Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 15.01.2009
Vorlagen-Nr.: 9/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.02.2009
17.02.2009
Rentenversicherung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Zusatzversicherungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Förderung und Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Düren
werden bereits seit einigen Monaten in den Städten und Gemeinden die Möglichkeiten zur
Verbesserung der Versicherungsleistungen für die Feuerwehrangehörigen diskutiert.
Grundlage für diese Überlegungen ist das Modell der Stadt Hürth, die für ihre ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat.
Ziel des Modells in der Stadt Hürth ist es, die Aktiven in der Feuerwehr bis zum 60. Lebensjahr zu
binden.
Das Hürther Rentenmodell ist eine von mehreren denkbaren Möglichkeiten, die soziale
Absicherung der Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren zu verbessern.
Auf Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag Düren hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am
21.08.2007 in einem Beschluss die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten des in der Stadt Hürth
praktizierten Rentenmodells für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu prüfen.
Gem. § 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) unterhalten die Gemeinden den
örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren und sind somit Auftraggeber.
In vorgenannter Angelegenheit hat im Juni 2008 im Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises
Düren eine Informationsveranstaltung unter Teilnahme der Hauptverwaltungsbeamten, der Leiter
der örtlichen Ordnungsbehörden sowie der Leiter der kommunalen Freiwilligen Feuerwehren des
Kreises Düren stattgefunden.
Anlässlich dieser Veranstaltung wurde den Anwesenden das Hürther Modell (jährliche Kosten für
rd. 120 Aktive in etwa 50.000 €) vorgestellt. Man war sich einig, dass im Kreis Düren eine andere
Lösung gefunden werden sollte.
Ein in der Vergangenheit immer wieder aufgeworfenes Thema ist die Frage nach dem
Versicherungsschutz im Rahmen des Feuerwehrdienstes.
Kreisbrandmeister Wolfram führte aus, welche Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch über die
Unfallkasse NRW im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Er führte aber
auch aus, dass derzeit keine Leistung für Schäden, die außerhalb des klassischen Unfallbegriffs
im Feuerwehrdienst auftreten, erbracht wird, wie z.B.
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Gesundheitsschädigungen der Bänder, Sehnen und Gelenke
Gesundheitsschädigungen durch Infarkte und Schlaganfälle
Innere Gesundheitsschädigungen, die infolge Anstrengung, Kraftanstrengung und
Überanstrengung oder Stress zustande kommen
Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Infektionen oder Vergiftungen
Gesundheitsschädigungen durch Belastungsreaktionen und –störungen (Stress,
psychische und physische Belastung)
Plötzlicher Herztod während eines Einsatzes bei einer Vorerkrankung.
Wer durch diese geschilderten Vorfälle einen Schaden im Feuerwehrdienst erleidet, hat bisher
weder für sich noch für seine Hinterbliebenen einen Anspruch auf eine Leistung.
Aufgrund mehrerer Gespräche zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und dem Sprecher der
Hauptverwaltungsbeamten,
Herrn
Bürgermeister
Axel
Buch,
wurde
seitens
des
Kreisfeuerwehrverbandes bei verschiedenen Versicherungen Angebote erfragt, die dieses Risiko
mit folgenden Leistungen abdecken sollen:
-
100.000,- € im Todesfall
100.000,- € bei Invalidität
20,00 € Krankenhaustagegeld ab dem 1. Tag
Mit der Auswertung wurde ein behördlich zugelassener Versicherungsberater beauftragt.
Diese Preisabfragen haben ergeben, dass die Provinzial Versicherung die günstigste Anbieterin
ist. Unter der Voraussetzung, dass sich alle kreisangehörigen Kommunen (ca. 3000 aktive
Feuerwehrleute) beteiligen, liegt der Versicherungsbeitrag für jedes aktive Feuerwehrmitglied bei
7,40 € pro Jahr. Ausgehend von heute 173 Aktiven in der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wäre
ein Betrag von 1.280,20 € pro Jahr bereit zu stellen.
Das Ergebnis der Preisabfrage ist in der internen Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren
diskutiert worden. Alle Bürgermeister sind sich darüber einig geworden, dass unter den gegebenen
Bedingungen und Konditionen eine Versicherung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr nicht nur begrüßenswert ist, sondern auch umgesetzt werden soll. Eine Abfrage hat
ergeben, dass alle Kommunen im Kreis Düren diese Vertragsabschlüsse bereits getätigt haben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei Genehmigung des Antrages sind Kosten in Höhe von rd. 1.280,00
schlagen.
€ jährlich zu veran-
III. Beschlussvorschlag:
„Um die soziale Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei Schäden, für die die
Unfallkasse NRW aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Leistung erbringen kann, zu verbessern,
schließt die Gemeinde Kreuzau mit der Provinzial Versicherung Düsseldorf einen Vertrag gem. des
vorgelegten Angebots ab.
Der Jahresversicherungsbetrag beläuft sich auf 7,40 € je aktivem Feuerwehrangehörigen.“
Der Bürgermeister
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- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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