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Allgemeine Vorlage (Rentenversicherung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 15.01.2009 Vorlagen-Nr.: 9/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.02.2009 17.02.2009 Rentenversicherung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Zusatzversicherungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Zur Förderung und Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Düren werden bereits seit einigen Monaten in den Städten und Gemeinden die Möglichkeiten zur Verbesserung der Versicherungsleistungen für die Feuerwehrangehörigen diskutiert. Grundlage für diese Überlegungen ist das Modell der Stadt Hürth, die für ihre ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat. Ziel des Modells in der Stadt Hürth ist es, die Aktiven in der Feuerwehr bis zum 60. Lebensjahr zu binden. Das Hürther Rentenmodell ist eine von mehreren denkbaren Möglichkeiten, die soziale Absicherung der Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren zu verbessern. Auf Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag Düren hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21.08.2007 in einem Beschluss die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten des in der Stadt Hürth praktizierten Rentenmodells für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu prüfen. Gem. § 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren und sind somit Auftraggeber. In vorgenannter Angelegenheit hat im Juni 2008 im Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises Düren eine Informationsveranstaltung unter Teilnahme der Hauptverwaltungsbeamten, der Leiter der örtlichen Ordnungsbehörden sowie der Leiter der kommunalen Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Düren stattgefunden. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde den Anwesenden das Hürther Modell (jährliche Kosten für rd. 120 Aktive in etwa 50.000 €) vorgestellt. Man war sich einig, dass im Kreis Düren eine andere Lösung gefunden werden sollte. Ein in der Vergangenheit immer wieder aufgeworfenes Thema ist die Frage nach dem Versicherungsschutz im Rahmen des Feuerwehrdienstes. Kreisbrandmeister Wolfram führte aus, welche Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch über die Unfallkasse NRW im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Er führte aber auch aus, dass derzeit keine Leistung für Schäden, die außerhalb des klassischen Unfallbegriffs im Feuerwehrdienst auftreten, erbracht wird, wie z.B. • • • • • • Gesundheitsschädigungen der Bänder, Sehnen und Gelenke Gesundheitsschädigungen durch Infarkte und Schlaganfälle Innere Gesundheitsschädigungen, die infolge Anstrengung, Kraftanstrengung und Überanstrengung oder Stress zustande kommen Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Infektionen oder Vergiftungen Gesundheitsschädigungen durch Belastungsreaktionen und –störungen (Stress, psychische und physische Belastung) Plötzlicher Herztod während eines Einsatzes bei einer Vorerkrankung. Wer durch diese geschilderten Vorfälle einen Schaden im Feuerwehrdienst erleidet, hat bisher weder für sich noch für seine Hinterbliebenen einen Anspruch auf eine Leistung. Aufgrund mehrerer Gespräche zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und dem Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Bürgermeister Axel Buch, wurde seitens des Kreisfeuerwehrverbandes bei verschiedenen Versicherungen Angebote erfragt, die dieses Risiko mit folgenden Leistungen abdecken sollen: - 100.000,- € im Todesfall 100.000,- € bei Invalidität 20,00 € Krankenhaustagegeld ab dem 1. Tag Mit der Auswertung wurde ein behördlich zugelassener Versicherungsberater beauftragt. Diese Preisabfragen haben ergeben, dass die Provinzial Versicherung die günstigste Anbieterin ist. Unter der Voraussetzung, dass sich alle kreisangehörigen Kommunen (ca. 3000 aktive Feuerwehrleute) beteiligen, liegt der Versicherungsbeitrag für jedes aktive Feuerwehrmitglied bei 7,40 € pro Jahr. Ausgehend von heute 173 Aktiven in der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wäre ein Betrag von 1.280,20 € pro Jahr bereit zu stellen. Das Ergebnis der Preisabfrage ist in der internen Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren diskutiert worden. Alle Bürgermeister sind sich darüber einig geworden, dass unter den gegebenen Bedingungen und Konditionen eine Versicherung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur begrüßenswert ist, sondern auch umgesetzt werden soll. Eine Abfrage hat ergeben, dass alle Kommunen im Kreis Düren diese Vertragsabschlüsse bereits getätigt haben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei Genehmigung des Antrages sind Kosten in Höhe von rd. 1.280,00 schlagen. € jährlich zu veran- III. Beschlussvorschlag: „Um die soziale Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei Schäden, für die die Unfallkasse NRW aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Leistung erbringen kann, zu verbessern, schließt die Gemeinde Kreuzau mit der Provinzial Versicherung Düsseldorf einen Vertrag gem. des vorgelegten Angebots ab. Der Jahresversicherungsbetrag beläuft sich auf 7,40 € je aktivem Feuerwehrangehörigen.“ Der Bürgermeister -2- - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-