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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
470 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04

Inhalt der Datei

Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 229/2014 Begründung und Umweltbericht Planungsamt der Stadt Jülich Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1 Februar 2014 Seite Planungsvorgaben………………………………………………………….... 2 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes………………………….. 2 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung………………………............ 2 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes…………………………………….. 3 1.4 Ver- und Entsorgung………………………………………………………….... 3 1.5 Grünflächen / Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen…………………………………………………….... 6 2. Grünordnung / Ökologie…………….…………………………………....…..7 3. Umweltbericht…………………………………………………………………. 9 3.1 Auswirkung der Planung auf die Umwelt…………………………………..… 9 3.2 Beschreibung der Festsetzungen……..……..……………………………..… 9 3.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen.......………..……… 10 3.4 Zusammenfassende Bewertung……………………………………..……..… 12 Seite 1 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 1. Februar 2014 Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes muss dementsprechend geändert werden. Die Festsetzung " Fläche für die Landwirtschaft " wird ersetzt durch die Ausweisung " Wohnbaufläche ". 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung Das Plangebiet befindet sich am Süd-West-Rand des Ortsteils Kirchberg. Es erstreckt sich über einen Teilbereich des Flurstücks 263 in der Gemarkung Kirchberg, Flur 5, und einen Teilbereich des Flurstücks 409 in der Gemarkung Kirchberg, Flur 6 und wird begrenzt durch: - im Norden durch die bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche in Verlängerung der bebauten Grundstücke Donatusweg, - im Süden durch den Wirtschaftsweg auf den Parzellen 252 (Kirchberg, Flur 6) und 107 (Kirchberg, Flur 5), - im Osten und Westen durch die angrenzenden Feldparzellen. Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt: - intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche - asphaltierter Wirtschaftsweg (Donatusweg) Das Gelände fällt von Süd-West nach Nord-Ost um bis zu 2,00 m. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 6.400 m². Seite 2 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für den Bereich des Plangebietes " Fläche für die Landwirtschaft " aus. Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des FuchstalWaldes bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist, sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar. Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der Bebauung „Am Schrickenhof“ und einem unbefestigten Wirtschaftsweg. Der Flächennutzungsplan weist bereits einen Großteil dieses Areals als Wohnbaufläche aus, die vorgesehene Flächennutzungsplan-Anpassung orientiert sich an der Fortführung der Erschließungsachse „Donatusweg“ und der Begrenzung durch den unbefestigten Wirtschaftsweg. 1.4 Ver- und Entsorgung Regenwasser Öffentliche Verkehrsfläche: Das auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Donatusweg“ anfallende Niederschlagswasser wird aufgrund der nicht gegebenen Kapazität des vorhandenen Mischwassersammlers mittels eines neu zu errichtenden Regenwasserkanals einem öffentlichen Versickerungsbecken zugeführt. Dieses Versickerungsbecken wird im Norden des Plangebietes zwischen Wohnbaufläche und Bebauung „Am Schrickenhof“ angeordnet und naturnah gestaltet. Seite 3 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Zur Absicherung der tieferliegenden Grundstücke im Bereich des gepl. Versickerungsbeckens wird der geforderte Mindestabstand (gem. § 51a Landeswassergestz NRW) von > 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung deutlich überschritten. Die versickerungsfähige Schicht (Sickerschlitz) liegt i.M. > 20,00 m zum Gebäudebestand. Das geplante Versickerungsbecken wurde für eine jährliche Überschreitungshäufigkeit von n= 0,01 [l/a] (100- jähriges Regenereignis) mit einer max. Einstauhöhe von 0,50 m konzipiert. Bei einer Beckentiefe von ca. 2,00 m ist eine zusätzliche Überstausicherheit für die angrenzenden Grundstücke gegeben. Die gesamte Anlage wird aufgrund der Beckentiefe von ca. 2,00 m mit einem Metallgitterzaun umgeben. Die Regenwasserentsorgung der öffentlichen Verkehrsflächen wird in einem gesonderten Verfahren gemäß §§ 8,9 und 10 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren beantragt. Temporäre Versickerungsmulde: Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme ist entlang der westlichen Plangrenze und außerhalb des Plangebietes eine temporäre Versickerungsmulde zur Aufnahme des Regenabflusses aus der angrenzenden, zum Plangebiet schwach geneigten Feldflur vorgesehen. Die für den Bau der Mulde erforderliche Fläche wurde durch den Vorhabenträger erworben und kann im Falle einer Erweiterung der Wohnbauflächen in westlicher Richtung zur privaten Versickerungsanlage umgestaltet werden. Diese Fläche wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Als Überlauf dieser Versickerungsmulde im Katastrophenfall dient eine 3,00 m breite Transportmulde entlang Flurstück 398 im Norden des Baugebietes mit Anschluss an das geplante öffentliche Versickerungsbecken. Im o.g. Antrag gemäß §§ 8,9 und 10 WHG, der durch die Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren geprüft wird, wird der Überlauf der temporären Versickerungsmulde mit berücksichtigt. Seite 4 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Private Grundstücksflächen: Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NRW) ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten. Der Nachweis nach § 51a LWG NRW wurde bei der frühzeitigen Beteiligung der Unteren Wasserbehörde vorgelegt. In ihrer Stellungnahme bestätigt die Untere Wasserbehörde, dass die Machbarkeit des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes gegeben ist. Grundsätzlich ist innerhalb des Plangebietes die nicht gezielte Versickerung der auf den privaten Grundstücksflächen (ausschließlich Dach- und Terrassenflächen) anfallenden Regenwässer über Versickerungsmulden vorgesehen. Die Sohlhöhe der Versickerungsmulden auf den jeweils projektierten Grundstücken wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die gewählte Form der Regenwasserentsorgung auf den privaten Flächen ist bei einem entsprechenden Nachweis gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW erlaubnisfrei. Aus diesem Grund wurden im vorliegenden Bebauungsplan die privaten Grünflächen mit der überlagernden Festsetzung "Versickerungsfläche" ausgewiesen, so dass diese geplante Form der Regenwasserentsorgung in jedem Fall gesichert ist. Schmutzwasser Im Vorfeld wurde untersucht, in wieweit der vorhandene Mischwasserkanal im Donatusweg weitere Abwässer aufnehmen kann. Da eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser nicht möglich ist, wurde hierfür die wie vor beschriebene Alternative der Versickerung vor Ort gewählt. Das Schmutzwasser der insgesamt projektierten 11 Baugrundstücke kann über einen neu zu erstellenden Schmutzwasserkanal in den bestehenden Mischwasserkanal eingeleitet werden. Seite 5 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Gas, Wasser, Elektrizität Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom erfolgt über das bestehende Leitungsnetz. Telekommunikation Die zukünftige Bebauung im Plangebiet wird in das bestehende Telekommunikationsnetz eingebunden. 1.5 Grünflächen / Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Entlang seiner Westgrenze sieht der Bebauungsplan eine durchgehende private Grünfläche mit einer Breite von 5,00 m zur offenen Feldflur vor. Die Grünfläche ist als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Hier sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig dient diese Fläche zur Aufnahme der Versickerungsmulden zur Regenwasserentsorgung der privaten Grundstücke. Entlang seiner Ostgrenze sieht der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg " eine private Grünfläche mit einer Breite von 5,00 m vor. Bei dem projektierten Grundstück nördlich der Stichstraße ist die private Grünfläche auf 6,00 m erweitert. Die Grünfläche ist als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Hier sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig dient diese Fläche zur Aufnahme der Versickerungsanlagen zur Regenwasserentsorgung der privaten Grundstücke. Seite 6 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Mit der Signatur „private Grünfläche“ wird gleichzeitig eine Überbauung, auch durch bauliche Nebenanlagen, ausgeschlossen. Ferner sind mindestens 25 % der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen mit Gehölzen gemäß Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu bepflanzen. Im Norden zwischen Wohnbaufläche und Bebauung „Am Schrickenhof“ wird eine öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen. Diese Fläche wird von der Festsetzung einer Fläche für die Regenwasserentsorgung überlagert. Die Regenwasserentsorgung erfolgt hier in Form eines Versickerungsbeckens. Es wird naturnah gestaltet. Die ebenfalls im Norden angeordnete öffentliche Grünfläche wird von der Festsetzung einer „Fläche zur Regenwasserentsorgung“ überlagert. Diese Fläche dient als Überlauf der temporären Versickerungsmulde im Katastrophenfall und wird als 3,00 m breite Transportmulde entlang Flurstück 398 im Norden des Baugebietes mit Anschluss an das geplante öffentliche Versickerungsbecken ausgebildet. Entlang der südlichen Bebauungsplangrenze des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg ", parallel zum vorhandenen Wirtschaftsweg, wird ebenfalls eine öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgelegt. Hier sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen auszuwählen und dauerhaft zu erhalten. Lediglich das bereits ausgestaltete Areal um das Wegekreuz wird von zusätzlichen Anpflanzungen ausgenommen. 2. Grünordnung / Ökologie Die ökologische Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im Bebauungsplanverfahren Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " nach der "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Seite 7 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen. Für das Plangebiet ergibt sich nach der ökologischen Bilanz ein Kompensationsdefizit von -6.793 Einheiten. Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen werden, so dass das die notwendige planexterne Kompensation von 1.700 m² der Fläche „K“ oder „L“ des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet wird. Seite 8 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht 3. Februar 2014 Umweltbericht 3.1 Auswirkung der Planung auf die Umwelt Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des FuchtalWaldes bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar. Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem unbefestigten Wirtschaftsweg. Der Flächennutzungsplan weist bereits einen Großteil dieses Areals als Wohnbaufläche aus, die vorgesehene Änderung orientiert sich an der Fortführung der Erschließungsachse „Donatusweg“ und der Begrenzung durch den Wirtschaftsweg. Mit dem Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " soll in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. 3.2 Beschreibung des Festsetzungen Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die wesentlichen Ziele des hier vorliegenden Bebauungsplanes, einschließlich der Beschreibung und Festsetzungen des Planes mit Angabe über Standorte, Art und Umfang sowie dem Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben. Seite 9 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 3.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Durch diese Ausweisung der baulichen Nutzung als " Wohnbaufläche “ wird die Grundlage für eine zusätzliche Versiegelung von Boden geschaffen. Dadurch geht der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren. Bedingt durch die bisherige Nutzung als intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. als Straßenfläche kann das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes NordrheinWestfalen zurückgegriffen. Trotz Festsetzung einer durchgehenden Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zur freien Feldflur hin kann ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erfolgen. Das Kompensationsdefizit wird über eine externe Kompensationsfläche/maßnahme aus dem Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlichrechtlichen Vertrag abgesichert. Schutzgut Boden Durch Einbeziehung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die Ausweisung einer Wohnbaufläche wird hier die Bodenbeschaffenheit bisher gänzlich unversiegelte Bereiche dauerhaft verändert. Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser. Seite 10 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden. Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die vorbeschriebene, zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann. Durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen kann der Eingriff deutlich gemindert werden. Schutzgut Luft / Klima Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belast enden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird überwiegend intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt, ferner schließt es einen Teilbereich des Donatusweges, der hier lediglich als asphaltierter Wirtschaftsweg ausgebaut ist, mit ein. Seite 11 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. Im Bebauungsplanentwurf Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " wird der Hinweis aufgenommen, dass grundsätzlich beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren ist. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. 3.4 Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass gravierende Wechselwirkungen auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Landschaft - Luft/Klima - Mensch - Kultur- und Sachgüter (Geringfügige) Beeinträchtigungen liegen für die Schutzgüter - Tiere - Pflanzen - Boden - Wasser Seite 12 Stadt Jülich FNP-Änderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ Begründung und Umweltbericht Februar 2014 vor; sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gemildert. Der durch die mögliche Neuversiegelung entstehende Eingriff in Natur- und Landschaft werden auf einer entsprechenden Kompensationsfläche ausgeglichen. Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Seite 13