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Beschlusstext (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
19.06.09, 21:47
Aktualisiert
19.06.09, 21:47
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Bad Münstereifel, 20.05.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 39. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 19.05.2009 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1608 Z-1 Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel Die UWV-Fraktion kündigt für die nächste Sitzungsstaffel einen Antrag zur Verwendung entsprechender Fördermittel beim städtischen St. Michael Gymnasium an. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Bad Münstereifel Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von voraussichtlich insgesamt 2.495.800,-- € zugewiesen erhalten hat. Den Vorgaben des Bundes und des Landes NRW gemäß stehen damit für die Jahre 2009 und 2010 Fördermittel • im Bereich Bildung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG von 1.536.181,-- € und • im Bereich Infrastruktur (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG) von 959.619,-- € zur Verfügung. Auf Grund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmungen für die Mittelverwendung beschränken sich die Fördermittel auf die folgenden Teilbereiche: • im Bereich Bildung auf die Teilbereiche - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, - Schulinfrastruktur (insbes. energetische Sanierung), - kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung • und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche - Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), - ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV), - kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), - Informationstechnologie und - sonstige Infrastrukturinvestitionen. 2. Wegen der noch bestehenden Unklarheiten und der nicht abschließend geklärten und geregelten Förderkulisse, die zurzeit an die gültige Fassung von Art. 104 b GG anknüpft, wird eine schrittweise Verfügung über die Zuweisungsmittel im Jahr 2009 und 2010 beschlossen, um evtl. spätere verfassungsrechtliche und gesetzliche Initiativen zur Verbreiterung der Förderkulisse noch berücksichtigen zu können. 3. Im ersten Schritt beschließt der Rat die Anmeldung folgender Maßnahmen aus der Anlage 1 zur dieser Zusatzerläuterung (= Anlage 3 zur Originalniederschrift) zur Umsetzung. Die Maßnahmen haben ein Volumen in Höhe von 678.080,-- € für den Investitionsschwerpunkt Bildung und 335.000,-- € für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. 4. Über die Verwendung der restlichen zur Verfügung stehenden Mittel wird nach Änderung des Artikels 104 b GG gesondert entschieden, wenn klar ist, ob und inwieweit hierdurch die Mittelverwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Dabei kann der Maßnahmenkatalog diesen ggf. veränderten Gegebenheiten angepasst werden. 5. Zur Gewährleistung eines nachhaltigen und sachorientierten Mitteleinsatzes sind die beabsichtigten Investitionen zur energetischen Gebäudesanierung an die Mindestanforderungen des aktuellen Bauordnungsrechts (EnEV 2007) geknüpft. Im Übrigen gilt das allgemeine Bauordnungsrecht, also die EnEV in der jeweils geltenden Fassung. Die zu fördernden Gebäudesanierungen müssen einen energetisch nachteiligen Zustand beseitigen. Die budgetierten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Bereiche Bildung und Infrastruktur nach Maßgabe der entsprechenden Ratsbeschlüsse gegenseitig deckungsfähig. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.05.2009 Seite 2