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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Herr Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg - )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder 
- Herr Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg - ) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder 
- Herr Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg - )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7137/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Herr Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg - Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW (SchulG) Herrn Emmo Ankel, Rektor der Realschule Bedburg, als Mitglied mit beratender Stimme in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Herr Emmo Ankel bekundet durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt. In der Nachfolge von Herrn Trüb ist zwischenzeitlich Herr Ankel seitens der Bezirksregierung Köln zum Rektor der Realschule Bedburg ernannt worden; er ist daher - als nicht dem Rat angehörendes Mitglied des Ausschusses - gemäß §§ 58 Abs. 3 und 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 SchulG vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.08.2008 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-137/2008 Seite 2