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Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau; hier: Zustimmung zum Standort und zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
01.12.08, 09:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Standort und zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Standort und zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 21.10.2008 Vorlagen-Nr.: 71/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Schulausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 04.11.2008 06.11.2008 25.11.2008 21.01.2009 17.03.2009 31.03.2009 21.04.2009 Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau; hier: Zustimmung zum Standort und zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Wie bekannt, müssen ab dem Schuljahresbeginn 2009 neue Räumlichkeiten zur Unterbringung der OGS der Grundschule Kreuzau geschaffen werden, da das Hortgebäude Bahnhofstraße 25 aufgegeben wird. Es wurden Überlegungen angestellt, die OGS im Bürgerhaus oder alternativ in der Festhalle unterzubringen. Das Für und Wider wurde abgewogen. Letztendlich hat der Hauptausschuss per Dringlichkeitsbeschluss in der Sitzung am 09.09.2008 die Verwaltung beauftragt, die Einbeziehung der OGS in die Planung zur Errichtung eines Mensa-Neubaus im Bereich des Schulzentrums mit einzubeziehen. Im Zuge dieser Beratungen hat der Schulleiter der Grundschule Kreuzau jedoch vehement zum Ausdruck gebracht, dass es aus pädagogischen Gründen nicht möglich ist, die OGS in ein derartiges Gebäude mit zu integrieren und insbesondere die Mensa mit zu nutzen. Hierzu liegt inzwischen auch eine schriftliche Stellungnahme vor, die als Anlage beigefügt ist. Diese schriftliche Begründung bezieht sich zwar fast ausschließlich auf das Thema „Mitbenutzung der Mensa“. Da der Schulleiter jedoch insgesamt eine Integration von OGSRäumen in den Mensa-Neubau ablehnt, wird er hierzu noch in der Sitzung des Schulausschusses vortragen. Die Argumente haben mich überzeugt, so dass ich mich bei der Neubauplanung auf einen separaten Standort im Bereich des Schulzentrums beschränkt habe, und zwar unmittelbar angrenzend an das Realschulgebäude im Bereich der Dreiecksfläche zwischen „Am Wassergarten“ und „Schulstraße“ im Bereich der ehemaligen Lehrerdienstwohnungen. Herr Architekt Küntzler hat inzwischen einen ersten Vorentwurf erarbeitet, der vom Raumkonzept her die uneingeschränkte Zustimmung des Schulleiters hat. Dieser Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Derzeit werden noch die Baukosten ermittelt. Auf dem Grundstück kann im unmittelbaren Anschluss an die Außenwand der Realschule ein eingeschossiger nicht unterkellerter Flachdachbau entstehen mit einer Grundfläche von ca. 330 qm, bestehend aus einem ca. 80 qm großen Multifunktionsraum einschließlich Essensraum (wie in Winden). Darüber hinaus entstehen Hausaufgabenräume in unterschiedlicher Größe von insgesamt rund 110 qm. Erforderlich werden notwendige Toilettenanlagen und ein ca. 20 qm großer Personalraum. Das neue Gebäude wird so konzipiert, dass der vorhandene Flurtrakt der Realschule fortgesetzt wird, ohne dass derzeit eine Öffnung entsteht. Bei einer Erweiterung der OGS auf 3 Gruppen ist jedoch dann unproblematisch eine Verbindung zum Kellergeschoss der Realschule möglich, so dass dann hier gegebenenfalls ein oder zwei zusätzliche Räume in Anspruch genommen werden können. Das Gebäude kann an die bestehenden Versorgungsleitungen der Realschule angeschlossen werden. Ein Kanalhausanschluss im öffentlichen Verkehrsbereich liegt bereits (alter Anschluss der Lehrerdienstwohnungen). Die verbleibende nicht bebaute Grundstücksfläche reicht für die notwendige Spielplatzfläche aus. Da Synergieeffekte bezüglich der Mensa ohnehin nicht erzielt werden können und sich somit die Gesamtnutzfläche der OGS auch im Falle eines Anbaus an die Mensa nicht reduzieren würde, verursacht der nunmehr gewählte Standort losgelöst von der Mensa keine zusätzlichen Kosten für die Bewirtschaftung und die bauliche Unterhaltung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erforderlichen Baukosten, die bis zum Sitzungstermin berechnet sind, müssen im Jahre 2009 erstmalig veranschlagt werden. Da ein Landeszuschuss nicht mehr gewährt wird, sind die Gesamtkosten aus Eigenmitteln zu finanzieren. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf zur Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau am nunmehr vorgesehenen Standort wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2009 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren unverzüglich einzuleiten. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-