Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7137/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
26.08.2008
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- Herr Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg -
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt gemäß § 58
Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW
(SchulG) Herrn Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg, als Mitglied mit beratender Stimme
in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Herr Emmo Ankel bekundet durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des Ausschusses
für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen
Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Nachfolge von Herrn Trüb ist zwischenzeitlich Herr Ankel seitens der Bezirksregierung Köln
zum Rektor der Realschule Bedburg ernannt worden; er ist daher - als nicht dem Rat
angehörendes Mitglied des Ausschusses - gemäß §§ 58 Abs. 3 und 67 Abs. 3 GO in Verbindung
mit § 85 Abs. 2 und 3 SchulG vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit
folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage
als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.08.2008
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-137/2008
Seite 2