diese Straße hat. Im Hinblick auf das heute dort noch bestehende alte Forsthaus, schlägt Herr Christian Schmitz als Eigentümer der Gebäude vor, der Zuwegung die Straßenbezeichnung „Zum alten Forsthaus“ zu geben. Die Verwaltung schließt sich im Einvernehmen mit der Ortsvorsteherin diesem Vorschlag an. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die erforderlichen Straßenbenennungsschilder stehen Haushaltsmittel zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Die Stichstraße „Auf dem Hügel“ Hausnummer 17 und 19 wird umbenannt und erhält die neue Bezeichnung „Zum Knipp“. Der Privatweg von der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K31 zu den Häusern Waldstraße 9 und 9a, erhält die Bezeichnung „Zum alten Forsthaus“. Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-